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Genehmigung von Taxi-  oder Mietwagenkonzessionen

Der Betrieb eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens zur entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr bedarf einer Genehmigung (Konzession).


Rechtsgrundlagen

§§ 47, 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im

Personenverkehr (BOKraft), Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)


Voraussetzungen

  • Nachweis der fachlichen Eignung durch die Ablegung der Fachkundeprüfung "Straßenpersonenverkehr" (Taxen- und Mietwagenverkehr) vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Industrie- und Handelskammer
  • der Betriebssitz muss in Essen sein
  • Sie müssen persönlich zuverlässig sein. Das heißt, Sie sollten weder im Verkehrszentralregister in Flensburg ("Punktekonto") noch im Bundeszentralregister oder Gewerbezentralregister mit Eintragungen verzeichnet sein.
  • Ihr Unternehmen muss finanziell leistungsfähig sein.
  • Sie müssen Ihr Taxiunternehmen hauptberuflich betreiben.

Wegen der Komplexität der Rechtsmaterie kann hier nur eine Kurzfassung der Voraussetzungen genannt werden. Weitere Fragen können bei der persönlichen Vorsprache erörtert werden.


Unterlagen

Benötigte Unterlagen (dürfen nicht älter als drei Monate sein):

  • Eigenkapitalnachweis (Beilage zum Antrag) mit entsprechenden Nachweisen. Die Beilage muss von Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einem Kreditinstitut bestätigt werden.
  • Fachkundenachweis (z.B. durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses der IHK nach abgelegter und bestandener Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen IHK). Die IHK zu Essen ist zuständig für Prüfungsteilnehmer mit Wohnsitz in Essen, Mülheim an der Ruhr oder Oberhausen. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Personalausweis oder Pass
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohn- und des Betriebssitzes (falls abweichend)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Wohn- und des Betriebssitzes (falls abweichend)
  • Schufa-Auskunft
  • Führungszeugnis nach Belegart O. Als Verwendungszweck geben Sie bitte Taxi oder Mietwagenkonzession an. (zu beantragen bei den Bürgerämtern)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Als Verwendungszweck geben Sie bitte Taxi oder Mietwagenkonzession an. (zu beantragen bei den Bürgerämtern)
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt
  • Wenn die antragstellende Person keine natürliche, sondern eine juristische Person ist, beispielsweise eine GmbH: GmbH-Vertrag, Gesellschafterliste, Handelsregisterauszug, Geschäftsführervertrag.

Bei bestehenden Betrieben zusätzlich:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n)
  • bei Aushilfen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bundesknappschaft (Mini-Job-Zentrale)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

Darüber hinaus können weitere Unterlagen notwendig sein. Die Abklärung erfolgt bei der persönlichen Vorsprache.


Kosten

Für diese Dienstleistung fallen je nach Art (Mietwagen oder Taxi) und Umfang (Anzahl der Fahrzeuge) Gebühren in unterschiedlicher Höhe an.


Bearbeitungsdauer

ca. 8 – 12 Wochen


Verfahrensablauf

Der Antrag auf Genehmigung einer Taxi- oder Mietwagenkonzession ist bei der zuständigen Stelle schriftlich zu beantragen.

Downloads
Antrag Taxi- / Mietwagenkonzession
Antrag auf Auskunft aus dem Fahreigungsregister
Anlage Eigenkapital
Anlage Zusatzbescheinigung
Anlage Fahrzeugliste
Taxiordnung Essen
Taxitarif Essen
Zuständige Einrichtung
Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr
Alfredstraße 163
45131 Essen
Fax: +49 201 88-66578
Zuständige Kontaktpersonen

Herr Kurka Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr, Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Beförderung gefährlicher Güter

Tel.:
+49 201 88-66570
E-Mail:
uwe.kurka@amt66.essen.de

Herr Brock Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr, Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Beförderung gefährlicher Güter

Tel.:
+49 201 88-66571
Taxikonzession, Mietwagenkonzession

Der Betrieb eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens zur entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr bedarf einer Genehmigung (Konzession).

Benötigte Unterlagen (dürfen nicht älter als drei Monate sein):

  • Eigenkapitalnachweis (Beilage zum Antrag) mit entsprechenden Nachweisen. Die Beilage muss von Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einem Kreditinstitut bestätigt werden.
  • Fachkundenachweis (z.B. durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses der IHK nach abgelegter und bestandener Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen IHK). Die IHK zu Essen ist zuständig für Prüfungsteilnehmer mit Wohnsitz in Essen, Mülheim an der Ruhr oder Oberhausen. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Personalausweis oder Pass
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohn- und des Betriebssitzes (falls abweichend)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Wohn- und des Betriebssitzes (falls abweichend)
  • Schufa-Auskunft
  • Führungszeugnis nach Belegart O. Als Verwendungszweck geben Sie bitte Taxi oder Mietwagenkonzession an. (zu beantragen bei den Bürgerämtern)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Als Verwendungszweck geben Sie bitte Taxi oder Mietwagenkonzession an. (zu beantragen bei den Bürgerämtern)
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt
  • Wenn die antragstellende Person keine natürliche, sondern eine juristische Person ist, beispielsweise eine GmbH: GmbH-Vertrag, Gesellschafterliste, Handelsregisterauszug, Geschäftsführervertrag.

Bei bestehenden Betrieben zusätzlich:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n)
  • bei Aushilfen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bundesknappschaft (Mini-Job-Zentrale)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

Darüber hinaus können weitere Unterlagen notwendig sein. Die Abklärung erfolgt bei der persönlichen Vorsprache.

Gewerblicher Personenverkehr, Personenbeförderung, Taxiverkehr, Taxiunternehmer, Taxiunternehmen, Taxilizenz, Taxiunternehmerin https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/41860/show
Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr
Alfredstraße 163 45131 Essen
Fax +49 201 88-66578

Herr

Kurka

Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr, Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Beförderung gefährlicher Güter

+49 201 88-66570
uwe.kurka@amt66.essen.de

Herr

Brock

Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr, Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Beförderung gefährlicher Güter

+49 201 88-66571