Hier finden Sie Informationen über den Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
Wenn Sie zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T erwerben wollen, ohne bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis oder eines anderen Führerscheins zu sein, dann müssen Sie hierüber über einen Antrag über eine Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
Der Erstantrag kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online durchgeführt werden oder alternativ über die Fahrschule gestellt werden.
Für die folgenden Fahrerlaubnisklassen steht der Erstantrag online zur Verfügung:
- B: Personenkraftwagen bis 3,5 Tonnen
- BE: Personenkraftwagen bis 3,5 Tonnen mit Anhänger
- AM: Kleinkrafträder
- A: Krafträder
- A1: Leichtkrafträder
- A2: Krafträder bis 35 KW und 0,2 KW je Kilogramm
- L: Zug- und Arbeitsmaschinen bis 25 beziehungsweise 40 km/h
- T: Zug- und Arbeitsmaschinen bis 40 beziehungsweise 60 km/h
- C: Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen
- C1: Lastkraftwagen bis 7,5 Tonnen
- C1E: Lastkraftwagen bis 7,5 Tonnen mit Anhänger
- CE: Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen mit Anhänger
- D: Omnibusse über 16 Plätze
- D1: Omnibusse bis 16 Plätze
- D1E: Omnibusse bis 16 Plätze mit Anhänger über 750 kg
- DE: Omnibusse über 16 Plätze mit Anhänger über 750 kg
Begleitetes Fahren ab 17 für die Klassen B und BE ist als Papierantrag in Ihrer Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.
Die Erweiterung eines bestehenden Führerscheins erfolgt als Papierantrag in Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Für die Nutzung des Dienstes ist die Anmeldung mit einem Personalausweis mit eID oder einem ELSTER- bzw. AUTHEGA-Zertifikat notwendig.
Der Dienst steht derzeit für Personen ab 16 Jahren zur Verfügung.
Sobald die eID auch in Personalausweisen von Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren freigeschaltet ist werden auch die Klassen AM sowie L zur Beantragung ab 14 Jahren hier zur Verfügung gestellt.
Den Link für den Online-Dienst finden sie rechts unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen.
Wenn Sie zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T erwerben wollen, ohne bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis oder eines anderen Führerscheins zu sein, dann müssen Sie hierüber über einen Antrag über eine Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
Der Erstantrag kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online durchgeführt werden oder alternativ über die Fahrschule gestellt werden.
Für die folgenden Fahrerlaubnisklassen steht der Erstantrag online zur Verfügung:
- B: Personenkraftwagen bis 3,5 Tonnen
- BE: Personenkraftwagen bis 3,5 Tonnen mit Anhänger
- AM: Kleinkrafträder
- A: Krafträder
- A1: Leichtkrafträder
- A2: Krafträder bis 35 KW und 0,2 KW je Kilogramm
- L: Zug- und Arbeitsmaschinen bis 25 beziehungsweise 40 km/h
- T: Zug- und Arbeitsmaschinen bis 40 beziehungsweise 60 km/h
- C: Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen
- C1: Lastkraftwagen bis 7,5 Tonnen
- C1E: Lastkraftwagen bis 7,5 Tonnen mit Anhänger
- CE: Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen mit Anhänger
- D: Omnibusse über 16 Plätze
- D1: Omnibusse bis 16 Plätze
- D1E: Omnibusse bis 16 Plätze mit Anhänger über 750 kg
- DE: Omnibusse über 16 Plätze mit Anhänger über 750 kg
Begleitetes Fahren ab 17 für die Klassen B und BE ist als Papierantrag in Ihrer Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.
Die Erweiterung eines bestehenden Führerscheins erfolgt als Papierantrag in Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Für die Nutzung des Dienstes ist die Anmeldung mit einem Personalausweis mit eID oder einem ELSTER- bzw. AUTHEGA-Zertifikat notwendig.
Der Dienst steht derzeit für Personen ab 16 Jahren zur Verfügung.
Sobald die eID auch in Personalausweisen von Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren freigeschaltet ist werden auch die Klassen AM sowie L zur Beantragung ab 14 Jahren hier zur Verfügung gestellt.
Den Link für den Online-Dienst finden sie rechts unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen.
Bei einem Antrag in der Fahrerlaubnisbehörde:
Für alle Fahrerlaubnisklassen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Passfoto nach der Passverordnung (biometrisches Passfoto)
- Angabe der ausbildenden Fahrschule incl. eines abweichenden Prüfortes, falls nicht Essen
Für Fahrzeuge bis 3,5 t und Motorräder (Klassen AM, A1, A, B, BE, L und T):
- Sehtest
- Nachweis über die "Erste-Hilfe-Schulung"
- Sofern begleitetes Fahren ab 17 (BF17) beantragt wird, sind erweiterte Unterlagen erforderlich. Siehe dazu nebenstehenden Link.
Für Fahrzeuge über 3,5 t (Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E):
- Nachweis über die "Erste-Hilfe-Schulung"
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Für die Klassen D, DE, D1, D1E zusätzlich:
- Führungszeugnis (kann auch beim Einwohnermeldeamt beantragt werden - Belegart O). Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.
- Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Bei einem Online-Antrag:
Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Anmeldung mit einem Personalausweis mit eID oder einem ELSTER- bzw. AUTHEGA-Zertifikat notwendig. Ohne die eID, ist eine Online-Antragstellung nicht möglich. Bitte verwenden Sie in diesem Fall den entsprechenden Papierantrag Ihrer Fahrerlaubnisbehörde. Derzeit befindet sich der Online-Dienst noch in der Einführungsphase und die Online-Bezahlung wird erst in Kürze ermöglicht. Es erfolgt eine Zusendung eines Kostenbescheides über die Verwaltungsgebühren per Post.
Für das Führerscheindokument (Führerschein im Scheckkartenformat (EU-Kartenführerschein)):
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG).
- Bild/Scan Ihrer Unterschrift (alternativ ist die digitale Unterschrift im Dienst möglich) (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG).
- Bild/Scan Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (mit amtlicher Meldebescheinigung).
- Bild/Scan Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs.
- Bild/Scan Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre). Falls auch LKW- oder Omnibus-Klassen beantragt werden, ist statt einem einfachen Sehtest eine ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nachzuweisen.
Bei Beantragung von Lastkraftwagen-Fahrerlaubnisklassen (C1, C1E, C, CE):
- Bild/Scan Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre).
- Bild/Scan Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr).
Bei Beantragung von Omnibus-Fahrerlaubnisklassen (D1, D1E, D, DE):
- Bild/Scan Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre).
- Bild/Scan Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr).
- Bild/Scan aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis.
- Bild/Scan Gutachten (PMU - medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, wenn über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr).
Bei vom Wohnsitz abweichendem Prüfungsort:
- Falls Sie die Führerscheinprüfung in einer von Ihrem Wohnsitz abweichenden Stadt beziehungsweise einem abweichenden Landkreis ablegen möchten (zum Beispiel in einer Ferienfahrschule), ist ein Nachweis dafür hochzuladen.
Zulässige Dateiformate (falls in der Liste nicht anders vermerkt): JPG, JPEG, PNG, PDF.
Maximale Dateigröße je Dokument: 3 MB.
Weitere Hinweise zum Passbild:
- Maße: Breite 3,5 cm x Höhe 4,5 cm, mindestens 895 x 1150 Pixel.
- Nähere Information zu den Vorgaben für biometrische Passbilder finden Sie auf der Mustertafel der Bundesdruckerei.
- Verwenden Sie idealerweise ein professionelles Passbild vom Fotostudio oder ein eingescanntes Passbild.
Hinweis zur Beantragung von Omnibus-Klassen:
- Für den Antrag wird zusätzlich ein Führungszeugnis, das von einer Behörde ausgestellt wurde, benötigt. Wenn die antragstellende Person aus einem EU-Land zugezogen ist, muss ein Europäisches Führungszeugnis vorgelegt werden. Das Führungszeugnis muss nach der Antragstellung entweder bei der Wohnsitzgemeinde oder direkt beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Es wird dann direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.
Die Kosten für einen einfachen Antrag betragen 45,90 €. Bei der Beantragung von zusätzlichen Varianten, zum Beispiel Doppelklassen (zwei Fahrprüfungen notwendig), Eintragung Schlüsselnummer B197, entstehen weitere Gebühren.
Für die Zustellung des neuen Führerscheins fallen zusätzlich folgende Kosten an:
- Übergabe durch Prüfstelle nach erfolgreicher Fahrprüfung: kostenlos.
- Abholung bei der Fahrerlaubnisbehörde: kostenlos.
Bei Zusatzantrag Fahrerqualifizierungsnachweis: Für die Zustellung des neuen Fahrerqualifizierungsnachweises entstehen zusätzlich folgende Kosten:
- Abholung bei der Fahrerlaubnisbehörde (immer inklusive Expressbestellung): 20,60 €.
- Direktversand des Fahrerqualifizierungsnachweises durch die Bundesdruckerei: 14,20 €.
Wie sind die Gebühren zu bezahlen?
- Bei einer Beantragung in der Fahrerlaubnisbehörde stehen folgende Bezahlmethoden zur Auswahl: Kartenzahlung, Barzahlung.
- Bei einer Online-Antragsstellung stehen folgende Bezahlmethoden zur Auswahl: Paypal, Kreditkarte.
Die Bearbeitung dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.
Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, sofern Eintragungen im Fahreignungsregister oder im Führungszeugnis enthalten sind oder wenn bei gesundheitlichen Einschränkungen weitere Ermittlungen notwendig sind.
Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung kann auch in einer zugelassenen Fremdsprache (englisch, französisch, griechisch, italienisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, kroatisch, spanisch und türkisch) bzw. auch in einer Audioprüfung abgelegt werden. Sie ist mit Antragstellung zu beantragen.
Nach Erteilung des Prüfauftrages wird die Fahrschule vom TÜV über den Eingang des Prüfauftrages benachrichtigt. Es erfolgt keine Benachrichtigung des Antragstellers durch die Fahrerlaubnisbehörde.
Wird die praktische Prüfung vor Erreichen des jeweils gültigen Mindestalters bestanden, kann die Fahrerlaubnis erst an dem Tag erteilt werden, an dem das Mindestalter erreicht ist.
Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so kann die Fahrerlaubnis erst am darauf folgenden Werktag erteilt werden. Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheines oder einer vorläufige Fahrberechtigung erteilt.
Bei einer Erweiterung auf die Klasse CE und DE beachten Sie auch die Hinweise zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz.
Die Fahrerlaubnisbehörde behält sich vor, die Unterlagen im Original zur Prüfung vorlegen oder übersenden zu lassen. Dies gilt insbesondere bei Online-Anträgen.
Bei einem Online-Antrag:
- Füllen Sie den Onlineantrag aus und laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch.
- Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie eine Empfangsbestätigung und eine Rechnung der Bearbeitungsgebühr per E-Mail, diese wird auch in Ihrem Postkorb abgelegt.
- Bezahlen Sie die Bearbeitungsgebühr. (Derzeit befindet sich der Online-Dienst noch in der Einführungsphase und die Online-Bezahlung wird erst in Kürze ermöglicht. Es erfolgt eine Zusendung eines Kostenbescheides über die Verwaltungsgebühren per Post.)
- Nach Eingang der Zahlung wird ihr Antrag erstellt.
- Onlinedienstleistungen
- Ersterteilung (Online Antrag)
- Terminreservierungsseite für Fahrerlaubnisangelegenheiten
- Zuständige Einrichtung
-
- Fahrerlaubnisbehörde
- Altendorfer Str. 101
- 45143 Essen
- Tel: +49 201 88-33888
- Fax: +49 201 88-33599