Zur Prüfung Ihres Leistungsanspruches sind auch Angaben zu etaigen Unterhaltsanspüchen notwendig. Hier können Sie Angaben zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen aus Schwangerschaft beziehungsweise wegen der Betreuung von nichtehelichen Kindern (in der Regel während der ersten drei Lebensjahre) machen.
Bitte nutzen Sie zur zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen aus Schwangerschaft beziehungsweise wegen der Betreuung von nichtehelichen Kindern (in der Regel während der ersten drei Lebensjahre) die Anlage "UH 2". Sie können die Angaben bequem über unser Online-Formular machen.
Bitte nutzen Sie zur zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen aus Schwangerschaft beziehungsweise wegen der Betreuung von nichtehelichen Kindern (in der Regel während der ersten drei Lebensjahre) die Anlage "UH 2". Sie können die Angaben bequem über unser Online-Formular machen.
Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:
- Vaterschaftserkennung
- Beschluss des Familiengerichts
- gerichtlicher Vergleich / Beschluss oder die außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung
- Nachweis über Unterhaltszahlungen
Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.
- Onlinedienstleistungen
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- Downloads
- Anlage UH2 - Anlage zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen aus Schwangerschaft beziehungsweise wegen der Betreuung von nichtehelichen Kindern (in der Regel während der ersten drei Lebensjahre)
- Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zu den Antragsvordrucken
- Grundsicherungsgeld - Merkblatt für Kundinnen*Kunden des JobCenter Essen
- Zuständige Einrichtung
-
- JobCenter Essen
- Ruhrallee 175
- 45136 Essen
- Tel: +49 201 88-56999
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