Hier können Sie Angaben zu einer Schweigepflichtentbindungserklärung machen.
Für die Nutzung der Onlinedienstleistung ist eine BundID mit eID erforderlich. Falls Sie über keine eID verfügen, ist es zwingend notwendig, eine gut lesbare Ausweiskopie hochzuladen. Andernfalls kann die Bearbeitung der Onlinedienstleistung nicht erfolgen.
Mit der Schweigepflichtentbindungserklärung entbinden Sie Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser und Kliniken von Ihrer Schweigepflicht, die Sie im Rahmen eines Unfalls behandelt haben.
Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde
Die Schweigepflichtsentbidung ist wichtig, da ggfs. Schadensersatzansprüche nach einem Unfall geltend gemacht werden können.
Die von Ihnen ausgefüllte Schweigepflichtsentbindung wird dem zuständigen Team zur Bearbeitung zugeleitet.
- Onlinedienstleistungen
- Anlage zur Schweigepflichtentbindungserklärung (Anlage SE)
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- Anlage SE - Anlage zur Schweigepflichtentbindungserklärung
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