Über jede natürliche Person kann eine Melderegisterauskunft schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden Name, Doktorgrad und Anschrift einer Person mitgeteilt, weitere Daten erhält man nur im Rahmen einer erweiterten Melderegisterauskunft, für die jedoch ein berechtigtes oder rechtliches Interesse nachgewiesen werden muss.
Für die einfache Melderegisterauskunft existiert ein Online-Verfahren, die elektronische Melderegisterauskunft, kurz: EMRA. Die Gebühr beträgt 6 Euro und ist gegenüber der Auskunft auf dem schriftlichen Weg (11 Euro) daher weitaus günstiger.
Die Online Auskunft - Der einfachste, schnellste und kostengünstigste Weg zur Melderegisterauskunft
Die "Melderegisterauskunft online" wird elektronisch über verschlüsselte Verfahren erteilt. Durch Wegfall der Postlaufzeiten ist dieses Verfahren schneller und kostengünstiger als eine schriftliche Anfrage. Bei der elektronischen Melderegisterauskunft ist eine Bezahlung online nur per Lastschrift vorgesehen. Die Nutzung ist daher nur mit Angabe einer Bankverbindung möglich.
Hinweis: Behörden und behördenähnliche Einrichtungen können nicht gebührenfrei über die elektronische Melderegisterauskunft Auskünfte erhalten, nutzen Sie hierzu bitte das Meldeportal für Behörden oder stellen Ihr Auskunftsersuchen per Mail an: buergeramt@essen.de, per Fax an +49201-8833218 oder per Post an das Bürgeramt Gildehof, Hollestr. 3, 45127 Essen.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft über bestimmte weitere gespeicherte Daten einer Person ist der Nachweis eines berechtigten oder rechtlichen Interesses erforderlich. Die Auskunft kann nur schriftlich beantragt werden. Die Gebühr bei einer erweiterten Auskunft beträgt 15 Euro.
Wichtiger Hinweis
Eine Melderegisterauskunft ist keine Meldebescheinigung. Sofern Sie eine Meldebescheinigung benötigen, können Sie diese hier online beantragen.
Hintergrund:
Aus dem Melderegister können im Rahmen einer Melderegisterauskunft eingeschränkt Auskünfte erteilt werden. Bestimmte Daten von weggezogenen oder verstorbenen Personen werden nach Ablauf unterschiedlicher Fristen gelöscht. Spätestens nach 50 Jahren ist eine Person im Melderegister nicht mehr vorhanden, Auskünfte für ältere Daten können dann nur noch vom Stadtarchiv erteilt werden, sofern vorhanden.
Erforderlich ist in jedem Fall die genaue Identifizierung der gesuchten Person durch die Angabe von Vorname, Name, Geburtsdatum und bisherige oder frühere Anschriften. Es muss bei jeder Anfrage versichert werden, ob und wenn ja welcher gewerbliche Zweck vorliegt sowie dass die Auskunft nicht für Zwecke des Adresshandels oder der Werbung verwendet wird. Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Personen erteilt werden; Auskünfte über Firmen aus dem Gewerberegister sind bei der Gewerbemeldestelle erhältlich.
§§ 44-52 Bundesmeldegesetz
- Elektronische Anfrage: 6 Euro
- Schriftliche Anfrage: 11 Euro
- Erweiterte Auskunft: 15 Euro
SEPA-Lastschrift
- Automatisiert: Sofort
- Schriftliche Anfrage: bis zu 3 Monate
- Onlinedienstleistungen
- Elektronische Melderegisterauskunft (EMRA 2.0)
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Elektronische Melderegisterauskunft (EMRA 2.0)
- Downloads
- Datenschutzerklärung EMRA
- Zuständige Einrichtungen
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- Bürgeramt
- Hollestr. 3
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-33222
- Fax: +49 201 88-33218
- E-Mail: buergeramt@essen.de