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Die im März 2011 eingerichtete Koordinierungsstelle Veranstaltungen steht allen potentiellen Veranstaltern als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Alle Mitteilungen über Veranstaltungen auf dem Gebiet der Stadt Essen werden hier gebündelt entgegengenommen. Diese Mitteilungen werden auf mögliche Genehmigungspflichten hin überprüft. Kurzfristig nach Eingang erhält jede*r Veranstaltende eine schriftliche Rückmeldung mit dem Hinweis, ob die Koordinierungsstelle Veranstaltungen die Vorbereitungs- und Durchführungsphase aktiv begleitet beziehungsweise ein besonderer Koordinierungsbedarf nicht für erforderlich gehalten wird. Darüber hinaus wird dem Veranstaltenden mitgeteilt, ob die förmliche Erstellung eines Sicherheitskonzeptes zwingend vorgeschrieben oder für erforderlich erachtet wird. Dies ist bei 700 Veranstaltungen jährlich in lediglich 40 Fällen erforderlich.


Auch wenn diese Zahl möglicherweise gering erscheint, steht nach den schrecklichen Ereignissen bei der Loveparade 2010 in Duisburg die Sicherheit der Teilnehmer*innen und Besucher*innen bei jeder Veranstaltung im Vordergrund. Hierfür trägt der Veranstaltende nach wie vor die Verantwortung. Mit Unterstützung der Koordinierungsstelle Veranstaltungen werden die tatsächlich von der Veranstaltung ausgehenden Risiken individuell betrachtet und gemeinsam mit dem Veranstaltenden – falls nötig – auch kleine Lösungen kompetent erarbeitet.

Das Ziel, nach den sehr guten Erfahrungen besonders im Kulturhauptstadtjahr 2010 die hier erreichte Qualität zu erhalten und gegebenenfalls noch zu optimieren, wurde erreicht. Es wurde unter anderem gemeinsam mit den für die Sicherheit zuständigen Stellen ein Muster-Sicherheitskonzept erarbeitet und ständig fortentwickelt, welches auch über die Stadtgrenzen hinaus Beachtung gefunden hat.

Bitte teilen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Termin – mindestens zwei, besser sogar drei Monate vorher – die Eckdaten zur geplanten Veranstaltung mit. Natürlich kann dies auch mit dem weiterhin unter dem nebenstehenden Link hinterlegten Mitteilungsvordruck erfolgen. Den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck übersenden Sie bitte per Fax unter der Nummer 0201/88-66519 oder per E-Mail unter koordinierung-veranstaltungen@essen.de.

Es besteht die Möglichkeit, die Mitteilung mit einer formlosen Antragstellung zu verbinden. Sowohl unter Umständen erforderliche verkehrsrechtliche Erlaubnisse
(zum Beispiel Sondernutzungserlaubnis, verkehrsrechtliche Anordnung)
als auch gaststättenrechtliche bzw. gewerberechtliche Erlaubnisse (Alkoholausschankgestattung, Marktfestsetzung) können nun formlos durch das Ankreuzen der entsprechenden Felder beantragt werden.

Zu erreichen ist die Koordinierungsstelle Veranstaltungen wie folgt:

Telefonisch unter den Rufnummern 0201/88-66521, -526, -522  während dieser Zeiten:

montags bis donnerstags 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
freitags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Persönliche Vorsprachen nach vorheriger Terminabstimmung.

Die Postanschrift lautet:

Stadt Essen
Amt für Straßen und Verkehr
Verkehrsbehörde/Koordinierungsstelle Veranstaltungen
Alfredstr. 163
45131 Essen

 

Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie zusätzlich im Telefonbuch der Stadt Essen.