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Hier finden Sie Informationen zum Antrag für das begleitete Fahren ab 17.


Es besteht die Möglichkeit die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit Erreichen des 17. Lebensjahres zu erwerben.

Vor Erreichen des 18. Lebensjahres darf ein Kraftfahrzeug der Klasse B und BE nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung benannten Begleitperson geführt werden. Die Prüfbescheinigung wird nach dem Bestehen der theoretischen und praktischen Befähigungsprüfung ausgehändigt. Ab dem 18. Lebensjahr darf ein Kraftfahrzeug auch ohne Begleitung geführt werden.

Der Kartenführerschein wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres zugesandt.

 

Der Antrag zum begleiteten Fahren ab 17 kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online durchgeführt werden oder alternativ über die Fahrschule gestellt werden.

Für die folgenden Fahrerlaubnisklassen steht BF17 online zur Verfügung:

  • B: Personenkraftwagen bis 3,5 Tonnen
  • BE: Personenkraftwagen bis 3,5 Tonnen mit Anhänger

Zusätzlich zur Klasse B beziehungsweise BE können folgende Klassen beantragt werden:

  • AM: Kleinkrafträder
  • A1: Leichtkrafträder
  • L: Zug- und Arbeitsmaschinen bis 25 beziehungsweise 40 km/h
  • T: Zug- und Arbeitsmaschinen bis 40 beziehungsweise 60 km/h

 

Falls Sie nur die Klassen AM, A1, L oder T ohne Klasse B beantragen möchten, oder bereits das 18. Lebensjahr erreicht haben, verwenden Sie bitte den Online-Dienst zur Ersterteilung beziehungsweise Erweiterung einer allgemeinen Fahrerlaubnis. 

Alternativ kann die Beantragung aller Ihrer Anliegen persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Einige Fahrschulen bieten als Serviceleistung ebenfalls an, Anträge Ihrer Fahrschüler*innen bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.

 

Für die Nutzung des Dienstes ist die Anmeldung mit einem Personalausweis mit eID oder einem ELSTER-Zertifikat notwendig.

Der Dienst steht derzeit für Personen ab 16,5 Jahren zur Verfügung.

Den Link für den Online-Dienst finden Sie rechts unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen.


Es besteht die Möglichkeit die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit Erreichen des 17. Lebensjahres zu erwerben.

Vor Erreichen des 18. Lebensjahres darf ein Kraftfahrzeug der Klasse B und BE nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung benannten Begleitperson geführt werden. Die Prüfbescheinigung wird nach dem Bestehen der theoretischen und praktischen Befähigungsprüfung ausgehändigt. Ab dem 18. Lebensjahr darf ein Kraftfahrzeug auch ohne Begleitung geführt werden.

Der Kartenführerschein wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres zugesandt.

 

Der Antrag zum begleiteten Fahren ab 17 kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online durchgeführt werden oder alternativ über die Fahrschule gestellt werden.

Für die folgenden Fahrerlaubnisklassen steht BF17 online zur Verfügung:

  • B: Personenkraftwagen bis 3,5 Tonnen
  • BE: Personenkraftwagen bis 3,5 Tonnen mit Anhänger

Zusätzlich zur Klasse B beziehungsweise BE können folgende Klassen beantragt werden:

  • AM: Kleinkrafträder
  • A1: Leichtkrafträder
  • L: Zug- und Arbeitsmaschinen bis 25 beziehungsweise 40 km/h
  • T: Zug- und Arbeitsmaschinen bis 40 beziehungsweise 60 km/h

 

Falls Sie nur die Klassen AM, A1, L oder T ohne Klasse B beantragen möchten, oder bereits das 18. Lebensjahr erreicht haben, verwenden Sie bitte den Online-Dienst zur Ersterteilung beziehungsweise Erweiterung einer allgemeinen Fahrerlaubnis. 

Alternativ kann die Beantragung aller Ihrer Anliegen persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Einige Fahrschulen bieten als Serviceleistung ebenfalls an, Anträge Ihrer Fahrschüler*innen bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.

 

Für die Nutzung des Dienstes ist die Anmeldung mit einem Personalausweis mit eID oder einem ELSTER-Zertifikat notwendig.

Der Dienst steht derzeit für Personen ab 16,5 Jahren zur Verfügung.

Den Link für den Online-Dienst finden Sie rechts unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen.



Bei einem Antrag in der Fahrerlaubnisbehörde:

Für alle Fahrerlaubnisklassen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und des Führerscheines aller Begleitpersonen
  • Kopie der Personalausweise oder Reisepässe aller Erziehungsberechtigten
  • Passfoto nach der Passverordnung (biometrisches Passfoto)
  • Angabe der ausbildenden Fahrschule inkl. eines abweichenden Prüfortes, falls nicht Essen
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) 
  • Nachweis über die "Erste-Hilfe-Schulung"

 

Bei einer Erweiterung muss zusätzlich vorgelegt werden:

  • der bisherige Führerschein

 

Vom Antragsstellenden ist mindestens eine Begleitperson zu benennen, die bestimmte Anforderungen erfüllen muss (siehe Hinweise).

Auf dem Antrag müssen alle Erziehungsberechtigten unterschreiben, deren Ausweise müssen in Kopie beigefügt werden.

Im Falle des alleinigen Sorgerechtes muss ein Nachweis durch Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses oder einer Negativbescheinigung des Jugendamtes beigebracht werden.

 

Bei einem Online-Antrag:

Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Anmeldung mit einem Personalausweis mit eID oder einem ELSTER- bzw. AUTHEGA-Zertifikat notwendig. Ohne die eID, ist eine Online-Antragstellung nicht möglich. Bitte sprechen Sie in diesen Fällen persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde nach vorheriger Terminvereinbarung zur Beantragung vor. Einige Fahrschulen bieten als Serviceleistung ebenfalls an, Anträge Ihrer Fahrschüler bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.

 

Für das Führerscheindokument (EU-Kartenführerschein)):

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG)
  • Bild/Scan Ihrer Unterschrift (alternativ ist die digitale Unterschrift im Dienst möglich) (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG).
  • Bild/Scan Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (mit amtlicher Meldebescheinigung)
  • Bild/Scan Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • Bild/Scan Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) 

 

Bei vom Wohnsitz abweichendem Prüfungsort:

  • Falls Sie die Führerscheinprüfung in einer von Ihrem Wohnsitz abweichenden Stadt beziehungsweise einem abweichenden Landkreis ablegen möchten (zum Beispiel in einer Ferienfahrschule), ist ein Nachweis dafür hochzuladen

 

Zulässige Dateiformate (falls in der Liste nicht anders vermerkt): JPG, JPEG, PNG, PDF

Maximale Dateigröße je Dokument: 3 MB

 

Weitere Hinweise zum Passbild:

  • Maße: Breite 3,5 cm x Höhe 4,5 cm, mindestens 895 x 1150 Pixel.
  • Nähere Information zu den Vorgaben für biometrische Passbilder finden Sie auf der Mustertafel der Bundesdruckerei.
  • Verwenden Sie idealerweise ein professionelles Passbild vom Fotostudio oder ein eingescanntes Passbild.

  • 45,90 Euro
  • 13,30 Euro pro Begleitperson
  • 8,70 Euro Fahrberechtigung für das begleitende Fahren ab 17
  • 5,00 Euro Direktversand

Wie sind die Gebühren zu bezahlen?

  • Bei einer Beantragung in der Fahrerlaubnisbehörde stehen folgende Bezahlmethoden zur Auswahl: Kartenzahlung, Barzahlung.
  • Bei einer Online-Antragsstellung stehen folgende Bezahlmethoden zur Auswahl: Paypal, Kreditkarte.

Voraussetzung für die Eintragung als Begleitperson:

  • Mindestalter: 30 Jahre
  • Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen bzw. EU/EWR Fahrerlaubnis seit mindestens 5 Jahren
  • Nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister
  • Gültiger Führerschein gem. §24 a FEV

 

Nach dem Absenden des Onlineantrags durch den*die Fahranfänger*in müssen die Erziehungsberechtigten und die eingetragenen Begleitpersonen ihre Zustimmung erteilen. Dies ist auf drei Arten möglich:

  • Die genannten Personen erhalten eine E-Mail mit einem Link zum Online-Antrag zur Zustimmung (für den Online-Antrag ist die Anmeldung mit Personalausweis (eID) oder einem ELSTER- bzw. AUTHEGA-Zertifikat notwendig)
  • Die genannten Personen können über einen Link bzw. QR-Code auf der Abschlussseite des Antragsden*die Fahranfänger*in ihren Online-Antrag zur Zustimmung öffnen und ausfüllen (für den Online-Antrag ist die Anmeldung mit Personalausweis (eID) oder einem ELSTER- bzw. AUTHEGA-Zertifikat notwendig)
  • Die genannten Personen können vor Ort bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihre Zustimmung 

Die Fahrerlaubnisbehörde behält sich vor, die Unterlagen im Original zur Prüfung vorlegen oder übersenden zu lassen. Dies gilt insbesondere bei Online-Anträgen.



Downloads
Antrag begleitetes Fahren ab 17
Einverständniserklärung Begleiter*in Fahren ab 17
Zuständige Einrichtung
Fahrerlaubnisbehörde
Altendorfer Str. 101
45143 Essen
Tel: +49 201 88-33888
Fax: +49 201 88-33599