Hier findem Sie Informationen zur Verlängerung von befristeten Führerscheinen.
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E werden für die Dauer von 5 Jahren erteilt.
Eine Verlängerung sollte immer rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden (ca. 6 Wochen vorher). Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.
Der Antragsstellung zur Verlängerung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online durchgeführt werden.
Für die Nutzung des Dienstes ist die Anmeldung mit einem Personalausweis mit eID oder einem ELSTER- bzw. AUTHEGA-Zertifikat notwendig.
Den Link für den Online-Dienst finden sie unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen.
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E werden für die Dauer von 5 Jahren erteilt.
Eine Verlängerung sollte immer rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden (ca. 6 Wochen vorher). Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.
Der Antragsstellung zur Verlängerung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online durchgeführt werden.
Für die Nutzung des Dienstes ist die Anmeldung mit einem Personalausweis mit eID oder einem ELSTER- bzw. AUTHEGA-Zertifikat notwendig.
Den Link für den Online-Dienst finden sie unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen.
Bei einem Antrag in der Fahrerlaubnisbehörde:
Für alle Fahrerlaubnisklassen mit befristeter Geltungsdauer:
- Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger Führerschein
- Passfoto nach der Passverordnung.
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten des Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein).
- Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein).
Nur für die Klassen D, DE, D1, D1E (Bus) gilt zusätzlich:
- Führungszeugnis (kann auch beim Bürgeramt und der BürgerServiceStelle beantragt werden - Belegart O). Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.
Wenn die Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll zusätzlich:
- Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein).
Bei einem Online-Antrag:
Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Anmeldung mit einem Personalausweis mit eID oder einem ELSTER- bzw. AUTHEGA-Zertifikat notwendig. Ohne die eID, ist eine Online-Antragstellung nicht möglich. Bitte sprechen Sie in diesen Fällen persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde nach vorheriger Terminvereinbarung zur Beantragung vor.
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG).
- Bild/Scan Ihrer Unterschrift (alternativ ist die digitale Unterschrift im Dienst möglich) (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG).
- Bild/Scan Ihres aktuellen Führerscheins (Führerschein muss für die Nutzung des Online-Dienstes im Scheckkartenformat (EU-Kartenführerschein) vorliegen.
- Bild/Scan Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (mit amtlicher Meldebescheinigung).
- gegebenenfalls Bild/Scan Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (neun Unterrichtseinheiten) bei nicht fristgerechter Verlängerung.
Bei Verlängerung von Lastkraftwagen-Fahrerlaubnisklassen (C1, C1E, C, CE):
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre).
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr).
- gegebenenfalls Bescheinigung über die Weiterbildung nach § 5 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung (bei Antragstellung nicht älter als fünf Jahre).
Bei Verlängerung von Omnibus-Fahrerlaubnisklassen (D1, D1E, D, DE):
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre).
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr).
- Aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis.
- Gutachten (Leistungsnachweis) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, wenn über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr).
- gegebenenfalls Bescheinigung über die Weiterbildung nach § 5 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung (bei Antragstellung nicht älter als fünf Jahre).
Bei Zusatzantrag Fahrerqualifizierungsnachweis:
- Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung (Als Upload nur notwendig, wenn Ihre Bescheinigungen nicht bereits digital im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) vorliegen).
Zulässige Dateiformate (falls in der Liste nicht anders vermerkt): JPG, JPEG, PNG, PDF
Maximale Dateigröße je Dokument: 3 MB
Weitere Hinweise zum Passbild:
- Maße: Breite 3,5 cm x Höhe 4,5 cm, mindestens 895 x 1150 Pixel.
- Nähere Information zu den Vorgaben für biometrische Passbilder finden Sie auf der Mustertafel der Bundesdruckerei.
- Verwenden Sie idealerweise ein professionelles Passbild vom Fotostudio oder ein eingescanntes Passbild.
Die Kosten für einen einfachen Antrag belaufen sich auf circa 44 Euro. Bei der Beantragung von zusätzlichen Varianten, zum Beispiel Auflagen, mehrere Klassen, Fahrerqualifikationsnachweis, Führungszeugnis, entstehen weitere Gebühren.
Für die Zustellung des neuen Führerscheins können zusätzlich Kosten anfallen.
Wie sind die Gebühren zu bezahlen?
- Bei einer Beantragung in der Fahrerlaubnisbehörde stehen folgende Bezahlmethoden zur Auswahl: Kartenzahlung, Barzahlung.
- Bei einer Online-Antragsstellung stehen folgende Bezahlmethoden zur Auswahl: Paypal, Kreditkarte.
Bei Zusatzantrag Fahrerqualifizierungsnachweis: Für die Zustellung des neuen Fahrerqualifizierungsnachweises fallen zusätzlich folgende Kosten an:
- Abholung bei der Fahrerlaubnisbehörde (immer inkl. Expressbestellung): 20,60 Euro.
- Direktversand des Fahrerqualifizierungsnachweises durch die Bundesdruckerei: 14,20 Euro.
ca. 4 - 6 Wochen.
Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, sofern Eintragungen im Fahreignungsregister oder im Führungszeugnis enthalten sind oder wenn bei gesundheitlichen Einschränkungen weitere Ermittlungen notwendig sind.
Bei Aushändigung des neuen Führerscheines ist der bisherige Führerschein zur Entwertung oder Vernichtung vorzulegen.
Für alle Fahrerlaubnisklassen der Klasse D (Busse) benötigt die zuständige Führerscheinbehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O). Bitte beantragen Sie das Führungszeugnis rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Bürgeramt, BügerServiceStelle, Fahrerlaubnisbehörde oder direkt online beim Bundesamt für Justiz.
Die Fahrerlaubnisbehörde behält sich vor, die Unterlagen im Original zur Prüfung vorlegen oder übersenden zu lassen. Dies gilt insbesondere bei Online-Anträgen.
- Zuständige Einrichtung
-
- Fahrerlaubnisbehörde
- Altendorfer Str. 101
- 45143 Essen
- Tel: +49 201 88-33888
- Fax: +49 201 88-33599