BIS: Suche und Detail

Hier können Sie Angaben zu der weiteren Person ab 15 Jahren in Ihrer Bedarfsgemeinschaft machen.

Bitte tragen Sie hier alle Personen über 15 Jahre, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ein.

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:

  • die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person
  • als Partner der nicht dauernd getrenntlebende Ehepartner bzw. der eingetragene Lebenspartner
  • ein Partner bzw. eine Partnerin in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Voraussetzung ist, dass die Partner im gemeinsamen Haushalt (Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft) leben und zwischen den Partnern ein wechselseitiger Wille besteht, dass sie füreinander Verantwortung tragen und einstehen. In bestimmten Konstellationen wird dieser Wille vermutet, z.B. wenn Partner bereits länger als ein Jahr zusammenleben oder gemeinsame Kinder haben
  • dem Haushalt angehörende unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (es sei denn, das Kind hat selbst ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen)
  • die Eltern bzw. der Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen, unter 25-jährigen Kindes, wenn sie in einem Haushalt zusammenleben. Auch der im gleichen Haushalt lebende Partner des Elternteils gehört zur Bedarfsgemeinschaft

Für Kinder unter 15 Jahren füllen Sie bitte die Anlage KI aus.


Unterlagen

Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:

  • Schulbescheinigung / Immatrikulationsbescheinigung / Ausbildungsvertrag
  • Schulbedarf
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Beitragsbescheinigung / Beitragsbescheinigung Basistarif Krankenkasse
  • Mitgliedsbescheinigung Krankenkasse

 

Unter Umständen sind auch folgende Unterlagen hochzuladen:

    • Ärztliche Bescheinigung / Ärztliches Attest
    • Kaufbelege
    • Quittungen
    • Verpflichtungserklärung
    • Verdienstabrechnung / Einkommensbescheinigung
    • Arbeitslosegeld-/Renten-/Kindergeldbescheid
    • Bescheid über die Sperrzeit
    • Geburtsurkunde, Unterhaltstitel
    • Bescheid über die Ausbildungsförderung
    • KFZ-Haftpflichtversicherung
    • Altersvorsorge
    • Gewerbeanmeldung
    • Gewinnermittlung (GE)
    • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
    • Einnahme – Überschuss Rechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung
    • Vaterschaftserkennung
    • Beschluss des Familiengerichts
    • gerichtlicher Vergleich / Beschluss oder die außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung
    • Nachweis über Unterhaltszahlungen
    • Urteil / Schreiben der Versicherung
    • Ärztliches Gutachten
    g

Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.

Online­dienstleistungen

Um Online­dienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

zur Anmeldung
Anlage für eine weitere Person ab 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft (Anlage WEP)

Bitte tragen Sie hier alle Personen über 15 Jahre, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ein.

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:

  • die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person
  • als Partner der nicht dauernd getrenntlebende Ehepartner bzw. der eingetragene Lebenspartner
  • ein Partner bzw. eine Partnerin in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Voraussetzung ist, dass die Partner im gemeinsamen Haushalt (Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft) leben und zwischen den Partnern ein wechselseitiger Wille besteht, dass sie füreinander Verantwortung tragen und einstehen. In bestimmten Konstellationen wird dieser Wille vermutet, z.B. wenn Partner bereits länger als ein Jahr zusammenleben oder gemeinsame Kinder haben
  • dem Haushalt angehörende unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (es sei denn, das Kind hat selbst ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen)
  • die Eltern bzw. der Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen, unter 25-jährigen Kindes, wenn sie in einem Haushalt zusammenleben. Auch der im gleichen Haushalt lebende Partner des Elternteils gehört zur Bedarfsgemeinschaft

Für Kinder unter 15 Jahren füllen Sie bitte die Anlage KI aus.

Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:

  • Schulbescheinigung / Immatrikulationsbescheinigung / Ausbildungsvertrag
  • Schulbedarf
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Beitragsbescheinigung / Beitragsbescheinigung Basistarif Krankenkasse
  • Mitgliedsbescheinigung Krankenkasse

 

Unter Umständen sind auch folgende Unterlagen hochzuladen:

    • Ärztliche Bescheinigung / Ärztliches Attest
    • Kaufbelege
    • Quittungen
    • Verpflichtungserklärung
    • Verdienstabrechnung / Einkommensbescheinigung
    • Arbeitslosegeld-/Renten-/Kindergeldbescheid
    • Bescheid über die Sperrzeit
    • Geburtsurkunde, Unterhaltstitel
    • Bescheid über die Ausbildungsförderung
    • KFZ-Haftpflichtversicherung
    • Altersvorsorge
    • Gewerbeanmeldung
    • Gewinnermittlung (GE)
    • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
    • Einnahme – Überschuss Rechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung
    • Vaterschaftserkennung
    • Beschluss des Familiengerichts
    • gerichtlicher Vergleich / Beschluss oder die außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung
    • Nachweis über Unterhaltszahlungen
    • Urteil / Schreiben der Versicherung
    • Ärztliches Gutachten
    g

Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.

Bürgergeld, ALG II, Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Sicherung des Lebensunterhalts, SGB II, Antrag auf Leistungen, weitere Person, Anlage WEP https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2094281/show
JobCenter Essen
Ruhrallee 175 45136 Essen
Telefon +49 201 88-56999
JobCenter Nord-Ost
Lützowstr. 49 45141 Essen
Telefon +49 201 88-57981
Fax +49 201 8856405
JobCenter Nord-West
Germaniastr. 253 45355 Essen
Telefon +49 201 88-56999
Fax +49 201 8856505
JobCenter Nord
Altenessener Str. 236 45326 Essen
Telefon +49 201 88-57988
Fax +49 201 8856305
JobCenter West
Altendorfer Str. 97 - 101 45143 Essen
Telefon +49 201 88-57980
Fax +49 201 8856905
JobCenter Mitte
Frohnhauser Str. 71 45143 Essen
Telefon +49 201 88-57982
Fax +49 201 8856105
JobCenter Mitte-Nord
Lützowstr. 49 45141 Essen
Telefon +49 201 88-57983
Fax +49 201 8856205
JobCenter Süd I
Bismarckstr. 36 45128 Essen
Telefon +49 201 88-57990
Fax +49 201 8856705
JobCenter Süd II
Friedrichstr. 12 45128 Essen
Telefon +49 201 88-57986
Fax +49 201 8856055
JobCenter Ost
Dreiringplatz 10 45276 Essen
Telefon +49 201 88-57987
Fax +49 201 8856605