Keine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht
Das Negativattest bestätigt, dass keine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht abgegeben wurde, und wird für verschiedene Zwecke wie Schulanmeldung, Kinderausweis oder Kontoeröffnung benötigt.
Negativattest
Die Mutter erhält durch einen Negativattest eine eindeutige Bestätigung, dass für die genannten Kinder keine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht abgegeben wurde. Diese Bescheinigung kann beispielsweise bei der Schulanmeldung, der Beantragung eines Kinderausweises oder der Kontoeröffnung erforderlich sein.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für die Ausstellung liegt beim Jugendamt am Wohnort der Mutter.
§ 58 Sozialgesetzbuch Achtes Buch
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis der Mutter in Kopie
- Geburtsurkunde des Kindes in Kopie
Es fallen keine Kosten an.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
-
- Beistandschaften, Beratungen, Unterhaltseinziehung
- Kopstadtplatz 12
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-51235
- Fax: +49 201 88-51233
- Verwandte Dienstleistungen
- Beurkundung (Jugendamt, Unterhalt)
- Unterhalt für Kinder, Beistandschaft, Vaterschaftsfeststellung, Unterhaltsvorschuss, Beurkundung
- Unterhaltsvorschuss jährliche Anspruchsüberprüfung
- Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung
- Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt Festsetzung (Anspruch der Mutter)
- Unterhaltsansprüche gegenüber im Ausland lebenden Personen
- Elternbeitrag (Kinderbetreuung) Ermäßigung