Hier können Sie Personen angeben, die nicht mit Ihren verwandt sind, aber mit denen Sie in einem Haushalt leben.
Es wird davon ausgegangen, dass wenn Sie mit einer Person zusammenleben, dass Sie für die Partnerin/ den Partner finanziell einstehen, und ihr Einkommen auch für diesen einsetzen würden.
Rechtsgrundlagen
Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Voraussetzungen
Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde.
Hinweise und Besonderheiten
Eine Wohngemeinschaft (WG) zählt hierzu nicht.
Verfahrensablauf
Die zuständige Leistungsabteilung benötigt die Information, ob Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, da ggfs. der Leistungsbescheid angepasst werden muss.

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