BIS: Suche und Detail

Wenn Sie innerhalb von Essen umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug beim Bürgeramt ummelden. Die Ummeldung erfolgt gebührenfrei. Eine Wohnungsgeberbestätigung muss vorgelegt werden.

Zur Ummeldung ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied im Bürgeramt erforderlich. Dabei müssen die Ausweisdokumente wie zum Beispiel die Personalausweise aller umzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden.

Das Ausfüllen eines Meldevordruckes ist nicht mehr erforderlich. Sie können die notwendigen Angaben direkt bei der Bearbeitung im Bürgeramt machen, die dann sofort in das Melderegister eingegeben werden. Ein Exemplar der ausgedruckten Ummeldung wird Ihnen zur Prüfung und als Nachweis ausgehändigt.

Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ist zwingend erforderlich. Ein entsprechendes Formular können Sie unter "Downloads" herunterladen.

Gebühren fallen bei einer fristgerechten Ummeldung nicht an.

Eine Ummeldung vor Einzug in die Wohnung ist nicht möglich.

Weitere Informationen zur Ummeldung, insbesondere zu den möglichen Widerspruchsrechten, entnehmen Sie bitte den Merkblatt.

Als Service ändern wir bei der Ummeldung in den Bürgerämtern auch die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) auf die neue Adresse, sofern der TÜV noch gültig ist und es sich nicht um ein Firmenfahrzeug handelt. Bringen Sie hierzu bitte die zu ändernde Zulassungsbescheinigung Teil I mit. Die Gebühr hierfür beträgt 11,10 Euro.

Besonderheiten bei Kindern unter 16:

Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:

Wenn durch die An- oder Ummeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder wenn bei bereits getrennt lebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzuweisen. Die Einverständniserklärung ist formfrei. Zur Erleichterung steht hier ein Muster zur Verfügung.


Rechtsgrundlagen

§ 17 Abs. I Bundesmeldegesetz


Unterlagen

· Ausweisdokumente

· Wohnungsgeberbestätigung

· Gegebenenfalls Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)


Fristen

Innerhalb von 2 Wochen nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung. Der Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag ist nicht relevant.


Zahlungsweisen

Barzahlung

EC-Karte

Kreditkarte

Apple Pay

Google Pay


Bearbeitungsdauer

Sofort


Weitere Informationen

Reservieren Sie online Ihren Termin im Bürgeramt:

 

Online­dienstleistungen

Um Online­dienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

zur Anmeldung

Online­dienstleistungen

Um Online­dienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

zur Anmeldung
Downloads
Merkblatt Meldebescheinigung
Wohnungsgeberbestätigung
Einverständniserklärung
Zuständige Einrichtungen
Bürgeramt
Hollestr. 3
45127 Essen
Tel: +49 201 88-33222
Fax: +49 201 8833218
E-Mail: buergeramt@essen.de
Bürgeramt Kettwig
Bürgeramt Gildehof
Bürgeramt Altenessen
Bürgeramt Steele
Bürgeramt Borbeck
Ummeldung Wohnsitz

Zur Ummeldung ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied im Bürgeramt erforderlich. Dabei müssen die Ausweisdokumente wie zum Beispiel die Personalausweise aller umzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden.

Das Ausfüllen eines Meldevordruckes ist nicht mehr erforderlich. Sie können die notwendigen Angaben direkt bei der Bearbeitung im Bürgeramt machen, die dann sofort in das Melderegister eingegeben werden. Ein Exemplar der ausgedruckten Ummeldung wird Ihnen zur Prüfung und als Nachweis ausgehändigt.

Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ist zwingend erforderlich. Ein entsprechendes Formular können Sie unter "Downloads" herunterladen.

Gebühren fallen bei einer fristgerechten Ummeldung nicht an.

Eine Ummeldung vor Einzug in die Wohnung ist nicht möglich.

Weitere Informationen zur Ummeldung, insbesondere zu den möglichen Widerspruchsrechten, entnehmen Sie bitte den Merkblatt.

Als Service ändern wir bei der Ummeldung in den Bürgerämtern auch die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) auf die neue Adresse, sofern der TÜV noch gültig ist und es sich nicht um ein Firmenfahrzeug handelt. Bringen Sie hierzu bitte die zu ändernde Zulassungsbescheinigung Teil I mit. Die Gebühr hierfür beträgt 11,10 Euro.

Besonderheiten bei Kindern unter 16:

Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:

Wenn durch die An- oder Ummeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder wenn bei bereits getrennt lebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzuweisen. Die Einverständniserklärung ist formfrei. Zur Erleichterung steht hier ein Muster zur Verfügung.

· Ausweisdokumente

· Wohnungsgeberbestätigung

· Gegebenenfalls Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

Reservieren Sie online Ihren Termin im Bürgeramt:

 
Ummeldung, Ummeldung Wohnung, Ummelden, Ummelden Wohnung, Polizeiliche Meldung, polizeilich ummelden, Ummelden Wohnsitz, Hauptwohnung, Nebenwohnung, Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz, Zweitwohnung, mehrere Wohnungen, Untermiete, Umzug, umgezogen, Meldung, melden, Wohnungsgeberbestätigung https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/41861/show
Bürgeramt
Hollestr. 3 45127 Essen
Telefon +49 201 88-33222
Fax +49 201 8833218
Bürgeramt Kettwig
Bürgermeister-Fiedler-Platz 1 45219 Essen
Telefon +49 201 88-33222
Fax +49 201 8833287
Bürgeramt Gildehof
Hollestr. 3 45127 Essen
Telefon +49 201 88-33222
Fax +49 201 8833218
Bürgeramt Altenessen
Altenessener Straße 196 45326 Essen
Telefon +49 201 88-33222
Fax +49 201 8833258
Bürgeramt Steele
Kaiser-Otto-Platz 1-5 45276 Essen
Telefon +49 201 88-33222
Fax +49 201 8833278
Bürgeramt Borbeck
Rudolf-Heinrich-Straße 1 45355 Essen
Telefon +49 201 88-33222
Fax +49 201 8833248