Wir als Bauaufsicht beraten, geben Stellungnahmen und erstellen Bescheide zum Bauordnungsrecht. Wir entscheiden über die Erteilung der Baugenehmigungen und die Beseitigung konstruktiver Baumängel.
Wer für Ihren Stadtteil zuständig ist, erfahren Sie direkt über die Verlinkung zu den Zuständigkeiten in der Bauaufsicht.
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Wer ist zuständig …
Was können Sie bauen …
- im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes?
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- Arbeitshilfe Geschossigkeit/Grundflächenzahl GRZ/Geschossflächenzahl GFZ (die Arbeitshilfe wird zurzeit überarbeitet)
- Gebäudeeinmessungspflicht
- Zuständige Einrichtung
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- Bauaufsicht
- Lindenallee 10
- 45127 Essen
- E-Mail: bauaufsicht@amt61.essen.de