Wir als Bauaufsicht beraten, geben Stellungnahmen und erstellen Bescheide zum Bauordnungsrecht. Wir entscheiden über die Erteilung der Baugenehmigungen und die Beseitigung konstruktiver Baumängel.
Wer für Ihren Stadtteil zuständig ist, erfahren Sie direkt über die Verlinkung zu den Zuständigkeiten in der Bauaufsicht.
Weitere Informationen
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Wer ist zuständig …
Was können Sie bauen …
- im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes?
Planungsrecht finden:
Downloads:
- Arbeitshilfe Geschossigkeit/Grundflächenzahl GRZ/Geschossflächenzahl GFZ (pdf, 3788 kB)
- Flyer Digitale Bauvorlagen (pdf, 61 kB)
- Gebäudeeinmessungspflicht (pdf, 18 kB)
Baugenehmigung-Online (BGO):
Sie möchten Ihren Bauantrag ausschließlich digital übermitteln?
Schnell informiert:
- NRW-Justiz (z.B. Rechtsprobleme an der Gartengrenze)
- Gutachterausschuss
- Städtische Grundstücksangebote
- Arbeitshilfe Geschossigkeit/Grundflächenzahl GRZ/Geschossflächenzahl GFZ (pdf, 3788 kB)
Dienste finden:
- Downloads
- Flyer Digitale Bauvorlagen
- Arbeitshilfe Geschossigkeit/Grundflächenzahl GRZ/Geschossflächenzahl GFZ (die Arbeitshilfe wird zurzeit überarbeitet)
- Gebäudeeinmessungspflicht
- Zuständige Einrichtungen
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- Bauaufsichtsbezirk Süd
- Lindenallee 10
- 45127 Essen
- E-Mail: bauaufsicht@amt61.essen.de