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Keine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht

Das Negativattest bestätigt, dass keine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht abgegeben wurde, und wird für verschiedene Zwecke wie Schulanmeldung, Kinderausweis oder Kontoeröffnung benötigt.


Negativattest 

Die Mutter erhält durch einen Negativattest eine eindeutige Bestätigung, dass für die genannten Kinder keine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht abgegeben wurde. Diese Bescheinigung kann beispielsweise bei der Schulanmeldung, der Beantragung eines Kinderausweises oder der Kontoeröffnung erforderlich sein.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Ausstellung liegt beim Jugendamt am Wohnort der Mutter.


 § 58 Sozialgesetzbuch Achtes Buch


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis der Mutter in Kopie
  • Geburtsurkunde des Kindes in Kopie

Es fallen keine Kosten an.