Hier finden Sie Informationen zur Erlangung eines internationalen Führerscheins
Um in außereuropäischen Ländern ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen, ist es in der Regel notwendig, dass Sie über einen internationalen Führerschein verfügen.
Der internationale Führerschein wird auf Antrag in der Fahrerlaubnisbehörde sofort zur Mitnahme ausgedruckt. Der Antrag für einen internationalen Führerschein kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online durchgeführt werden.
Der internationale Führerschein wird nur zusätzlich zu einem bestehenden deutschen Kartenführerschein oder Kartenführerschein aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausgestellt. Liegt derzeit noch ein deutscher grauer oder rosa Führerschein vor, ist zunächst ein Umtausch notwendig. Erst nach Ausstellung des Kartenführerschein kann der internationale Führerschein beantragt werden.
Er kann auch aufgrund eines ausländischen Führerscheins ausgestellt werden, der den Inhaber noch zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Inland berechtigt.
Der internationale Führerschein wird für die Dauer von 3 Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht vorgesehen. Bei Bedarf muss ein neuer internationaler Führerschein ausgestellt werden.
Ob in einem Reiseland ein internationaler Führerschein nötig ist, kann beim Reiseveranstalter, der Botschaft des Landes oder beim Auswärtigen Amt erfragt werden. In den meisten europäischen Ländern genügt der deutsche Kartenführerschein.
Um in außereuropäischen Ländern ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen, ist es in der Regel notwendig, dass Sie über einen internationalen Führerschein verfügen.
Der internationale Führerschein wird auf Antrag in der Fahrerlaubnisbehörde sofort zur Mitnahme ausgedruckt. Der Antrag für einen internationalen Führerschein kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online durchgeführt werden.
Der internationale Führerschein wird nur zusätzlich zu einem bestehenden deutschen Kartenführerschein oder Kartenführerschein aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausgestellt. Liegt derzeit noch ein deutscher grauer oder rosa Führerschein vor, ist zunächst ein Umtausch notwendig. Erst nach Ausstellung des Kartenführerschein kann der internationale Führerschein beantragt werden.
Er kann auch aufgrund eines ausländischen Führerscheins ausgestellt werden, der den Inhaber noch zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Inland berechtigt.
Der internationale Führerschein wird für die Dauer von 3 Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht vorgesehen. Bei Bedarf muss ein neuer internationaler Führerschein ausgestellt werden.
Ob in einem Reiseland ein internationaler Führerschein nötig ist, kann beim Reiseveranstalter, der Botschaft des Landes oder beim Auswärtigen Amt erfragt werden. In den meisten europäischen Ländern genügt der deutsche Kartenführerschein.
Bei einem Antrag in der Fahrerlaubnisbehörde bringen Sie bitte folgendes mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ein biometrisches Passfoto nach der Passverordnung (in ausgedruckter Form)
- Deutscher Kartenführerschein oder EU-Führerschein aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union
Bei Antragsstellung durch Bevollmächtigten:
- Vollmacht mit Unterschrift des*der Fahrerlaubnisinhabers *Fahrerlaubnisinhaberin und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person im Original
Für einen Online-Antrag benötigen Sie folgendes:
- Aktuelles biometrisches Passbild:
- Das Passbild muss nach der Antragstellung per Post an die Fahrerlaubnisbehörde gesendet werden. Laden Sie dafür am Ende der Antragstellung das Beiblatt herunter, drucken es aus und senden es zusammen mit dem Bild an die Behörde. Das Passbild wird dann auf den internationalen Führerschein geklebt.
- Bild/Scan Ihres Führerscheins (Führerschein muss im Scheckkartenformat (EU-Kartenführerschein) vorliegen. Alte dt. Papierführerscheine sind in Verbindung mit einem internationalen Führerschein nicht mehr gültig und müssen zunächst umgetauscht werden).
- Bild/Scan Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (mit amtlicher Meldebescheinigung).
- Zulässige Dateiformate (falls in der Liste nicht anders vermerkt): JPG, JPEG, PNG, PDF.
- Maximale Dateigröße je Dokument: 3 MB.
Weitere Hinweise zum Passbild:
- Maße: Breite 3,5 cm x Höhe 4,5 cm.
- Nähere Information zu den Vorgaben für biometrische Passbilder finden Sie auf der Mustertafel der Bundesdruckerei.
- Verwenden Sie idealerweise ein professionelles Passbild vom Fotostudio oder ein eingescanntes Passbild.
Die Kosten für den Antrag betragen 16,30 €.
Für die Zustellung des internationalen Führerscheins fallen zusätzlich Kosten für den Postversand per Einschreiben in Höhe von 3,45 € an.
zuzüglich Umtauschgebühren bei Vorlage eines deutschen grauen oder rosa Führerscheins von 31,80 €.
Wie sind die Gebühren zu bezahlen?
- Bei einer Beantragung bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde vor Ort stehen folgende Bezahlmethoden zur Auswahl: Kartenzahlung, Barzahlung.
- Bei einer Online-Antragsstellung stehen folgende Bezahlmethoden zur Auswahl: Paypal, Kreditkarte.
Der internationale Führerschein kann bei Vorlage eines deutschen Kartenführerschein oder Kartenführerschein aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union sofort mitgenommen werden. Bei Umtausch eines deutschen grauen oder rosa Führerschein, ist der internationale Führerschein erst nach Ausstellung des Kartenführerschein zu beantragen. Die Bearbeitungsdauer hierfür beträgt ca. zwei bis sechs Wochen.
Bei einem Online-Antrag dauert die Bearbeitung in der Regel zwei Wochen.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss ein neuer internationaler Führerschein ausgestellt werden. Liegt bereits ein deutscher Kartenführerschein vor, ist die Beantragung auch durch einen Bevollmächtigten möglich.
Bei Vorlage eines deutschen grauen oder rosa Führerscheins muss der alte Führerschein in einen Kartenführerschein umgetauscht werden. Gegebenenfalls ist dafür eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorzulegen, sofern der Führerschein nicht in Essen ausgefertigt wurde.
Für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins ist ein gültiger deutscher Kartenführerschein Voraussetzung. Das bedeutet, dass der internationale Führerschein nur in Verbindung mit einem gültigen Kartenführerschein seine Gültigkeit besitzt. Sollte Ihr Kartenführerschein – beispielsweise aus dem Jahr 2002 – bis zum 19.01.2027 seine Gültigkeit verlieren, ist vor Beantragung eines neuen internationalen Führerscheins zunächst ein Pflichtumtausch des Kartenführerscheins erforderlich. Dieser Umtausch kann auch online beantragt werden. Andernfalls ist der internationale Führerschein nur bis zum Ablaufdatum des Kartenführerscheins zu befristen.
Für die Herstellung des Kartenführerscheins wird ein zusätzliches biometrisches Passfoto benötigt. Die Bearbeitungszeit beträgt 4–6 Wochen. Im Anschluss kann ein internationaler Führerschein beantragt werden.
Die Fahrerlaubnisbehörde behält sich vor, die Unterlagen im Original zur Prüfung vorlegen oder übersenden zu lassen. Dies gilt insbesondere bei Online-Anträgen.
Bei einem Online-Antrag:
- Füllen Sie den Onlineantrag aus und laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch.
- Die Behörde wird Ihren Antrag bearbeiten und Ihnen eine Empfangsbestätigung per E-Mail oder Postkorb und postalisch eine Rechnung der Bearbeitungsgebühr zusenden.
- Bezahlen Sie die Bearbeitungsgebühr und senden Sie ihr biometrisches Passbild per Post zu.
- Nach Eingang der Zahlung und Ihres Passbildes wird ihr internationaler Führerschein erstellt.
- Die Zustellung durch die Behörde erfolgt postalisch an Ihre Anschrift, sobald das biometrische Passfoto eingegangen ist.
- Zuständige Einrichtung
-
- Fahrerlaubnisbehörde
- Altendorfer Str. 101
- 45143 Essen
- Tel: +49 201 88-33888
- Fax: +49 201 88-33599