Wir informieren Sie über die jeweilige planungsrechtliche Situation eines Grundstückes in Essen. Auch beraten wir Sie gern zu den städtebaulichen- und architektonischen Aspekten eines Bauvorhabens.
Auskünfte zum Planungsrecht werden nicht telefonisch erteilt.
Die Beratung in Fragen des zivilen Baurechts (beispielsweise dem Nachbarrecht) ist gesetzlich den rechtsberatenden Berufen, zum Beispiel Rechtsanwälten*innen, vorbehalten.
Die Auskünfte zum Planungsrecht sind gebührenpflichtig (§ 7 Gebührengesetz für NRW).
Für die städtebauliche- und architektonische Beratung erheben wir keine Gebühren, sondern verstehen dies als einen Dienst, der Ihnen hilft, Ihre Anträge richtig und vollständig zu stellen und möglichst kurzfristig eine Baugenehmigung zu erlangen.
Ebenso sind mündliche Auskünfte gebührenfrei. Schriftliche Auskünfte werden je nach Bearbeitungszeit in Rechnung gestellt. Je angefangene halbe Stunde beträgt die Gebühr derzeit 47,50 €.
Wer ist zuständig …
Was können Sie bauen …
- im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes?
Planungsrecht finden:
Downloads:
- Arbeitshilfe Geschossigkeit/Grundflächenzahl GRZ/Geschossflächenzahl GFZ (pdf, 3788 kB)
- Gebäudeeinmessungspflicht (pdf, 18 kB)
Baugenehmigung-Online (BGO):
Sie möchten Ihren Bauantrag ausschließlich digital übermitteln?
Schnell informiert:
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
-
- Bauplanungsrecht
- Lindenallee 10
- 45127 Essen
- E-Mail: bauplanungsrecht@amt61.essen.de