Deutsche, die keinen gültigen Reisepass besitzen, sind verpflichtet, ab 16 Jahren einen Personalausweis zu besitzen. Zur Beantragung wird ein biometrietaugliches Lichtbild benötigt. Die Beantragung muss persönlich erfolgen.
Biometrietaugliches Lichtbild:
Es ist möglich, in den Bürgerämtern Gildehof, Altenessen, Borbeck und Steele Fotos digital vor Ort zu erfassen (Nutzungsentgelt: 6 €). Möchten Sie diesen Service nutzen, so seien Sie bitte 15 Minuten vor Ihrem Termin bei uns und bedienen die Fotostationen selbständig.
Neu: In den Bürgerämtern Kettwig und Kupferdreh können wir nun ebenfalls anbieten, dass Sie die Fotos bei uns machen. Hier werden die Fotos von den Sachbearbeitenden im Rahmen Ihres Termins erfasst, Sie müssen dafür nicht extra früher vor Ihrem Termin da sein.
Ab dem 01.05.2025 können keine ausgedruckten Lichtbilder mehr mitgebracht werden!
Passbilder können aus rechtlichen Gründen nur noch auf 2 Wegen erstellt werden:
- im Bürgeramt vor Ort an unseren Selbsterfassungsstationen bzw. in Kettwig und Kupferdreh per Kamera am Arbeitsplatz.
- über kommerzielle Fotodienstleistende, welche die Lichtbilder digital an das Bürgeramt übertragen und für diesen Service zertifiziert sind. Eine Übersicht kommerzieller Fotodienstleistender finden Sie hier und hier, die Standorte diesen Service unterstützender Filialen von dm hier. Weitere kommerzielle Anbietende gibt es derzeit nicht.
Sofern Ihr Kind noch nicht laufen kann oder kamerascheu ist sollten Sie einen professionellen Fotoanbieter wählen, da ansonsten die Beantragung eines Dokuments für Ihr Kind bei uns gegebenenfalls abgebrochen und ein neuer Termin vereinbart werden muss. Bei Säuglingen können wir Ihnen leider generell keinen Fotoservice anbieten.
Selbst erstellte digitale Bilder können nicht per USB-Stick mitgebracht und auch nicht per Mail übermittelt werden.
Endgültiger Personalausweis:
Zusätzlich zu den sichtbaren persönlichen Daten und dem Bild ist in den neuen Ausweis ein Chip integriert, der die persönlichen Daten, das Bild, und auch zwei Fingerabdrücke enthält.
Im Jahr 2010 wurde der elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt, der eine digitale Speicherung des Lichtbildes und gegebenenfalls von Fingerabdrücken sowie die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) ermöglicht. Zudem ist er für die Nutzung einer elektronischen Signatur, also einer digitalen Unterschrift, vorbereitet. Seit 15.07.2017 wird jeder neue Personalausweis standardmäßig ab 16 Jahren mit einer einsatzbereiten Online-Ausweisfunktion ausgegeben.
Personalausweise, die vor dem 17.07.2017 mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgegeben wurden können nachträglich im Bürgeramt gebührenfrei wieder eingeschaltet werden.
Details zum neuen Personalausweis und insbesondere zu den Online-Funktionen finden Sie im Personalausweisportal.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre; bei Antragstellern bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre.
Ab Vollendung des 16. Lebensjahres besteht grundsätzlich eine Personalausweispflicht. Bei Beantragung des Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Einverständnis aller Sorgeberechtigten erforderlich.
Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache erforderlich.
PIN-Nummer vergessen oder verloren? Zu oft falsch eingegeben?
Im Bürgeramt Gildehof können Sie während der Öffnungszeiten ohne Termin eine neue PIN-Nummer setzen lassen. In den anderen Bürgerämtern ist hierfür ein Termin notwendig. Buchen Sie diesen bitte unter Sonstiges in der Rubrik "Bescheinigungen, Führungszeugnis und Sonstiges".
Befreiung Personalausweispflicht:
Auf Antrag können unter anderem dauerhaft mobilitätseingeschränkte Personen von der Ausweispflicht befreit werden.
Vorläufiger Personalausweis:
Falls dringend notwendig, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit bis zu 3 Monaten ausgestellt werden. Zur Beantragung wird ebenfalls ein biometrietaugliches Lichtbild benötigt. Die Gebühr beträgt 10 Euro, die Ausstellung erfolgt sofort. Die Beantragung muss persönlich erfolgen.
Namensänderung durch anstehende Eheschließung:
Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Personalausweis mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden. Bei der Antragstellung, die frühestens 7 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen sollte, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Personalausweises kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung ist ein Onlinetermin erforderlich, den Sie unter www.essen.de/meintermin buchen können.
Es besteht die Möglichkeit einer Lieferung der Dokumente nach Hause, bitte fragen Sie beim Sachbearbeiter hierzu nach.
Im Bürgeramt Gildehof beantragte Ausweise können ohne Termin während der Öffnungszeiten der Passstelle (Montag - Freitag 08:00 - 12:30 Uhr) abgeholt werden. Außerhalb dieser Zeiten sowie in den Bürgerämtern Altenessen, Borbeck, Steele, Kupferdreh und Kettwig kann der beantragte Ausweis nur mit Termin abgeholt werden.
Biometrietaugliches Lichtbild:
Es ist möglich, in den Bürgerämtern Gildehof, Altenessen, Borbeck und Steele Fotos digital vor Ort zu erfassen (Nutzungsentgelt: 6 €). Möchten Sie diesen Service nutzen, so seien Sie bitte 15 Minuten vor Ihrem Termin bei uns und bedienen die Fotostationen selbständig.
Neu: In den Bürgerämtern Kettwig und Kupferdreh können wir nun ebenfalls anbieten, dass Sie die Fotos bei uns machen. Hier werden die Fotos von den Sachbearbeitenden im Rahmen Ihres Termins erfasst, Sie müssen dafür nicht extra früher vor Ihrem Termin da sein.
Ab dem 01.05.2025 können keine ausgedruckten Lichtbilder mehr mitgebracht werden!
Passbilder können aus rechtlichen Gründen nur noch auf 2 Wegen erstellt werden:
- im Bürgeramt vor Ort an unseren Selbsterfassungsstationen bzw. in Kettwig und Kupferdreh per Kamera am Arbeitsplatz.
- über kommerzielle Fotodienstleistende, welche die Lichtbilder digital an das Bürgeramt übertragen und für diesen Service zertifiziert sind. Eine Übersicht kommerzieller Fotodienstleistender finden Sie hier und hier, die Standorte diesen Service unterstützender Filialen von dm hier. Weitere kommerzielle Anbietende gibt es derzeit nicht.
Sofern Ihr Kind noch nicht laufen kann oder kamerascheu ist sollten Sie einen professionellen Fotoanbieter wählen, da ansonsten die Beantragung eines Dokuments für Ihr Kind bei uns gegebenenfalls abgebrochen und ein neuer Termin vereinbart werden muss. Bei Säuglingen können wir Ihnen leider generell keinen Fotoservice anbieten.
Selbst erstellte digitale Bilder können nicht per USB-Stick mitgebracht und auch nicht per Mail übermittelt werden.
Endgültiger Personalausweis:
Zusätzlich zu den sichtbaren persönlichen Daten und dem Bild ist in den neuen Ausweis ein Chip integriert, der die persönlichen Daten, das Bild, und auch zwei Fingerabdrücke enthält.
Im Jahr 2010 wurde der elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt, der eine digitale Speicherung des Lichtbildes und gegebenenfalls von Fingerabdrücken sowie die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) ermöglicht. Zudem ist er für die Nutzung einer elektronischen Signatur, also einer digitalen Unterschrift, vorbereitet. Seit 15.07.2017 wird jeder neue Personalausweis standardmäßig ab 16 Jahren mit einer einsatzbereiten Online-Ausweisfunktion ausgegeben.
Personalausweise, die vor dem 17.07.2017 mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgegeben wurden können nachträglich im Bürgeramt gebührenfrei wieder eingeschaltet werden.
Details zum neuen Personalausweis und insbesondere zu den Online-Funktionen finden Sie im Personalausweisportal.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre; bei Antragstellern bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre.
Ab Vollendung des 16. Lebensjahres besteht grundsätzlich eine Personalausweispflicht. Bei Beantragung des Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Einverständnis aller Sorgeberechtigten erforderlich.
Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache erforderlich.
PIN-Nummer vergessen oder verloren? Zu oft falsch eingegeben?
Im Bürgeramt Gildehof können Sie während der Öffnungszeiten ohne Termin eine neue PIN-Nummer setzen lassen. In den anderen Bürgerämtern ist hierfür ein Termin notwendig. Buchen Sie diesen bitte unter Sonstiges in der Rubrik "Bescheinigungen, Führungszeugnis und Sonstiges".
Befreiung Personalausweispflicht:
Auf Antrag können unter anderem dauerhaft mobilitätseingeschränkte Personen von der Ausweispflicht befreit werden.
Vorläufiger Personalausweis:
Falls dringend notwendig, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit bis zu 3 Monaten ausgestellt werden. Zur Beantragung wird ebenfalls ein biometrietaugliches Lichtbild benötigt. Die Gebühr beträgt 10 Euro, die Ausstellung erfolgt sofort. Die Beantragung muss persönlich erfolgen.
Namensänderung durch anstehende Eheschließung:
Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Personalausweis mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden. Bei der Antragstellung, die frühestens 7 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen sollte, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Personalausweises kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung ist ein Onlinetermin erforderlich, den Sie unter www.essen.de/meintermin buchen können.
Es besteht die Möglichkeit einer Lieferung der Dokumente nach Hause, bitte fragen Sie beim Sachbearbeiter hierzu nach.
Im Bürgeramt Gildehof beantragte Ausweise können ohne Termin während der Öffnungszeiten der Passstelle (Montag - Freitag 08:00 - 12:30 Uhr) abgeholt werden. Außerhalb dieser Zeiten sowie in den Bürgerämtern Altenessen, Borbeck, Steele, Kupferdreh und Kettwig kann der beantragte Ausweis nur mit Termin abgeholt werden.
§§ 1 ff. Personalausweisgesetz
- Digitales Lichtbild (Digital im Bürgeramt gefertigt oder QR-Code eines Fotodienstleistenden)
- Alter Personalausweis
- Bei Verlust des alten Personalausweises: Reisepass, alternativ sämtliche Ihre Identität belegbaren Dokumente (Führerschein etc.)
- bei erstmaliger Beantragung des Personalausweises: Ein Kinderreisepass oder Kinderausweis. Ist ein Kinderreisepass oder Kinderausweis nicht mehr vorhanden, ist die Vorsprache eines Elternteiles / Sorgeberechtigten zur Identitätsfeststellung erforderlich
- Falls notwendig, Vollmacht / Einverständniserklärung bei unter 16-Jährigen
- 46 Euro
- bei Antragstellenden bis zum 24. Lebensjahr 27,60 Euro
- Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
- Falls ein Lichtbild im Bürgeramt aufgenommen wurde: zzgl. 6 Euro
Barzahlung
EC-Karte
Kreditkarte
Apple Pay
Google Pay
- Endgültiger Personalausweis: 3-4 Wochen
- Vorläufiger Personalausweis: Sofort
- Onlinedienstleistungen
- Bearbeitungsstand Ausweis
- Terminvereinbarung Bürgeramt
- Onlinedienstleistungen
- Bearbeitungsstand Ausweis
- Terminvereinbarung Bürgeramt
- Onlinedienstleistungen
- Bearbeitungsstand Ausweis
- Terminvereinbarung Bürgeramt
- Zuständige Einrichtungen
-
- Bürgeramt
- Hollestr. 3
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-33222
- Fax: +49 201 88-33218
- E-Mail: buergeramt@essen.de
- Verwandte Dienstleistungen
- Ausweispflicht (Befreiung)