BIS: Suche und Detail

Hier können Sie Angaben zur Feststellung der Kosten der Unterkunft und Heizung machen.

Für die Nutzung der Onlinedienstleistung ist ein Servicekonto.NRW mit eID erforderlich. Falls Sie über keine eID verfügen, ist es zwingend notwendig, eine gut lesbare Ausweiskopie hochzuladen. Andernfalls kann die Bearbeitung der Onlinedienstleistung nicht erfolgen.


Bitte tragen Sie die Kosten der Grundmiete, Betriebskosten und Heizkosten getrennt voneinander ein, um eine erfolgreiche Bearbeitung zu gewährleisten.


Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)


Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde.


Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:

  • Mietvertrag
  • Letzte Betriebskostenabrechnung
  • Heizkostenabrechnung (falls vorhanden)

Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.


Wichtig ist, dass die Miete angemessen ist. Einen Link für die aktuellen Mietobergrenzen finden Sie auf der rechten Seite bei den weiterführenden Informationen.


Sie reichen Ihre Kosten der Unterkunft ein und die Leistungsabteilung prüft die Kostenübernahme. Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Miete direkt an den Vermieter/die Vermieterin abzuzweigen.