Hier können Sie Angaben zu einer Schweigepflichtentbindungserklärung machen.
Mit der Schweigepflichtentbindungserklärung entbinden Sie Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser und Kliniken von Ihrer Schweigepflicht, die Sie im Rahmen eines Unfalls behandelt haben.
Rechtsgrundlagen
Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Voraussetzungen
Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde
Hinweise und Besonderheiten
Die Schweigepflichtsentbidung ist wichtig, da ggfs. Schadensersatzansprüche nach einem Unfall geltend gemacht werden können.
Verfahrensablauf
Die von Ihnen ausgefüllte Schweigepflichtsentbindung wird dem zuständigen Team zur Bearbeitung zugeleitet.

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