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Hier können Sie den Unfallfragebogen ausfüllen, wenn Sie Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bekommen.

Ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz eines Schadens geht gemäß § 116 SGB X auf die Leistungsträger über, soweit diese auf Grund des Schadensereignisses Sozialleistungen erbracht haben oder erbringen. Der Übergang des Schadensersatzanspruchs erfolgt nur in Höhe der geleisteten Sozialleistungen.

Falls Ihnen oder einer mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Person daher Leistungen als Folge einer Schädigung durch Dritte zustehen, muss das Jobcenter Ihre Schadensersatzansprüche gegen Ihren Schädiger beziehungsweise dessen Versicherung verfolgen. Im Falle des Übergangs des Schadensersatzanspruches sind Ihnen Erklärungen oder Handlungen, die den Anspruch des Jobcenters kürzen könnten, untersagt. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen daher möglichst umfassend und wahrheitsgemäß.

Die Mitarbeiter*innen des Jobcenters sind Ihnen in Zweifelsfragen beim Ausfüllen dieser Anlage gerne behilflich.


Rechtsgrundlagen

Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)


Voraussetzungen

Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde.


Unterlagen

Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:

  • Urteil / Schreiben der Versicherung
  • Ärztliches Gutachten

Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.


Verfahrensablauf

Der von Ihnen ausgefüllte Unfallfragebogen wird dem zuständigen Team zur Sichtung und Bearbeitung zugeleitet. 

Online­dienstleistungen

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zur Anmeldung
Anlage Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Anlage UF)

Ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz eines Schadens geht gemäß § 116 SGB X auf die Leistungsträger über, soweit diese auf Grund des Schadensereignisses Sozialleistungen erbracht haben oder erbringen. Der Übergang des Schadensersatzanspruchs erfolgt nur in Höhe der geleisteten Sozialleistungen.

Falls Ihnen oder einer mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Person daher Leistungen als Folge einer Schädigung durch Dritte zustehen, muss das Jobcenter Ihre Schadensersatzansprüche gegen Ihren Schädiger beziehungsweise dessen Versicherung verfolgen. Im Falle des Übergangs des Schadensersatzanspruches sind Ihnen Erklärungen oder Handlungen, die den Anspruch des Jobcenters kürzen könnten, untersagt. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen daher möglichst umfassend und wahrheitsgemäß.

Die Mitarbeiter*innen des Jobcenters sind Ihnen in Zweifelsfragen beim Ausfüllen dieser Anlage gerne behilflich.

Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:

  • Urteil / Schreiben der Versicherung
  • Ärztliches Gutachten

Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.

Bürgergeld, ALG II, Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Sicherung des Lebensunterhalts, SGB II, Antrag auf Leistungen, Unfallfragebogen, Unfall, UF https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2151460/show
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