Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder dem Ausland nach Essen ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug beim Bürgeramt anmelden. Zur Anmeldung bringen Sie bitte alle in Ihrem Besitz befindlichen Reisepässe und/oder Personalausweise mit sowie die Wohnungsgeberbestätigung, die Sie von Ihrem Wohnungsgeber erhalten müssen (Download Vordruck). Staatsangehörige der EU- bzw. EWR-Staaten können sich in jedem Bürgeramt anmelden, benötigen aber zusätzlich ihre Heiratsurkunde und bei Kindern die Geburtsurkunde. Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes, müssen Sie sich in der Ausländerbehörde (Wort mit Startseite ABH verlinken) anmelden.
Zur Anmeldung ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied im Bürgeramt erforderlich. Bei der Anmeldung müssen die Ausweisdokumente wie z.B. die Personalausweise aller anzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden.
Bei Anmeldungen aus dem Ausland müssen alle anzumeldenden Personen im Bürgeramt anwesend sein. Sie brauchen vorher keinen Meldevordruck auszufüllen. Die notwendigen Angaben können Sie direkt bei der Bearbeitung im Bürgeramt machen.
Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ist zwingend erforderlich. Ein entsprechendes Formular können Sie hier herunterladen.
Ein Ausdruck der gespeicherten Daten wird Ihnen zur Prüfung und als Nachweis ausgehändigt.
Die Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde ist nicht erforderlich.
Gebühren fallen bei einer fristgerechten Anmeldung nicht an.
Eine Anmeldung vor Einzug in die Wohnung ist nicht möglich.
Weitere Informationen zur Anmeldung, insbesondere zu den möglichen Widerspruchsrechten, entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt.
Besonderheiten bei Kindern unter 16:
Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:
Wenn durch die An- oder Ummeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder wenn bei bereits getrennt lebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzuweisen. Die Einverständniserklärung ist formfrei. Zur Erleichterung steht hier ein Muster zur Verfügung.
Ummeldung innerhalb von Essen:
Informationen zu einer Ummeldung, also wenn Sie innerhalb von Essen umziehen, finden Sie hier (Link zur Seite Ummeldung)
Rechtsgrundlagen
§ 17 Abs. I Bundesmeldegesetz
Unterlagen
Ausweisdokumente
Wohnungsgeberbestätigung
Fristen
Innerhalb von 2 Wochen nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung. Der Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag ist nicht relevant.
Kosten
Gebührenfrei
Zahlungsweisen
Barzahlung
EC-Karte
Kreditkarte
Apple Pay
Google Pay
Bearbeitungsdauer
Sofort
Dienste finden:
- Downloads
- Wohnungsgeberbestätigung
- Einverständniserklärung zur An-/Ummeldung eines Kindes
- Merkblatt Meldeschein 2020
- Zuständige Einrichtungen
-
- Bürgeramt
- Hollestr. 3
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 8833222
- Fax: +49 201 8833218
- E-Mail: buergeramt@essen.de