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Hier können Sie Angaben zur Feststellung von Trennungsunterhalt oder nachehelichem beziehungsweise nachpartnerschaftlichem Unterhalt machen.

Für die Nutzung der Onlinedienstleistung ist eine BundID mit eID erforderlich. Falls Sie über keine eID verfügen, ist es zwingend notwendig, eine gut lesbare Ausweiskopie hochzuladen. Andernfalls kann die Bearbeitung der Onlinedienstleistung nicht erfolgen.


Hier können Sie Angaben zur Feststellung von Trennungsunterhalt oder nachehelichem beziehungsweise nachpartnerschaftlichem Unterhalt machen.


Hier können Sie Angaben zur Feststellung von Trennungsunterhalt oder nachehelichem beziehungsweise nachpartnerschaftlichem Unterhalt machen.



Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde.


Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:

  • Urteil / gerichtlicher Vergleich / Beschluss oder die außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen

 

Unter Umständen sind auch folgende Unterlagen hochzuladen:

  • Vaterschaftserkennung
  • Beschluss des Familiengerichts

 

Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.


Sollte Ihr Vermögen die Freigrenzen übersteigen, ist dies erst zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit einzusetzen.


Die von Ihnen ausgefüllte Unterhaltsmitteilung wird dem zuständigen Team zur Bearbeitung zugeleitet. Sie erhalten dann ggfs. einen neuen Bescheid.


Onlinedienstleistungen
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Downloads
Anlage UH1 - Anlage zur Feststellung von Trennungsunterhalt oder nachehelichem beziehungsweise nachpartnerschaftlichem Unterhalt
Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zu den Antragsvordrucken
Merkblatt SGB II – Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Zuständige Einrichtungen
JobCenter Essen
Ruhrallee 175
45136 Essen
Tel: +49 201 88-56999
JobCenter Nord
JobCenter Nord-Ost
JobCenter Nord-West
JobCenter West
JobCenter Mitte
JobCenter Süd I
JobCenter Süd II
JobCenter Mitte-Nord
JobCenter Ost