Hier können Sie Angaben zu der weiteren Person ab 15 Jahren in Ihrer Bedarfsgemeinschaft machen.
Für die Nutzung der Onlinedienstleistung ist eine BundID mit eID erforderlich. Falls Sie über keine eID verfügen, ist es zwingend notwendig, eine gut lesbare Ausweiskopie hochzuladen. Andernfalls kann die Bearbeitung der Onlinedienstleistung nicht erfolgen.
Bitte tragen Sie hier alle Personen über 15 Jahre, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ein.
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:
- die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person
- als Partner der nicht dauernd getrenntlebende Ehepartner bzw. der eingetragene Lebenspartner
- ein Partner bzw. eine Partnerin in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Voraussetzung ist, dass die Partner im gemeinsamen Haushalt (Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft) leben und zwischen den Partnern ein wechselseitiger Wille besteht, dass sie füreinander Verantwortung tragen und einstehen. In bestimmten Konstellationen wird dieser Wille vermutet, z.B. wenn Partner bereits länger als ein Jahr zusammenleben oder gemeinsame Kinder haben
- dem Haushalt angehörende unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (es sei denn, das Kind hat selbst ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen)
- die Eltern bzw. der Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen, unter 25-jährigen Kindes, wenn sie in einem Haushalt zusammenleben. Auch der im gleichen Haushalt lebende Partner des Elternteils gehört zur Bedarfsgemeinschaft
Für Kinder unter 15 Jahren füllen Sie bitte die Anlage KI aus.
Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:
- Schulbescheinigung / Immatrikulationsbescheinigung / Ausbildungsvertrag
- Schulbedarf
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Beitragsbescheinigung / Beitragsbescheinigung Basistarif Krankenkasse
- Mitgliedsbescheinigung Krankenkasse
Unter Umständen sind auch folgende Unterlagen hochzuladen:
- Ärztliche Bescheinigung / Ärztliches Attest
- Kaufbelege
- Quittungen
- Verpflichtungserklärung
- Verdienstabrechnung / Einkommensbescheinigung
- Arbeitslosegeld-/Renten-/Kindergeldbescheid
- Bescheid über die Sperrzeit
- Geburtsurkunde, Unterhaltstitel
- Bescheid über die Ausbildungsförderung
- KFZ-Haftpflichtversicherung
- Altersvorsorge
- Gewerbeanmeldung
- Gewinnermittlung (GE)
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
- Einnahme – Überschuss Rechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung
- Vaterschaftserkennung
- Beschluss des Familiengerichts
- gerichtlicher Vergleich / Beschluss oder die außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung
- Nachweis über Unterhaltszahlungen
- Urteil / Schreiben der Versicherung
- Ärztliches Gutachten
Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Anlage für eine weitere Person ab 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft (Anlage WEP)
- Downloads
- Anlage WEP - Anlage für eine weitere Person ab 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft
- Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zu den Antragsvordrucken
- Merkblatt SGB II – Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
- Einkommensbescheinigung
- Ausfüllhinweise zur Einkommensbescheinigung
- Ausfüllhilfe für Selbstständige
- Ärztliche Bescheinigung zur Anlage MEB
- Merkblatt für den Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung (§ 26 SGB II)
- Merkblatt für Leistungsberechtigte ohne Kranken- und Pflegeversicherung
- Zuständige Einrichtungen
-
- JobCenter Essen
- Ruhrallee 175
- 45136 Essen
- Tel: +49 201 88-56999
- Weiterführende Links
- JobCenter Essen Startseite
- Anspruchsvoraussetzungen
- Datenschutzerklärung
- Verwandte Dienstleistungen
- Kontaktformular JobCenter Essen
- Bürgergeld - Antrag auf Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Hauptantrag)
- Bürgergeld - Antrag auf Weiterbewilligung des Bürgergeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (WBA)
- Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bürgergeld (Übersicht)