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Informationen zum begleitetem Fahren ab 17

Es besteht die Möglichkeit die Fahrerlaubnis der Klasse B und BE bereits mit Erreichen des 17. Lebensjahres zu erwerben.

Vor Erreichen des 18. Lebensjahres darf ein Kraftfahrzeug der Klasse B BE nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung benannten Begleitperson geführt werden. Die Prüfbescheinigung wird nach dem Bestehen der theoretischen und praktischen Befähigungsprüfung ausgehändigt. Ab dem 18. Lebensjahr darf ein Kraftfahrzeug auch ohne Begleitung geführt werden.

Der Kartenführerschein wird mit Erreichen des 18. Lebensjahres zugesandt.

 


Unterlagen

Es sind im Grundsatz die gleichen Unterlagen einzureichen, wie beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis.

Vom Antragsstellenden ist mindestens eine Begleitperson zu benennen, die bestimmte Anforderungen erfüllen muss (siehe Hinweise).

Jede Begleitperson muss dem Antrag eine Kopie des Führerscheines und des Ausweises beifügen.

Die entsprechenden Antragsformulare gibt es in der Fahrerlaubnisbehörde und auch bei den Fahrschulen.

Auf dem Antrag müssen alle Erziehungsberechtigten unterschreiben, deren Ausweise müssen in Kopie beigefügt werden.

Im Falle des alleinigen Sorgerechtes muss ein Nachweis durch Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses oder einer Negativbescheinigung des Jugendamtes beigebracht werden.

 


Kosten

44,70 Euro

plus 13,30 Euro je Begleitperson

plus 8,00 Euro für die vorläufige Fahrberechtigung.


Hinweise und Besonderheiten

Voraussetzung für die Eintragung als Begleitperson:

Mindestalter: 30 Jahre

Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen bzw. EU/EWR Fahrerlaubnis seit mindestens 5 Jahren

Nicht mehr als 1 Punkte im Fahreignungsregister


Weitere Informationen

 

 

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Downloads
Antrag begleitetes Fahren ab 17
Einverständniserklärung Begleiter*in Fahren ab 17
Zuständige Einrichtung
Fahrerlaubnisbehörde
Kaiser-Otto-Platz 1-5
45276 Essen
Tel: +49 201 88-33888
Fax: +49 201 8833599
E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de
Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)

Es besteht die Möglichkeit die Fahrerlaubnis der Klasse B und BE bereits mit Erreichen des 17. Lebensjahres zu erwerben.

Vor Erreichen des 18. Lebensjahres darf ein Kraftfahrzeug der Klasse B BE nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung benannten Begleitperson geführt werden. Die Prüfbescheinigung wird nach dem Bestehen der theoretischen und praktischen Befähigungsprüfung ausgehändigt. Ab dem 18. Lebensjahr darf ein Kraftfahrzeug auch ohne Begleitung geführt werden.

Der Kartenführerschein wird mit Erreichen des 18. Lebensjahres zugesandt.

 

Es sind im Grundsatz die gleichen Unterlagen einzureichen, wie beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis.

Vom Antragsstellenden ist mindestens eine Begleitperson zu benennen, die bestimmte Anforderungen erfüllen muss (siehe Hinweise).

Jede Begleitperson muss dem Antrag eine Kopie des Führerscheines und des Ausweises beifügen.

Die entsprechenden Antragsformulare gibt es in der Fahrerlaubnisbehörde und auch bei den Fahrschulen.

Auf dem Antrag müssen alle Erziehungsberechtigten unterschreiben, deren Ausweise müssen in Kopie beigefügt werden.

Im Falle des alleinigen Sorgerechtes muss ein Nachweis durch Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses oder einer Negativbescheinigung des Jugendamtes beigebracht werden.

 

 

 

Fahrerlaubnisbehörde, Führerschein, Kartenführerschein, EU-Führerschein, Fahrerlaubnis, begleitetes Fahren, Führerschein ab 17, BF17 https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/41520/show
Fahrerlaubnisbehörde
Kaiser-Otto-Platz 1-5 45276 Essen
Telefon +49 201 88-33888
Fax +49 201 8833599