Hier können Sie Personen angeben, die nicht mit Ihnen verwandt sind, aber mit denen Sie in einem Haushalt leben.
Es wird davon ausgegangen, dass wenn Sie mit einer Person zusammenleben, dass Sie für diese Person finanziell einstehen, und ihr Einkommen auch für diese einsetzen würden.
Es wird davon ausgegangen, dass wenn Sie mit einer Person zusammenleben, dass Sie für diese Person finanziell einstehen, und ihr Einkommen auch für diese einsetzen würden.
Eine Wohngemeinschaft (WG) zählt hierzu nicht.
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- Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zu den Antragsvordrucken
- Grundsicherungsgeld - Merkblatt für Kundinnen*Kunden des JobCenter Essen
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