Wenn Sie auf Betäubungsmittel angewiesen sind und diese auf eine Auslandsreise mitnehmen möchten, benötigen Sie eine beglaubigte ärztliche Bescheinigung.
Welche Bescheinigung benötigen Sie?
Je nach Reiseziel (Staaten des Schengen-Raums oder Drittstaaten) stellt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die passende Bescheinigung aus.
Wichtig: Erkundigen Sie sich unbedingt vorher bei der Botschaft des Ziellandes, ob die Medikamente dort erlaubt sind, da einige Länder sie verbieten.
Die ärztliche Bescheinigung kann anschließend durch das Gesundheitsamt beglaubigt werden.
So erhalten Sie die Beglaubigung durch das Gesundheitsamt
Die Beglaubigung ist auf zwei Wegen möglich:
1. Per Post
Senden Sie die erforderlichen Unterlagen (Bescheinigung im Original, Personalausweis und Rezept in Kopie) unter Angabe Ihrer E-Mail oder Ihrer Telefonnummer für die Kontaktaufnahme und evtl. Rückfragen an:
Gesundheitsamt Essen
Apotheken- und Arzneimittelsachgebiet
Hindenburgstr. 29
45127 Essen
Bitte beachten Sie: Die Unterlagen müssen mindestens 14 Tage vor Reiseantritt bei uns eingehen, damit eine rechtzeitige Bearbeitung vor Reiseantritt möglich ist.
Nach erfolgter Beglaubigung werden Sie durch uns benachrichtigt.
Anschließend können Sie die Unterlagen im Raum 3.06 oder Raum 3.07 des Gesundheitsamtes Essen zu den allgemeinen Öffnungszeiten abholen.
2. Persönlich nach Terminvereinbarung
Wenn Sie die Bescheinigung persönlich bei uns vor Ort beglaubigen lassen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin unter:
Telefon: +49 201 88-53944 oder
E-Mail: arzneimittel@gesundheitsamt.essen.de oder
Fax: +49 201 88-53455
Bei spontanen Vorsprachen kann eine sofortige Bearbeitung nicht garantiert werden.
Welche Bescheinigung benötigen Sie?
Je nach Reiseziel (Staaten des Schengen-Raums oder Drittstaaten) stellt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die passende Bescheinigung aus.
Wichtig: Erkundigen Sie sich unbedingt vorher bei der Botschaft des Ziellandes, ob die Medikamente dort erlaubt sind, da einige Länder sie verbieten.
Die ärztliche Bescheinigung kann anschließend durch das Gesundheitsamt beglaubigt werden.
So erhalten Sie die Beglaubigung durch das Gesundheitsamt
Die Beglaubigung ist auf zwei Wegen möglich:
1. Per Post
Senden Sie die erforderlichen Unterlagen (Bescheinigung im Original, Personalausweis und Rezept in Kopie) unter Angabe Ihrer E-Mail oder Ihrer Telefonnummer für die Kontaktaufnahme und evtl. Rückfragen an:
Gesundheitsamt Essen
Apotheken- und Arzneimittelsachgebiet
Hindenburgstr. 29
45127 Essen
Bitte beachten Sie: Die Unterlagen müssen mindestens 14 Tage vor Reiseantritt bei uns eingehen, damit eine rechtzeitige Bearbeitung vor Reiseantritt möglich ist.
Nach erfolgter Beglaubigung werden Sie durch uns benachrichtigt.
Anschließend können Sie die Unterlagen im Raum 3.06 oder Raum 3.07 des Gesundheitsamtes Essen zu den allgemeinen Öffnungszeiten abholen.
2. Persönlich nach Terminvereinbarung
Wenn Sie die Bescheinigung persönlich bei uns vor Ort beglaubigen lassen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin unter:
Telefon: +49 201 88-53944 oder
E-Mail: arzneimittel@gesundheitsamt.essen.de oder
Fax: +49 201 88-53455
Bei spontanen Vorsprachen kann eine sofortige Bearbeitung nicht garantiert werden.
Für die Beglaubigung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
(gegebenenfalls Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person) - das letzte Rezept über das betreffende Medikament
- die ärztliche Bescheinigung für die Reise im Original
Für die Beglaubigung ist eine Gebühr von 5 Euro pro Bescheinigung zu entrichten. Bitte halten Sie den passenden Betrag bei der Abholung bereit.
- Downloads
- Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland (Merkblatt)
- BtM-Mitnahme Muster für Reise in andere Länder als Schengenabkommen
- Bescheinigung Schengenabkommen (deutsch, engl., franz.)
- Flyer BtM-Mitnahme auf Reisen
- Zuständige Einrichtung
-
- Beglaubigungen von BtM-Bescheinigungen für Auslandsreisen
- Hindenburgstraße 29
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-53944
- E-Mail: arzneimittel@gesundheitsamt.essen.de
- Weiterführende Links
- Infoseite Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte / Reisen mit Betäubungsmitteln
- Apotheken- und Arzneimittelüberwachung Gesundheitsamt Essen
- Verwandte Dienstleistungen
- Arzneimittelüberwachung
- Apothekenaufsicht