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Hier finden Sie Informationen über die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz


Seit dem Stichtag 9. September 2008 (Bus) beziehungsweise seit dem 09.September 2009 (Lkw) muss jede*r Fahrerin*Fahrer, der ab diesem Tag eine Bus- oder Lkw-Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E, C, C1, CE, C1E erstmals erworben hat und im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr fährt, eine Grundqualifikation von mindestens 140 Unterrichtsstunden à 60 Minuten nachweisen. Per Gesetz gilt die Grundqualifikation bis zu dem Ablaufdatum der Fahrerlaubnisklassen.

Danach sind im Abstand von fünf Jahren regelmäßige Weiterbildungen zu absolvieren.

Inhaber von C- und D-Klassen, die diese erstmalig vor dem 09.09.2008 (D-Klassen) oder vor dem 09.09.2009 (C-Klassen) erworben haben, müssen bis zu bestimmten Fristen den Abschluss einer Weiterbildung von 35 Stunden vorlegen, um im Führerschein die Schlüsselzahl 95 eingetragen zu bekommen.

Gemeint ist hier ausschließlich die Vorsprache in den Fällen, in denen das Antragsverfahren komplett abgewickelt wurde.

Die Beantragung des Fahrerqualifizierungsnachweises kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online durchgeführt werden. 

Für die Nutzung des Dienstes ist die Anmeldung mit einem Personalausweis mit eID oder einem ELSTER- bzw. AUTHEGA-Zertifikat notwendig.

Den Link für den Online-Dienst finden sie unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen.


Seit dem Stichtag 9. September 2008 (Bus) beziehungsweise seit dem 09.September 2009 (Lkw) muss jede*r Fahrerin*Fahrer, der ab diesem Tag eine Bus- oder Lkw-Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E, C, C1, CE, C1E erstmals erworben hat und im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr fährt, eine Grundqualifikation von mindestens 140 Unterrichtsstunden à 60 Minuten nachweisen. Per Gesetz gilt die Grundqualifikation bis zu dem Ablaufdatum der Fahrerlaubnisklassen.

Danach sind im Abstand von fünf Jahren regelmäßige Weiterbildungen zu absolvieren.

Inhaber von C- und D-Klassen, die diese erstmalig vor dem 09.09.2008 (D-Klassen) oder vor dem 09.09.2009 (C-Klassen) erworben haben, müssen bis zu bestimmten Fristen den Abschluss einer Weiterbildung von 35 Stunden vorlegen, um im Führerschein die Schlüsselzahl 95 eingetragen zu bekommen.

Gemeint ist hier ausschließlich die Vorsprache in den Fällen, in denen das Antragsverfahren komplett abgewickelt wurde.

Die Beantragung des Fahrerqualifizierungsnachweises kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online durchgeführt werden. 

Für die Nutzung des Dienstes ist die Anmeldung mit einem Personalausweis mit eID oder einem ELSTER- bzw. AUTHEGA-Zertifikat notwendig.

Den Link für den Online-Dienst finden sie unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen.


Bei einem Antrag in der Fahrerlaubnisbehörde:

  • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise vorläufiger Personalausweis
  • Gültiger EU-Kartenführerschein
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG).

Bei einem Online-Antrag: 

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG).
  • Bild/Scan Ihrer Unterschrift (alternativ ist die digitale Unterschrift im Dienst möglich) (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG).
  • Bild/Scan Ihres aktuellen Führerscheins (Führerschein muss für die Nutzung des Online-Dienstes im Scheckkartenformat (EU-Kartenführerschein) vorliegen).
  • Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung (Als Upload nur notwendig, wenn Ihre Bescheinigungen nicht bereits digital im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) vorliegen). Ausgestellte Bescheinigungen in Papierform können nur für Schulungen bis zum 02.12.2022 anerkannt werden. Schulungen nach diesem Zeitpunkt müssen in dem Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) abrufbar sein.

Zulässige Dateiformate (falls in der Liste nicht anders vermerkt): JPG, JPEG, PNG, PDF.

Maximale Dateigröße je Dokument: 3 MB.

Weitere Hinweise zum Passbild:

  • Seitenverhältnis: Breite 3,5 x Höhe 4,5, mindestens 895 x 1150 Pixel.
  • Nähere Information zu den Vorgaben für biometrische Passbilder finden Sie auf der Mustertafel der Bundesdruckerei.

Verwenden Sie idealerweise ein professionelles Passbild vom Fotostudio oder ein eingescanntes Passbild.


Die Kosten für den einfachen Antrag belaufen sich auf circa 41 Euro.

Wie sind die Gebühren zu bezahlen?

  • Bei einer Beantragung in der Fahrerlaubnisbehörde stehen folgende Bezahlmethoden zur Auswahl: Kartenzahlung, Barzahlung.
  • Bei einer Online-Antragsstellung stehen folgende Bezahlmethoden zur Auswahl: Paypal, Kreditkarte.

Grundsätzlich gilt:

Die Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen findet in einem separaten Antragsverfahren zu dem Termin statt, an dem die Klassen ablaufen.

Bei der Erneuerung des Fahrerqualifikationsnachweises können alle Weiterbildungen, die noch nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, anerkannt werden.

Ab der regulären nächsten Erneuerung können beide Fristen (Ablauf der Fahrerlaubnisklassen und Gültigkeit der Schlüsselzahl 95) für 5 Jahre angeglichen werden.

 

Bei Bedarf kann die Fahrerlaubnisbehörde verlangen, dass Sie Ihre Unterlagen im Original vorlege. Dies gilt besonders bei Online-Anträgen


Zuständige Einrichtung
Fahrerlaubnisbehörde
Altendorfer Str. 101
45143 Essen
Tel: +49 201 88-33888
Fax: +49 201 88-33599