Informationen zur Erlangung eines neuen Führerscheins bei Verlust oder Diebstahl.
Gemeint ist hier ausschließlich der Verlust oder der Diebstahl des Führerscheindokumentes. Hier drunter fällt NICHT die Neuausstellung eines Führerscheines nach einem Entzug der Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder einer Behörde.
Personalausweis oder Reisepass bzw. vorläufiger Personalausweis
1 biometrisches Passfoto nach der Passverordnung.
Nachweis über die Erstattung einer Diebstahlsanzeige oder Verlustanzeige der Polizei
oder
Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung über den Verlust des Führerscheindokumentes.
wenn der in Verlust geratene Führerschein nicht in Essen ausgestellt wurde, ist ein Dateiauszug (Karteikartenabschrift) der zuletzt ausstellenden Behörde erforderlich
(dies ist nicht erforderlich, wenn bereits ein Kartenführerschein ausgestellt war)
von 41,40 – 86,40 Euro
Gebühr für die Versicherung an Eides Statt 30,70 Euro
ca. 4 - 6 Wochen
Die Antragsstellung muss persönlich erfolgen.
Eine im Ausland ausgestellte Diebstahlsanzeige muss ins Deutsche übersetzt sein oder bei der Polizei in Deutschland erneut zur Anzeige gebracht und bestätigt werden. Eine Diebstahlsanzeige ist nur möglich, wenn der Sachverhalt darauf schließen lässt, dass der Führerschein gestohlen wurde und nicht nur in Verlust geraten ist.
Für die Zeit bis zur Aushändigung des Kartenführerscheines kann eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt werden, die anstelle des Führerscheines mitzuführen ist.
- Onlinedienstleistungen
- Terminreservierungsseite für Fahrerlaubnisangelegenheiten
Dienste finden:
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- Zuständige Einrichtungen
-
- Fahrerlaubnisbehörde
- Kaiser-Otto-Platz 1-5
- 45276 Essen
- Tel: +49 201 88-33888
- Fax: +49 201 88-33599
- E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de