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Beurkundung nur noch mit Termin

Das Jugendamt der Stadt Essen beurkundet u.a. Vaterschaften und Sorgerecht und erteilt allein sorgeberechtigen Elternteile schriftliche Auskunft über das alleinige Sorgerecht. Für die Beurkundungen werden vorab Termine vergeben. Das Jugendamt kann aufgrund von unvorhergesehenen Personalausfällen aktuell nur eingeschränkt Termine anbieten. Das Jugendamt empfiehlt eine Beurkundung vor der Geburt des Kindes. Termine sollten rechtzeitig vereinbart werden. Die Vergabe der Termine erfolgt für die kommende Woche jeweils montags ab 8.30 Uhr. Die Beurkundungshotline ist unter 0201 88-51567 zu erreichen. Wenn alle Termine vergeben sind, gibt darüber die Telefonansage Auskunft.


Beistandschaft

Wir beraten und unterstützen alleinerziehende Elternteile minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der Kinder.

Junge Volljährige können bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche beraten und unterstützt werden.

Vormundschaft

Der Vormund ist der gesetzliche Vertreter eines Kindes, wenn es nicht unter elterlicher Sorge steht.

Unterhaltsvorschuss

Wenn Sie alleinerziehend sind und vom anderen Elternteil keinen Unterhalt / nur geringfügige Zahlungen erhalten, können Sie unter gewissen Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss beantragen.

Beurkundung

Wir beurkunden kostenfrei:

  • Vaterschaftsanerkennung, Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung,
  • Mutterschaftsanerkennung, Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind,
  • Sorgebescheinigung (Negativattest).

Zuständige Einrichtungen
Unterhaltsvorschuss
Kopstadtplatz 12
45127 Essen
Tel: +49 201 88-51235
Jugendamt