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Hier können Sie Angaben zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen aus Schwangerschaft beziehungsweise wegen der Betreuung von nichtehelichen Kindern (in der Regel während der ersten drei Lebensjahre machen.


Hier können Sie Angaben zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen aus Schwangerschaft beziehungsweise wegen der Betreuung von nichtehelichen Kindern (in der Regel während der ersten drei Lebensjahre machen.)


Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)


Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde.


Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:

  • Vaterschaftserkennung
  • Beschluss des Familiengerichts
  • gerichtlicher Vergleich / Beschluss oder die außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen

Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.


Die von Ihnen ausgefüllte Unterhaltsmitteilung wird dem zuständigen Team zur Bearbeitung zugeleitet. Sie erhalten dann ggfs. einen neuen Bescheid.