Beim Verkauf eines zugelassenen Fahrzeuges sollten Sie stets einen Kaufvertrag anfertigen.
Besonders wichtig ist es, dass Sie sich den Personalausweis beziehungsweise Pass des*der Käufers*in zeigen lassen. Vergleichen Sie die Anschrift im Ausweis mit den Eintragungen im Kaufvertrag und überzeugen Sie sich auch von der Gültigkeit des Ausweises beziehungsweise Passes.
Sollten Sie uneingeschränktes Vertrauen gegenüber dem*der Erwerber*in besitzen, können Sie Ihr Fahrzeug im zugelassenen Zustand übergeben. In diesem Fall sollten Sie das Formular „Veräußerungsanzeige“ verwenden. In diesem Formular ist zu vermerken, welche Fahrzeugdokumente und Kennzeichenschilder Sie dem*der Käufer*in übergeben haben und dieses nach der Übergabe der Fahrzeugdokumente und des Fahrzeuges mit Kennzeichenschildern unverzüglich der Zulassungsbehörde zukommen lassen. Sie sind verpflichtet, den Verkauf unverzüglich der für diesen Kennzeichenbereich zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen.
Dieses Formular können Sie über die Postanschrift oder als Scan per E-Mail der Zulassungsbehörde zukommen lassen.
Grundsätzlich empfiehlt die Kfz-Zulassung ein Fahrzeug nur im außer Betrieb gesetzten Zustand zu übergeben.
Alle weiteren Informationen zur Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen (Abmeldung) und Umschreibung von Kraftfahrzeugen finden Sie unter den entsprechenden Links.
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Terminvereinbarung Kfz-Zulassung
- Außerbetriebsetzung/ Abmeldung eines Kraftfahrzeuges (iKFZ Stufe 1)
- Umschreibung eines Kraftfahrzeuges (i-Kfz Stufe 3)
- Downloads
- Privatkunden: Antrag/Vollmacht und SEPA-Mandat für die Zulassung eines Fahrzeugs
- Zulassungsdienste und Autohäuser: Antrag/Vollmacht und SEPA-Mandat für die Zulassung eines Fahrzeugs
- Zuständige Einrichtung
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- Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse
- Kaiser-Otto-Platz 1-5
- 45276 Essen
- Tel: +49 201 88-33999
- E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de
- Weiterführende Links
- Aktuelle Informationen