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Wer in der freien Landschaft und im Wald mit seinem Pferd ausreitet, muss am Pferd ein Reitkennzeichen inklusive gültiger Plakette anbringen. Diese werden von der Unteren Naturschutzbehörde ausgegeben.


Pflicht zur Kennzeichnung

Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss nach den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes NRW ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Die Kennzeichen sind bei jedem Ausritt beidseitig am Zaumzeug des Pferdes anzubringen. Sie sind mit einer aufzuklebenden Reiterplakette zu versehen, die als Jahresplakette erteilt wird und die jährlich zu erneuern ist. Die Reiterplakette gilt immer bis zum 31.12. des laufenden Jahres.

Das Kennzeichen bezieht sich auf den Halter des Pferdes. Der Halter hat dafür zu sorgen, dass aufgezeichnet wird, wer jeweils mit seinem Pferd geritten ist; er hat der zuständigen Behörde die Aufzeichnungen auf Verlangen vorzulegen.

Die Kennzeichen und/oder die Reiterplaketten erhalten die in Essen wohnhaften Reiter über die Untere Naturschutzbehörde beim Umweltamt gegen Entrichtung der Reitabgabe und einer Verwaltungsgebühr.
Der Standort des Pferdes ist hierbei nicht maßgeblich. Die Kennzeichen und/oder Jahresplaketten werden ausschließlich zugesandt. Im weiteren Seitenverlauf finden Sie die Erläuterung zum Antragsverfahren.
Wo im Essener Stadtgebiet Sie reiten dürfen, erfahren Sie auf den Seiten von Grün und Gruga Essen. Den entsprechenden Link finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.


Volljährigkeit


(Stand 2009)

Erste Erteilung eines Kennzeichens einschließlich der Reiterplakette für einen privaten Halter

38,50 Euro  (25 Euro Reitabgabe + 13,50 Euro Verwaltungsgebühr)

Folgejahren
(jährliche Reiterplakette)

30 Euro (25 Euro Reitabgabe + 5 Euro Verwaltungsgebühr)

Reiterhöfe und vergleichbare Einrichtungen, die Pferde vermieten

75 Euro Reitabgabe
zuzüglich der jeweiligen Verwaltungsgebühr

Mit der Reitabgabe werden ausschließlich die bestehenden Reitwege unterhalten, aber auch Neue angelegt. Die Reitabgabe kommt somit wieder den Reiterinnen und Reitern zugute.

Die Gebühren können Sie entweder selbst überweisen oder per SEPA-Lastschriftmandat der Finanzbuchhaltung von Ihrem Konto abbuchen lassen.


  • Überweisung

  • SEPA-Lastschrift


Die Antragstellung kann nur durch volljährige Personen vorgenommen werden.


Verwendung der Reitabgabe in Essen

Die eingenommenen Reitabgaben (25 Euro bzw. 75 Euro) werden neben dem Einsatz anderer öffentlicher Mittel zur Instandhaltung der bestehenden Reitwege, aber auch zur Schaffung neuer Wege verwendet.

Jedes Jahr im November beschließt der städtische Fachbereich Grün und Gruga Essen, der Kreisverband der Essener Reitvereine und die Vereinigung der Freizeitreiter über die Verwendung der Gelder, die der Stadt Essen zugewiesen werden. Diese aus Landesmitteln zugewiesenen Beträge können durchaus höher sein, als die in Essen eingenommene Reitabgabe.
Je mehr Reiter also regelmäßig die Abgaben für die Reiterplakette bezahlen, desto besser können Reitwege gepflegt bzw. neu angelegt werden.


Beantragung Reitkennzeichen / Jahresplaketten

Bei den Reiterplaketten haben Sie die Wahlmöglichkeit, sich entweder

  • die Plaketten per Abo-Verfahren (einmalige Erteilung bis auf Widerruf) zusammen mit dem Gebührenbescheid jährlich zusenden zu lassen (Versand erfolgt dann bis spätestens 31.12. eines jeden Jahres) oder
  • jährlich neu über die Zusendung zu entscheiden. Die Versendung erfolgt dann kurzfristig nach Antragstellung.

Ordnungswidrigkeiten

Wer ohne ein gültiges Reitkennzeichen in der freien Landschaft oder im Wald reitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Wer auf öffentlichen Verkehrsflächen reitet und sein Tier verunreinigt diese durch Kot, ist nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Essen verpflichtet, den Kot unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Auch dieses stellt bei Zuwiderhandlungen eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann.


Downloads
Antragsformular Reitkennzeichen
Zuständige Einrichtungen
Untere Naturschutzbehörde
Natorpstr. 27
45139 Essen
Fax: +49 201 88-59558
E-Mail: unb@umweltamt.essen.de
Umweltamt