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Hier können Sie Angaben zu einer Schweigepflichtentbindungserklärung machen.

Für die Nutzung der Onlinedienstleistung ist eine BundID mit eID erforderlich. Falls Sie über keine eID verfügen, ist es zwingend notwendig, eine gut lesbare Ausweiskopie hochzuladen. Andernfalls kann die Bearbeitung der Onlinedienstleistung nicht erfolgen.


Mit der Schweigepflichtentbindungserklärung entbinden Sie Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser und Kliniken von Ihrer Schweigepflicht, die Sie im Rahmen eines Unfalls behandelt haben.


Mit der Schweigepflichtentbindungserklärung entbinden Sie Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser und Kliniken von Ihrer Schweigepflicht, die Sie im Rahmen eines Unfalls behandelt haben.



Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde


Die Schweigepflichtsentbidung ist wichtig, da ggfs. Schadensersatzansprüche nach einem Unfall geltend gemacht werden können.


Die von Ihnen ausgefüllte Schweigepflichtsentbindung wird dem zuständigen Team zur Bearbeitung zugeleitet. 


Onlinedienstleistungen
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Downloads
Anlage SE - Anlage zur Schweigepflichtentbindungserklärung
Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zu den Antragsvordrucken
Merkblatt SGB II – Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Zuständige Einrichtungen
JobCenter Essen
Ruhrallee 175
45136 Essen
Tel: +49 201 88-56999
JobCenter Nord
JobCenter Nord-Ost
JobCenter Nord-West
JobCenter West
JobCenter Ost
JobCenter Mitte
JobCenter Mitte-Nord
JobCenter Süd I
JobCenter Süd II