Der Mehrbedarf wird für Personen anerkannt, die aus medizinischen Gründen im Vergleich zu anderen Leistungsberechtigten erhöhte Aufwendungen für ihre Ernährung haben. Die Höhe des Mehrbedarfs ist aufgrund aktueller medizinischer und ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse zu bestimmen und in angemessener Höhe anzuerkennen.
Wenn Sie an einer Krankheit leiden, wodurch Sie mehr Kosten für die auf die Krankheit ausgelegte Ernährung haben, können Sie hierfür einen Mehrbedarf beantragen.
Wenn Sie an einer Krankheit leiden, wodurch Sie mehr Kosten für die auf die Krankheit ausgelegte Ernährung haben, können Sie hierfür einen Mehrbedarf beantragen.
Die Anerkennung des Mehrbedarfs setzt einen ursächlichen Zusammenhang zwischen einer vorliegenden Erkrankung und der Notwendigkeit einer Ernährung gemäß der Empfehlung des behandelnden Arztes voraus. Die Aufwendungen müssen in relevantem Maß höher sein als die für eine gesunde Vollkosternährung.
Bitte laden Sie zusätzlich hoch:
- ärztliches Attest über den Mehrbedarf
Wichtig ist, dass im Attest die Erkrankung und die Kostform konkret benannt werden.
Nach Einreichung Ihrer ärztlichen Bescheinigung/ Ihres ärztliches Attests wird durch die Leistungsabteilung entschieden ob und in welcher Höhe ein Mehrbedarf gewährt werden kann.
- Onlinedienstleistungen
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- Downloads
- Anlage MEB - Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung
- Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zu den Antragsvordrucken
- Grundsicherungsgeld - Merkblatt für Kundinnen*Kunden des JobCenter Essen
- Zuständige Einrichtung
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- JobCenter Essen
- Ruhrallee 175
- 45136 Essen
- Tel: +49 201 88-56999
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