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Hier können Sie Angaben zur Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung machen.

Für die Nutzung der Onlinedienstleistung ist ein Servicekonto.NRW mit eID erforderlich. Falls Sie über keine eID verfügen, ist es zwingend notwendig, eine gut lesbare Ausweiskopie hochzuladen. Andernfalls kann die Bearbeitung der Onlinedienstleistung nicht erfolgen.


Wenn Sie an einer Krankheit leiden, wodurch Sie mehr Kosten für die auf die Krankheit ausgelegte Ernährung haben, können Sie hierfür einen Mehrbedarf beantragen. 


Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)


Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde.


Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:

  • Ärztliche Bescheinigung / Ärztliches Attest

Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.


Der Mehrbedarf für kostenauswendige Ernährung beträgt je nach Krankheitsbild zwischen 5 und 30 Prozent des Regelsatzes.

Ein Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung wird bei folgenden Krankheiten gewährt:

  • Mukoviszidose/zystische Fibrose
  • Zöliakie
  • Krankheitsassoziierte Mangelernährung (früher: konsumierende Erkrankungen) nach individueller medizinischer Beurteilung
  • Tumorerkrankungen, Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), CED (Morbus Crohn, Collitis Ulcerosa)
  • Neurologische Erkrankungen (auch Schluckstörungen)
  • terminale und präterminale Niereninsuffizienz, insb. bei Dialyse, Wundheilungsstörungen, Lebererkrankungen (z.B. alkoholische Steatohepatitis, Leberzirrhose)]
  • Terminale Niereninsuffizienz mit Dialysetherapie

Nach Einreichung Ihrer ärztlichen Bescheinigung/ Ihres ärztliches Attests wird durch die Leistungsabteilung entschieden ob und in welcher Höhe ein Mehrbedarf gewährt werden kann.