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Sie sind erwerbsfähig, können Ihren Lebensunterhalt wegen besonderer Umstände aber momentan nicht und absehbar auch in den kommenden sechs Monaten wahrscheinlich nicht eigenständig decken - unter diesen Voraussetzungen können Sie einmalige Leistungen über das JobCenter beantragen.


Situationen, in denen Sie unter Umständen Anspruch auf einmalige Leistungen aus dem SGB II haben, sind zum Beispiel:

  • Sie erwarten ein Kind und benötigen daher neue Ausstattung und Kleidung.
  • Sie benötigen erstmals Möbel oder Haushaltsgeräte oder müssen diese nach einer Trennung neu anschaffen.
  • Sie brauchen orthopädische Schuhe oder müssen ihre orthopädischen Schuhe reparieren lassen.
  • Sie müssen therapeutische Geräte oder müssen eine Ausstattung mieten oder reparieren lassen.

Situationen, in denen Sie unter Umständen Anspruch auf einmalige Leistungen aus dem SGB II haben, sind zum Beispiel:

  • Sie erwarten ein Kind und benötigen daher neue Ausstattung und Kleidung.
  • Sie benötigen erstmals Möbel oder Haushaltsgeräte oder müssen diese nach einer Trennung neu anschaffen.
  • Sie brauchen orthopädische Schuhe oder müssen ihre orthopädischen Schuhe reparieren lassen.
  • Sie müssen therapeutische Geräte oder müssen eine Ausstattung mieten oder reparieren lassen.


Wenn Sie erwerbsfähig sind, Ihren Lebensunterhalt momentan und auch in den nächsten 6 Monaten wahrscheinlich nicht finanziell decken können, können Sie in besonderen Situationen einmalige Leistungen beantragen.


Die Leistung darf ausschließlich für das Beantragte verwendet werden.


Weitere Informationen zu Einmaligen Leistungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. 

 


Sie können grundsätzlich alle Leistungen formlos beantragen.


Zuständige Einrichtung
JobCenter Essen
Ruhrallee 175
45136 Essen
Tel: +49 201 88-56999