BIS: Suche und Detail

Sie leben bereits viele Jahre in Deutschland und fühlen sich hier zuhause? Dann können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Mit der Staatsbürgerschaft erhalten Sie alle Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger in Essen, Nordrhein-Westfalen und Deutschland. Sie können aktiv das politische Geschehen beeinflussen, können wählen und gewählt werden, unterliegen bei Auslandsreisen ggf. nicht der Visapflicht, haben freien Zugang zu allen Berufen, um einige Vorteile des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit aufzuführen.

Um die Einbürgerung und somit den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vollziehen zu können, ist die Erfüllung bestimmter Vorraussetzungen erforderlich. Die Einbürgerung in Deutschland ist ein bedeutsamer Schritt mit langfristigen Konsequenzen. Informieren Sie sich gründlich über die Anforderungen, den Ablauf und die Bedeutung dieses Prozesses, um eine fundierte Entscheidung für Ihre zukünftige Staatsbürgerschaft zu treffen.

Sie können bei der Ausländerbehörde der Stadt Essen die Einbürgerung online beantragen. Für die Nutzung des Onlineantrags ist eine BundID mit Online-Ausweis (eID) erforderlich. Zur Anleitung: https://service.essen.de/hilfe#a8 


Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach Maßgabe der Bestimmungen des Staatsangehörigkeitrechts

Wenn Sie als Ausländer bereits längere Zeit in Deutschland leben und hier auch bleiben wollen, besteht die Möglichkeit durch Einbürgerung, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen.

Die Einbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland ist ein bedeutender rechtlicher Schritt, der Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglicht, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Dieser Prozess markiert die förmliche Anerkennung Ihrer Zugehörigkeit zur deutschen Gesellschaft und bringt eine Vielzahl von Rechten und Verantwortlichkeiten mit sich. Die Einbürgerung bietet Ihnen die Chance, sich offiziell als Mitglied der deutschen Gesellschaft zu etablieren. Mit der Staatsbürgerschaft erhalten Sie Zugang zu Rechten wie dem Wahlrecht, sozialen Unterstützungsleistungen, Bildung und Gesundheitsversorgung. Zudem eröffnet die deutsche Staatsbürgerschaft Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Mobilität innerhalb der Europäischen Union.

Die genauen Voraussetzungen für die Einbürgerung können je nach persönlichen Gegebenheiten variieren, aber im Allgemeinen umfassen sie einen bestimmten Aufenthaltszeitraum (in der Regel fünf Jahre, verkürzbar unter bestimmten Bedingungen), die Integration in die deutsche Gesellschaft, ausreichende Sprachkenntnisse sowie die Einhaltung bestimmter rechtlicher und ethischer Kriterien. Der Prozess zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft beinhaltet das Einreichen eines Antrags, die Vorlage erforderlicher Dokumente, die Überprüfung Ihrer Eignung und gegebenenfalls ein Einbürgerungstest und ein Interview. Dieser Prozess kann einige Monate in Anspruch nehmen.

Die Einbürgerungsurkunde ist das offizielle Dokument, das Ihre deutsche Staatsbürgerschaft bestätigt. Sie sollten dieses Dokument sorgfältig aufbewahren, da es Ihre Rechte und Pflichten als deutsche Staatsbürgerin bzw. deutscher Staatsbürger belegt. Unter bestimmten Voraussetzungen erwerben auch Kinder ausländischer Eltern durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Sofern Ihr Herkunftsland die mehrfache Staatsangehörigkeit erlaubt, ist auch bei einer Einbürgerung in Deutschland die Beibehaltung Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit(en) möglich.

Die Einbürgerung in Deutschland ist ein bedeutsamer Schritt mit langfristigen Konsequenzen. Informieren Sie sich gründlich über die Anforderungen, den Ablauf und die Bedeutung dieses Prozesses, um eine fundierte Entscheidung für Ihre zukünftige Staatsbürgerschaft zu treffen.


Der Anspruch auf Einbürgerung besteht in der Regel dann, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Sie leben mindestens fünf Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet.
  • Sie sind freizügigkeitsberechtigt, im Besitz einer anrechnungsfähigen Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis.
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mindestens ein anerkanntes Sprachzertifikat mit Niveau B1 in allen Prüfungsteilen).
  • Sie verfügen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest).
  • Sie bestreiten den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen aus eigenen Mitteln oder haben die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen nicht zu vertreten.

Dem Einbürgerungsantrag sind neben dem Pass im Wesentlichen folgende Unterlagen beizufügen, soweit diese auf Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zutreffen:

  • Lebenslauf
  • Zeugnisse
  • Personenstandsurkunden
  • Nachweis über die Regelung der gesetzlichen Vertretung
  • Einkommensnachweis
  • Nachweis der Erfüllung von Unterhaltspflichten
  • Lichtbild
  • Aufenthaltstitel
  • Nachweis der Alterssicherung
  • Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
  • ...

 


Die Kosten für das Einbürgerungsverfahren betragen:

Einbürgerungsurkunde für Erwachsene: 255,- €

Einbürgerungsurkunde für minderjähriges Kind: 51,- €

Ablehnungsbescheid für Erwachsene: 25,- € bis 255,- €

Ablehnungsbescheid für minderjähriges Kind: 25,- € bis 51,- €

Rechtsgrundlage: § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen weitere Kosten entstehen können.

Die Bearbeitungsgebühr entsteht auch dann, wenn trotz erfolgter Antragstellung, ein Ausschlussgrund vorliegt oder die Voraussetzungen nicht nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden können.

Die Zahlung der Verwaltungskosten erfolgt bei Antragstellung vor Ort oder am Ende des Online-Formulars per ePayment.


  • Giropay

  • Paypal

  • Kreditkarte


Bitte berücksichtigen Sie, dass auch bei einem online gestellten Antrag mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 12 Monaten zu rechnen ist.


Die Stellung eines Einbürgerungsantrags ist wie folgt möglich:

- Online-Antragstellung (siehe Onlinedienstleistungen auf der rechten Seite)

Eine direkte Terminvergabe durch das Servicecenter zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist nicht möglich. Die Terminvergabe erfolgt zentral durch die bearbeitende Stelle. Bitte nutzen Sie die Onlinedienstleistung.

Die Identifikation mittels eID (BundID) im Online-Antragsprozess ist notwendig.


Auf den folgenden Seiten können Sie sich eingehender über das Thema Einbürgerung informieren:

Information auf essen.de

Information des Bundesamtes

Flyer "Einbürgerung? Na klar!" (PDF)


Wenn Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen, werden die zuständigen Sachbearbeiter/-innen Ihren Antrag prüfen und ggf. weitere Unterlagen anfordern. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie bei positivem Entscheid eine Einladung zur Vorsprache. Sollte Ihre Antrag negativ entschieden werden, so erhalten Sie eine Mitteilung über die Ablehnungsgründe.

Identifizieren Sie sich mittels eID im Online-Antragsprozess, so kann dies die Bearbeitungsdauer verkürzen. Eine Vorsprache in der kommunalen Ausländerbehörde ist ggf. entbehrlich.