Wer in der freien Landschaft oder im Wald mit seinem Pferd spazieren geht oder ausreitet, muss am Pferd ein Reitkennzeichen inklusive gültiger Plakette anbringen. Diese werden von der Unteren Naturschutzbehörde ausgegeben.
Wer sich mit seinem Pferd der freien Landschaft oder im Wald bewegt, muss nach den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes NRW ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Die Kennzeichen sind bei jedem Ausritt oder Spaziergang beidseitig am Pferd anzubringen. Sie sind mit einer aufzuklebenden Reitplakette zu versehen, die als Jahresplakette erteilt wird und die jährlich zu erneuern ist. Die Reitplakette gilt immer bis zum 31.12. des laufenden Jahres.
Das Kennzeichen bezieht sich auf den Halter des Pferdes. Der Halter hat dafür zu sorgen, dass aufgezeichnet wird, wer jeweils mit seinem Pferd unterwegs war; er hat der zuständigen Behörde die Aufzeichnungen auf Verlangen vorzulegen.
Die Kennzeichen und/oder die Reitplaketten erhalten die in Essen wohnhaften Pferdehalter und Pferdehalterinnen über die Untere Naturschutzbehörde beim Umweltamt gegen Entrichtung der Reitabgabe und einer Verwaltungsgebühr.
Der Standort des Pferdes ist hierbei nicht maßgeblich. Die Kennzeichen und/oder Jahresplaketten werden ausschließlich zugesandt. Im weiteren Seitenverlauf finden Sie die Erläuterung zum Antragsverfahren.
Wo im Essener Stadtgebiet Sie reiten dürfen, erfahren Sie auf den Seiten von Grün und Gruga Essen. Den entsprechenden Link finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.
Wer sich mit seinem Pferd der freien Landschaft oder im Wald bewegt, muss nach den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes NRW ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Die Kennzeichen sind bei jedem Ausritt oder Spaziergang beidseitig am Pferd anzubringen. Sie sind mit einer aufzuklebenden Reitplakette zu versehen, die als Jahresplakette erteilt wird und die jährlich zu erneuern ist. Die Reitplakette gilt immer bis zum 31.12. des laufenden Jahres.
Das Kennzeichen bezieht sich auf den Halter des Pferdes. Der Halter hat dafür zu sorgen, dass aufgezeichnet wird, wer jeweils mit seinem Pferd unterwegs war; er hat der zuständigen Behörde die Aufzeichnungen auf Verlangen vorzulegen.
Die Kennzeichen und/oder die Reitplaketten erhalten die in Essen wohnhaften Pferdehalter und Pferdehalterinnen über die Untere Naturschutzbehörde beim Umweltamt gegen Entrichtung der Reitabgabe und einer Verwaltungsgebühr.
Der Standort des Pferdes ist hierbei nicht maßgeblich. Die Kennzeichen und/oder Jahresplaketten werden ausschließlich zugesandt. Im weiteren Seitenverlauf finden Sie die Erläuterung zum Antragsverfahren.
Wo im Essener Stadtgebiet Sie reiten dürfen, erfahren Sie auf den Seiten von Grün und Gruga Essen. Den entsprechenden Link finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.
Die Antragstellung kann nur durch volljährige Personen vorgenommen werden.
Bei schriftlicher Beantragung ist der auf dieser Seite hinterlegte Vordruck zu verwenden. Alternativ können Sie den Antrag online stellen.
Die Kennzeichnungspflicht tritt ein, sobald das Pferd sich im öffentlichen Raum bewegt.
(Stand 2026)
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Erste Erteilung eines Kennzeichens einschließlich der Reitplakette für einen privaten Halter |
38,50 Euro (25 Euro Reitabgabe + 13,50 Euro Verwaltungsgebühr) |
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Folgejahren |
30 Euro (25 Euro Reitabgabe + 5 Euro Verwaltungsgebühr) |
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Reiterhöfe und vergleichbare Einrichtungen, die Pferde vermieten |
75 Euro Reitabgabe |
Mit der Reitabgabe werden ausschließlich die bestehenden Reitwege unterhalten, aber auch Neue angelegt. Die Reitabgabe kommt somit wieder den Reiterinnen und Reitern zugute.
Die Gebühren können Sie entweder selbst überweisen oder per SEPA-Lastschriftmandat der Finanzbuchhaltung von Ihrem Konto abbuchen lassen.
Überweisung
SEPA-Lastschrift
Ordnungswidrigkeiten
Wer ohne ein gültiges Reitkennzeichen in der freien Landschaft oder im Wald reitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Wer auf öffentlichen Verkehrsflächen reitet und sein Tier verunreinigt diese durch Kot, ist nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Essen verpflichtet, den Kot unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Auch dieses stellt bei Zuwiderhandlungen eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Verwendung der Reitabgabe in Essen
Die eingenommenen Reitabgaben (25 Euro bzw. 75 Euro) werden neben dem Einsatz anderer öffentlicher Mittel zur Instandhaltung der bestehenden Reitwege, aber auch zur Schaffung neuer Wege verwendet.
Jedes Jahr im November beschließt der städtische Fachbereich Grün und Gruga Essen, der Kreisverband der Essener Reitvereine und die Vereinigung der Freizeitreiter über die Verwendung der Gelder, die der Stadt Essen zugewiesen werden. Diese aus Landesmitteln zugewiesenen Beträge können durchaus höher sein, als die in Essen eingenommene Reitabgabe.
Je mehr Reiterinnen und Reiter also regelmäßig die Abgaben für die Reitplakette bezahlen, desto besser können Reitwege gepflegt bzw. neu angelegt werden.
Beantragung Reitkennzeichen / Jahresplaketten
Bei den Reitplaketten haben Sie die Wahlmöglichkeit, sich entweder
- die Plaketten per Abo-Verfahren (einmalige Erteilung bis auf Widerruf) zusammen mit dem Gebührenbescheid jährlich zusenden zu lassen (Versand erfolgt dann bis spätestens 31.12. eines jeden Jahres) oder
- jährlich neu über die Zusendung zu entscheiden. Die Versendung erfolgt dann kurzfristig nach Antragstellung.
- Onlinedienstleistungen
- Antrag auf Erteilung von Reitkennzeichen/Reitplaketten
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- Downloads
- Antragsformular Reitkennzeichen
- Zuständige Einrichtungen
-
- Untere Naturschutzbehörde
- Natorpstr. 27
- 45139 Essen
- Fax: +49 201 88-59558
- E-Mail: unb@umweltamt.essen.de