Hier können Sie Personen angeben, die nicht mit Ihren verwandt sind, aber mit denen Sie in einem Haushalt leben.
Für die Nutzung der Onlinedienstleistung ist eine BundID mit eID erforderlich. Falls Sie über keine eID verfügen, ist es zwingend notwendig, eine gut lesbare Ausweiskopie hochzuladen. Andernfalls kann die Bearbeitung der Onlinedienstleistung nicht erfolgen.
Es wird davon ausgegangen, dass wenn Sie mit einer Person zusammenleben, dass Sie für die Partnerin/ den Partner finanziell einstehen, und ihr Einkommen auch für diesen einsetzen würden.
Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde.
Eine Wohngemeinschaft (WG) zählt hierzu nicht.
Die zuständige Leistungsabteilung benötigt die Information, ob Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, da ggfs. der Leistungsbescheid angepasst werden muss.
Dienste finden:
- Downloads
- Anlage VE - Anlage zur Überprüfung, ob eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (”eheähnliche Gemeinschaft”)
- Ausfüllhilfe zum Hauptantrag (Bürgergeld)
- Merkblatt SGB II – Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
- Zuständige Einrichtungen
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- Ruhrallee 175
- 45136 Essen
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- Bürgergeld - Antrag auf Weiterbewilligung des Bürgergeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (WBA)
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- Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bürgergeld (Übersicht)