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Informationen über den Entzug der Fahrerlaubnis:

 

Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht entzogen und eine Sperrfrist festgesetzt, können Sie unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der Fahrerlaubnisbehörde in Essen- Steele eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.

Der Antrag darf frühestens 12 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Gleiches gilt bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis durch eine Fahrerlaubnisbehörde. Hier gelten je nach Einzelfall jedoch andere Antragsfristen, die Ihnen auf Nachfrage mitgeteilt werden.

Nach Abschluss der notwendigen Ermittlungen werden Sie von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich über den weiteren

Verfahrensablauf (ggf. Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, Teilnahme an einem Aufbauseminar) unterrichtet.

Bitte haben Sie Verständnis, dass aus Datenschutzgründen telefonische Auskünfte zum Verfahren nicht gegeben werden können. Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist daher erforderlich.

 


Weitere Informationen

Onlinedienstleistungen
TERMINRESERVIERUNG KFZ- und Fahrerlaubnisangelegenheiten Essen-Borbeck
TERMINRESERVIERUNG Fahrerlaubnisangelegenheiten Essen-Steele
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Zuständige Einrichtung
Fahrerlaubnisbehörde
Kaiser-Otto-Platz 1-5
45276 Essen
Tel: +49 201 88-33888
Fax: +49 201 8833599
E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de
Entzogene Fahrerlaubnis

Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht entzogen und eine Sperrfrist festgesetzt, können Sie unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der Fahrerlaubnisbehörde in Essen- Steele eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.

Der Antrag darf frühestens 12 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Gleiches gilt bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis durch eine Fahrerlaubnisbehörde. Hier gelten je nach Einzelfall jedoch andere Antragsfristen, die Ihnen auf Nachfrage mitgeteilt werden.

Nach Abschluss der notwendigen Ermittlungen werden Sie von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich über den weiteren

Verfahrensablauf (ggf. Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, Teilnahme an einem Aufbauseminar) unterrichtet.

Bitte haben Sie Verständnis, dass aus Datenschutzgründen telefonische Auskünfte zum Verfahren nicht gegeben werden können. Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist daher erforderlich.

 

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