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Hier finden Sie Informationen zur Erlangung eines neuen Führerscheins, Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) oder Personenbeförderungsscheins bei Verlust oder Diebstahl.


 Es können folgende Ersatzdokumente beantragt werden:

  • Führerschein
  • Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
  • Führerschein zur Fahrgastbeförderung

Der Antrag kann für folgende Anlässe gestellt werden:

  • Diebstahl/Verlust des Dokumentes
  • Unleserlichkeit/Beschädigung des Dokumentes
  • Berichtigung/Namensänderung
  • Änderung von Auflagen

Der Ersatzantrag kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online durchgeführt werden. 

Gemeint ist hier ausschließlich der Verlust oder der Diebstahl des Führerscheindokumentes. Hier drunter fällt NICHT die Neuausstellung eines Führerscheines nach einem Entzug der Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder einer Behörde.

Für die Nutzung des Dienstes ist die Anmeldung mit einem Personalausweis mit eID oder einem ELSTER- bzw. AUTHEGA-Zertifikat notwendig.

Der Dienst steht derzeit für Personen ab 16 Jahren zur Verfügung.

Den Link für den Online-Dienst finden sie unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen.


 Es können folgende Ersatzdokumente beantragt werden:

  • Führerschein
  • Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
  • Führerschein zur Fahrgastbeförderung

Der Antrag kann für folgende Anlässe gestellt werden:

  • Diebstahl/Verlust des Dokumentes
  • Unleserlichkeit/Beschädigung des Dokumentes
  • Berichtigung/Namensänderung
  • Änderung von Auflagen

Der Ersatzantrag kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online durchgeführt werden. 

Gemeint ist hier ausschließlich der Verlust oder der Diebstahl des Führerscheindokumentes. Hier drunter fällt NICHT die Neuausstellung eines Führerscheines nach einem Entzug der Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder einer Behörde.

Für die Nutzung des Dienstes ist die Anmeldung mit einem Personalausweis mit eID oder einem ELSTER- bzw. AUTHEGA-Zertifikat notwendig.

Der Dienst steht derzeit für Personen ab 16 Jahren zur Verfügung.

Den Link für den Online-Dienst finden sie unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen.


Bei einem Antrag in der Fahrerlaubnisbehörde:

  • Personalausweis oder Reisepass bzw. vorläufiger Personalausweis
  • 1 biometrisches Passfoto nach der Passverordnung.
  • Nachweis über die Erstattung einer Diebstahlsanzeige der Polizei oder Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung über den Verlust des Führerscheindokumentes.

Bei Änderung der Personendaten zusätzlich:

  • Personenstandsurkunde (z.B. Eheurkunde, Namensänderungsurkunde)
  • Ggfs. unbrauchbaren Führerschein

Bei einem Online-Antrag:

Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Anmeldung mit einem Personalausweis mit eID oder einem ELSTER- bzw. AUTHEGA-Zertifikat notwendig. Ohne die eID, ist eine Online-Antragstellung nicht möglich. Bitte verwenden Sie in diesem Fall den entsprechenden Papierantrag Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG).
  • Bild/Scan Ihrer Unterschrift (alternativ ist die digitale Unterschrift im Dienst möglich) (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG).

Bei Anlass "Diebstahl oder Verlust":

  • Bei Diebstahl ist die Vorlage einer Bescheinigung der Polizei über die Erstattung einer Diebstahlanzeige, aus der hervorgeht, dass das beantragte Dokument gestohlen wurde, erforderlich.
  • Bei Verlust ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (Hinweis: eine "Verlustanzeige" der Polizei ist nicht ausreichend).
  • Bild/Scan der gestohlenen/verlorenen Fahrerlaubnisdokumente (falls vorhanden).

Bei Anlass "Unleserlichkeit oder Beschädigung":

  • Bild/Scan der zu ersetzenden Fahrerlaubnisdokumente

Bei Anlass "Berichtigung oder Namensänderung":

  • Bild/Scan der zu ersetzenden Fahrerlaubnisdokumente
  • Bild/Scan der Personenstandsurkunde (z.B. Eheurkunde, Namensänderungsurkunde)

Bei Anlass "Änderung von Auflagen", je nach gewünschter Änderung:

  • Bild/Scan des bisherigen Führerscheins
  • Nachweis zur Auflagenänderung
  • Zur Änderung der Auflage zum Sehvermögen ist ein augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung beizufügen.
  • Teilnahmebescheinigung "Fahrerschulung" nach Anlage 7a FeV (Anhängerprüfbescheinigung zur Klasse B, Eintragung Auflage 96)
  • Teilnahmebescheinigung "Fahrerschulung" nach Anlage 7b FeV (Krafträder der Klasse A1, Eintragung Auflage 196 zur Klasse B)
  • Upload Teilnahmebescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (praktische Ausbildung Klasse B mit Schaltgetriebe, Eintragung Auflage 197 zur Klasse B)

 

Zulässige Dateiformate (falls in der Liste nicht anders vermerkt): JPG, JPEG, PNG, PDF.

Maximale Dateigröße je Dokument: 3 MB.

Weitere Hinweise zum Passbild:

  • Seitenverhältnis: Breite 3,5 cm x Höhe 4,5 cm, mindestens 895 x 1150 Pixel.
  • nähere Information zu den Vorgaben für biometrische Passbilder finden Sie auf der Mustertafel der Bundesdruckerei.
  • Verwenden Sie idealerweise ein professionelles Passbild vom Fotostudio oder ein eingescanntes Passbild.

Die Kosten für den Antrag richten sich nach den zu ersetzenden Dokumenten:

  • Ersatz Führerschein allgemeine Fahrerlaubnis: circa 45 Euro
  • Ersatz Führerschein zur Fahrgastbeförderung: circa 47 Euro
  • Ersatz Fahrerqualifizierungsnachweis: circa 41 Euro

Für die Abnahme der eidesstaatlichen Versicherung sind circa 30 Euro zu entrichten.

Wie sind die Gebühren zu bezahlen?

  • Bei einer Beantragung in der Fahrerlaubnisbehörde stehen folgende Bezahlmethoden zur Auswahl: Kartenzahlung, Barzahlung.
  • Bei einer Online-Antragsstellung stehen folgende Bezahlmethoden zur Auswahl: Paypal, Kreditkarte.

ca. 3 - 4 Wochen


Eine im Ausland ausgestellte Diebstahlsanzeige muss ins Deutsche übersetzt sein oder bei der Polizei in Deutschland erneut zur Anzeige gebracht und bestätigt werden. Eine Diebstahlsanzeige ist nur möglich, wenn der Sachverhalt darauf schließen lässt, dass die beantragten Dokumente gestohlen wurden und nicht nur in Verlust geraten sind.

Bei der persönlichen Beantragung in der Fahrerlaubnisbehörde kann für die Zeit bis zur Aushändigung des Kartenführerscheines eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung ausgestellt werden, die anstelle des Führerscheines mitzuführen ist.

Gemeint ist hier ausschließlich der Verlust oder der Diebstahl des Führerscheindokumentes. Hier drunter fällt NICHT die Neuerteilung eines Führerscheines nach einem Entzug der Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder einer Behörde.

 

Die Fahrerlaubnisbehörde behält sich vor, die Unterlagen im Original zur Prüfung vorlegen oder übersenden zu lassen. Dies gilt insbesondere bei Online-Anträgen.


Zuständige Einrichtungen
Fahrerlaubnisbehörde
Altendorfer Str. 101
45143 Essen
Tel: +49 201 88-33888
Fax: +49 201 88-33599
BürgerServiceStelle Weststadt-Terrassen