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Hier finden Sie Informationen über die Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis (z.B. der Bundeswehr).


Die Nutzung einer Dienstfahrerlaubnis darf nur während eines bestehenden Dienstverhältnisses genutzt werden. Mit einer Dienstfahrerlaubnis dürfen grundsätzlich nur Dienstfahrzeuge gefahren werden, keine privaten Fahrzeuge. Eine Dienstfahrerlaubnis kann aber während des bestehenden Dienstverhältnisses und nach dem Ausscheiden aus dem Dienst ohne erneute Fahrerlaubnisausbildung und -prüfung in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

Die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online durchgeführt werden. 

Für die Nutzung des Dienstes ist die Anmeldung mit einem Personalausweis mit eID oder einem ELSTER- bzw. AUTHEGA-Zertifikat notwendig.

Den Link für den Online-Dienst finden sie unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen.


Die Nutzung einer Dienstfahrerlaubnis darf nur während eines bestehenden Dienstverhältnisses genutzt werden. Mit einer Dienstfahrerlaubnis dürfen grundsätzlich nur Dienstfahrzeuge gefahren werden, keine privaten Fahrzeuge. Eine Dienstfahrerlaubnis kann aber während des bestehenden Dienstverhältnisses und nach dem Ausscheiden aus dem Dienst ohne erneute Fahrerlaubnisausbildung und -prüfung in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

Die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online durchgeführt werden. 

Für die Nutzung des Dienstes ist die Anmeldung mit einem Personalausweis mit eID oder einem ELSTER- bzw. AUTHEGA-Zertifikat notwendig.

Den Link für den Online-Dienst finden sie unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen.


Bei einem Antrag in der Fahrerlaubnisbehörde:

  • Dienstführerschein oder Bescheinigung über den Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
  • ggfls. bisheriger (allgemeiner) Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 Passfoto nach der Passverordnung (Biometrie taugliches Passfoto)

Bei einem Online-Antrag: 

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG).
  • Bild/Scan Ihrer Unterschrift (alternativ ist die digitale Unterschrift im Dienst möglich) (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG).
  • Bild/Scan Ihrer Dienstfahrerlaubnis.
  • Bild/Scan Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (mit amtlicher Meldebescheinigung).
  • Ggfs. Bild/Scan Ihres EU-Kartenführerscheins

Zulässige Dateiformate (falls in der Liste nicht anders vermerkt): JPG, JPEG, PNG, PDF.

Maximale Dateigröße je Dokument: 3 MB.

Weitere Hinweise zum Passbild:

  • Seitenverhältnis: Breite 3,5 cm x Höhe 4,5 cm.
  • Nähere Information zu den Vorgaben für biometrische Passbilder finden Sie auf der Mustertafel der Bundesdruckerei.
  • Verwenden Sie idealerweise ein professionelles Passbild vom Fotostudio oder ein eingescanntes Passbild.

Die Kosten für einen einfachen Antrag belaufen sich auf circa 45 Euro. Bei der Beantragung von zusätzlichen Optionen, zum Beispiel Ausstellung einer vorläufigen Fahrerlaubnis, fallen weitere Gebühren an.

Wie sind die Gebühren zu bezahlen?

  • Bei einer Beantragung in der Fahrerlaubnisbehörde stehen folgende Bezahlmethoden zur Auswahl: Kartenzahlung, Barzahlung.
  • Bei einer Online-Antragsstellung stehen folgende Bezahlmethoden zur Auswahl: Paypal, Kreditkarte.

ca. 3 - 4 Wochen


Die Fahrerlaubnisbehörde behält sich vor, die Unterlagen im Original zur Prüfung vorlegen oder übersenden zu lassen. Dies gilt insbesondere bei Online-Anträgen.


Zuständige Einrichtung
Fahrerlaubnisbehörde
Altendorfer Str. 101
45143 Essen
Tel: +49 201 88-33888
Fax: +49 201 88-33599