Informationen über den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen führt, bedarf einer zusätzlichen Fahrerlaubnis, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung).
Unterlagen
Personalausweis oder Pass
EU-Kartenführerschein
Nachweis der gesundheitlichen Eignung (ärztliches Gutachten) nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Leistungstest (Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung) nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
behördliches Führungszeugnis
gegebenenfalls Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in erster Hilfe
gegebenenfalls Ortskundenachweis
Kosten
57,20 Euro (Ersterteilung)
49,30 Euro (Verlängerung)
Hinweise und Besonderheiten
Vor einiger Zeit haben Sie die Ausfertigung eines Führscheines zur Fahrgastbeförderung oder eine Verlängerung dieser Fahrerlaubnis beantragt und haben die Abholung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in der Behörde vereinbart?
(gemeint ist hier ausschließlich die Vorsprache in den Fällen, in denen das Antragsverfahren komplett abgewickelt wurde)
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass bzw. vorläufiger Personalausweis
gegebenenfalls alter Führerschein
(Gebühren fallen in diesem Fall nicht mehr an)
Weitere Informationen

Onlinedienstleistungen
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
zur AnmeldungDienste finden:

Onlinedienstleistungen
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
zur Anmeldung- Zuständige Einrichtung
-
- Fahrerlaubnisbehörde
- Kaiser-Otto-Platz 1-5
- 45276 Essen
- Tel: +49 201 8833999
- Fax: +49 201 8833599