Hier können Sie Angaben zur Feststellung der Kosten der Unterkunft und Heizung machen.
Für die Nutzung der Onlinedienstleistung ist eine BundID mit eID erforderlich. Falls Sie über keine eID verfügen, ist es zwingend notwendig, eine gut lesbare Ausweiskopie hochzuladen. Andernfalls kann die Bearbeitung der Onlinedienstleistung nicht erfolgen.
Bitte tragen Sie die Kosten der Grundmiete, Betriebskosten und Heizkosten getrennt voneinander ein, um eine erfolgreiche Bearbeitung zu gewährleisten.
Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde.
Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:
- Mietvertrag
- Letzte Betriebskostenabrechnung
- Heizkostenabrechnung (falls vorhanden)
Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.
Wichtig ist, dass die Miete angemessen ist. Einen Link für die aktuellen Mietobergrenzen finden Sie auf der rechten Seite bei den weiterführenden Informationen.
Sie reichen Ihre Kosten der Unterkunft ein und die Leistungsabteilung prüft die Kostenübernahme. Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Miete direkt an den Vermieter/die Vermieterin abzuzweigen.
- Onlinedienstleistungen
- Kosten der Unterkunft und Heizung (Anlage KDU)
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Kosten der Unterkunft und Heizung (Anlage KDU)
- Downloads
- Anlage KDU - Anlage zur Feststellung der Kosten der Unterkunft und Heizung
- Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zu den Antragsvordrucken
- Merkblatt SGB II – Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
- Zuständige Einrichtungen
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- JobCenter Essen
- Ruhrallee 175
- 45136 Essen
- Tel: +49 201 88-56999
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- Bürgergeld - Antrag auf Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Hauptantrag)
- Bürgergeld - Antrag auf Weiterbewilligung des Bürgergeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (WBA)
- Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bürgergeld (Übersicht)