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Hier können Sie Angaben zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen von Kindern unter 25 Jahren gegenüber einem Elternteil außerhalb der Bedarfsgemeinschaft machen.

Für die Nutzung der Onlinedienstleistung ist eine BundID mit eID erforderlich. Falls Sie über keine eID verfügen, ist es zwingend notwendig, eine gut lesbare Ausweiskopie hochzuladen. Andernfalls kann die Bearbeitung der Onlinedienstleistung nicht erfolgen.


Hier können Sie Angaben zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen von Kindern unter 25 Jahren gegenüber einem Elternteil außerhalb der Bedarfsgemeinschaft machen.


Hier können Sie Angaben zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen von Kindern unter 25 Jahren gegenüber einem Elternteil außerhalb der Bedarfsgemeinschaft machen.



Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde.


Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:

  • Vaterschaftserkennung
  • Beschluss des Familiengerichts
  • gerichtlicher Vergleich / Beschluss oder die außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen

Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.


Die von Ihnen ausgefüllte Unterhaltsmitteilung wird dem zuständigen Team zur Bearbeitung zugeleitet. Sie erhalten dann ggfs. einen neuen Bescheid.


Onlinedienstleistungen
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Downloads
Anlage UH3 - Anlage zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen von Kindern unter 25 Jahren gegenüber einem Elternteil außerhalb der Bedarfsgemeinschaft
Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zu den Antragsvordrucken
Merkblatt SGB II – Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Zuständige Einrichtungen
JobCenter Essen
Ruhrallee 175
45136 Essen
Tel: +49 201 88-56999
JobCenter Nord-Ost
JobCenter Nord
JobCenter Nord-West
JobCenter West
JobCenter Süd I
JobCenter Mitte
JobCenter Mitte-Nord
JobCenter Süd II
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