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Die bezirkliche Kulturförderung des Kulturamtes Essen zielt darauf, das kulturelle Angebot in den Stadtteilen zu verbreitern und es gemeinsam mit den Kulturschaffenden vor Ort weiter zu entwickeln. Möglichst alle Bewohner im Stadtbezirk sollen Zugang zu Kulturveranstaltungen in ihrer Umgebung haben und von den ansässigen Künstler*innen für Kultur begeistert werden. Die Zielgruppen der Jugendlichen und der Kinder und der Dialog zwischen den Kulturen sind von besonderer Bedeutung.

Wenn Sie selbst künstlerisch tätig sind oder einen Verein vertreten, der sich im Stadtteil kulturell engagiert, können Sie für die Umsetzung Ihrer Projekte Mittel aus der bezirklichen Kulturförderung beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite unter "Weiterführende Links".


In einem formlosen Schreiben an das Kulturamt beantragen Sie die Kooperationspartnerschaft. Nach Erhalt der Bestätigung können Sie nun mit dem Antragsformular einen Zuschuss für Ihr Kulturprojekt beantragen. Bitte verwenden Sie dafür den verlinkten Vordruck.


Die Frist richtet sich nach der jeweiligen Programmkonferenz der Kulturbeauftragten der Bezirke. Wenden Sie sich bezüglich des Termins der Programmkonferenz an die Kulturbeauftragten Ihres Bezirks. Den Link dazu finden Sie auf dieser Seite.


Es fallen keine Gebühren an.


Das Kulturamt ist Ansprechpartner für die Kulturträger sowie für die Kulturbeauftragten und hält die Kontakte zu den Bezirksvertretungen. Sollten Sie Fragen zu dem hier dargestellten Verfahren haben, geben wir Ihnen gern Auskunft. Sie können uns telefonisch, per Email und natürlich auch persönlich erreichen.


Ihr Antrag wird auf einer Programmkonferenz unter Leitung des / der Kulturbeauftragten beraten. Die Einladungen zu den Programmkonferenzen, die regelmäßig im Stadtbezirk einberufen werden, schickt Ihnen das Kulturamt zu. Nach der Programmkonferenz gibt der Kulturbeauftragte die positiv entschiedenen Anträge mit der Empfehlung der Zuschusshöhe an das Kulturamt weiter.

Das Kulturamt fertigt eine Vorlage für eine Sitzung der zuständigen Bezirksvertretung, in der über die Bewilligung und ggf. die Höhe des zu gewährenden Zuschusses entschieden wird. Wenn die Bezirksvertretung eine Entscheidung getroffen hat, werden im Kulturamt die Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheide gefertigt und versendet.