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Beurkundung nur noch mit Termin

Das Jugendamt der Stadt Essen beurkundet u.a. Vaterschaften und Sorgerecht und erteilt allein sorgeberechtigen Elternteile schriftliche Auskunft über das alleinige Sorgerecht. Für die Beurkundungen werden vorab Termine vergeben. Das Jugendamt kann aufgrund von unvorhergesehenen Personalausfällen aktuell nur eingeschränkt Termine anbieten. Das Jugendamt empfiehlt eine Beurkundung vor der Geburt des Kindes. Termine sollten rechtzeitig vereinbart werden. Die Vergabe der Termine erfolgt für die kommende Woche jeweils montags ab 8.30 Uhr. Die Beurkundungshotline ist unter 0201 88-51567 zu erreichen. Wenn alle Termine vergeben sind, gibt darüber die Telefonansage Auskunft.


Beistandschaft

Wir beraten und unterstützen alleinerziehende Elternteile minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der Kinder.

Junge Volljährige können bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche beraten und unterstützt werden.

Vormundschaft

Im Sachgebiet Vormundschaften und Pflegschaften des Jugendamtes üben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Auftrag des Familiengerichts die elterliche Sorge (Vormundschaft) oder Teile der elterlichen Sorge (Pflegschaft) an Stelle der Eltern aus. Dies geschieht, wenn die Eltern das Sorgerecht zum Beispiel wegen Krankheit nicht mehr ausüben können oder wegen eines Gerichtsbeschlusses nicht mehr ausüben dürfen; etwa weil sie ihre Kinder vernachlässigt, missbraucht oder misshandelt haben.

Im Rahmen ihrer gerichtlich übertragenen Aufgaben (Wirkungskreis) sind die Vormünder und Pflegerinnen oder Pfleger gesetzliche Vertreter ihrer Mündel. Sie sind allein den Mündelinteressen verpflichtet und insoweit weisungsfrei. Die Mündel werden regelmäßig in ihrer gewohnten Umgebung kontaktiert und dem Familiengericht wird wiederkehrend Bericht erstattet.

Unterhaltsvorschuss

Wenn Sie alleinerziehend sind und vom anderen Elternteil keinen Unterhalt / nur geringfügige Zahlungen erhalten, können Sie unter gewissen Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss beantragen.

Beurkundung

Wir beurkunden kostenfrei:

  • Vaterschaftsanerkennung, Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung,
  • Mutterschaftsanerkennung, Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind,
  • Sorgebescheinigung (Negativattest).