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Die Stadt Essen fördert nach dieser Richtlinie Maßnahmen der energetischen Modernisierung von Gebäuden in dem Stadtgebiet. Die Förderung unterstützt private und gewerbliche Antragsteller*innen mit Liegenschaften in der Stadt Essen. Ziel der Förderung ist die Einsparung von Energie und die Reduktion des CO2-Ausstoßes in dem Stadtgebiet.


Stopp des Förderprogramms für Maßnahmen der energetischen Modernisierung von Gebäuden

Aufgrund der eingeführten Regeln zur restriktiven Haushaltsbewirtschaftung des Haushalts 2024 der Stadt Essen muss das Förderprogramm für Maßnahmen der energetischen Modernisierung von Gebäuden gestoppt werden.

Anträge, die vor dem 16. August 2024 gestellt worden, werden weiter bearbeitet. Anträge, die seit dem 16. August 2024 eingegangen sind, müssen leider abgelehnt werden. Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie in den FAQs.

In diesem Jahr wird das Förderprogramm nicht fortgesetzt. Es ist davon auszugehen, dass für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wieder Fördergelder zur Verfügung stehen. Hierüber wird die Stadt Essen in den Medien und über www.essen.de informieren.

 

Die Förderung unterstützt private, gemeinnütze und gewerbliche Antragssteller*innen mit Liegenschaften in der Stadt Essen. Ziel ist die erhöhung der Sanierungs- und Modernisierungsrate und die damit einhergehende Reduktion des CO2-Ausstoßes im Stadtgebiet. Die folgenden Hinweise fassen die wichtigen Aspekte des Förderprogramms für die Gebäudemodernisierung übersichtlich zusammen. Alle Details entnehmen Sie bitte der vollständigen Förderrichtlinie im Downloadbereich. Diese Richtlinie ist maßgeblich für alle Entscheidungen. Die eingereichten Förderanträge werden stets nach der zu dem Zeitpunkt gültigen Förderrichtlinie bewertet.


Die Antragstellung ist aktuell nicht mehr möglich.