Hier können Sie Angaben zur Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung machen.
Wenn Sie an einer Krankheit leiden, wodurch Sie mehr Kosten für die auf die Krankheit ausgelegte Ernährung haben, können Sie hierfür einen Mehrbedarf beantragen.
Rechtsgrundlagen
Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Voraussetzungen
Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde.
Unterlagen
Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:
- Ärztliche Bescheinigung / Ärztliches Attest
Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.
Hinweise und Besonderheiten
Der Mehrbedarf für kostenauswendige Ernährung beträgt je nach Krankheitsbild zwischen 5 und 30 Prozent des Regelsatzes.
Ein Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung wird bei folgenden Krankheiten gewährt:
- Mukoviszidose/zystische Fibrose
- Zöliakie
- Krankheitsassoziierte Mangelernährung (früher: konsumierende Erkrankungen) nach individueller medizinischer Beurteilung
- Tumorerkrankungen, Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), CED (Morbus Crohn, Collitis Ulcerosa)
- Neurologische Erkrankungen (auch Schluckstörungen)
- terminale und präterminale Niereninsuffizienz, insb. bei Dialyse, Wundheilungsstörungen, Lebererkrankungen (z.B. alkoholische Steatohepatitis, Leberzirrhose)]
- Terminale Niereninsuffizienz mit Dialysetherapie
Verfahrensablauf
Nach Einreichung Ihrer ärztlichen Bescheinigung/ Ihres ärztliches Attests wird durch die Leistungsabteilung entschieden ob und in welcher Höhe ein Mehrbedarf gewährt werden kann.

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zur Anmeldung- Downloads
- Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zu den Antragsvordrucken
- Merkblatt Arbeitslosengeld II / Bürgergeld
- Zusatzmerkblatt Bürgergeld
- Ärztliche Bescheinigung zur Anlage MEB
- Zuständige Einrichtungen
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- Ruhrallee 175
- 45136 Essen
- Tel: +49 201 88-56999
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