Das WSC ist zentrale Anlaufstelle für aufenthaltsrechtliche Anliegen der Familienangehörigen des betreuten Kundenkreises.
Das Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC) ist die zentrale Anlaufstelle für internationale Fachkräfte, Studierende, Auszubildende und Personen im Anerkennungsverfahren, die in Essen leben und arbeiten möchten. Es ermöglicht die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung aufenthaltsrechtlicher Anliegen.
Das Team ist auch für die Familienangehörigen des genannten Personenkreises zuständig.
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach den Abschnitten 3 und 4 des AufenthG sind, stehen die Dienstleistungen des WSC auch Ihren Familienangehörigen zur Verfügung. Ihre Familienangehörigen können Ihre Aufenthaltserlaubnis nach Abschnitt 6 AufenthG ebenso beim WSC beantragen.
Hierzu ist zu prüfen welche Art der Aufenthaltserlaubnis für die Person vorliegt. Auf Grundlage derer kann dann eine Aufenthaltserlaubnis für die Familienangehörigen (Ehegatten und/oder Kinder) beantragt werden.
Für folgende Aufenthalterlaubnisse können auch die Familienangehörigen einen Online-Antrag stellen:
- Aufenthaltserlaubnis für Forscherinnen und Forscher
- Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige und Freiberufler
- Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Erwerbstätige
- Aufenthaltserlaubnis für Erwerbstätige ohne Qualifizierung
- Aufenthaltserlaubnis für Ausbildung und Weiterbildung
- Aufenthaltserlaubnis im Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsqualifikationen
Als Angehörige eines internationalen Studierenden können Sie eine Aufenthaltserlaubnis im persönlichen Termin beantragen. Bitte nutzen Sie hierfür gemeinsam mit Ihren Familienangehörigen die Online-Terminvereinbarung.
Vorrausetzung für die Anspruchnahme aller Dienstleistungen ist die vorherige (Wohnsitz-) Anmeldung in Essen. Wenn Sie einen Termin für die Anmeldung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0201 - 8838883.
Das Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC) ist die zentrale Anlaufstelle für internationale Fachkräfte, Studierende, Auszubildende und Personen im Anerkennungsverfahren, die in Essen leben und arbeiten möchten. Es ermöglicht die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung aufenthaltsrechtlicher Anliegen.
Das Team ist auch für die Familienangehörigen des genannten Personenkreises zuständig.
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach den Abschnitten 3 und 4 des AufenthG sind, stehen die Dienstleistungen des WSC auch Ihren Familienangehörigen zur Verfügung. Ihre Familienangehörigen können Ihre Aufenthaltserlaubnis nach Abschnitt 6 AufenthG ebenso beim WSC beantragen.
Hierzu ist zu prüfen welche Art der Aufenthaltserlaubnis für die Person vorliegt. Auf Grundlage derer kann dann eine Aufenthaltserlaubnis für die Familienangehörigen (Ehegatten und/oder Kinder) beantragt werden.
Für folgende Aufenthalterlaubnisse können auch die Familienangehörigen einen Online-Antrag stellen:
- Aufenthaltserlaubnis für Forscherinnen und Forscher
- Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige und Freiberufler
- Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Erwerbstätige
- Aufenthaltserlaubnis für Erwerbstätige ohne Qualifizierung
- Aufenthaltserlaubnis für Ausbildung und Weiterbildung
- Aufenthaltserlaubnis im Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsqualifikationen
Als Angehörige eines internationalen Studierenden können Sie eine Aufenthaltserlaubnis im persönlichen Termin beantragen. Bitte nutzen Sie hierfür gemeinsam mit Ihren Familienangehörigen die Online-Terminvereinbarung.
Vorrausetzung für die Anspruchnahme aller Dienstleistungen ist die vorherige (Wohnsitz-) Anmeldung in Essen. Wenn Sie einen Termin für die Anmeldung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0201 - 8838883.
Als Familienangehörige können Sie die Dienstleistungen des WSC nutzen, wenn mindestens ein Familienmitglied eine Aufenthaltserlaubnis nach Abschnitt 3 oder 4 des AufenthaltsG hat.
- gültiger Reisepass
- Nachweis über das Familienverhältnis (z.B. Eheurkunde)
- Nachweis über die Krankenversicherung
- Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes
- Vermieterbescheinigung
Umfassende Informationen zu den Verwaltungsgebühren finden Sie in Kapitel 3 der Aufenthaltsverordnung.
Falsche und unvollständige Angaben sind von Nachteil.
Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein.
Sie werden darauf hingeweisen, dass es eine Straftat ist, im Antrag oder im weiteren Verfahren falsche oder unvollständige Angaben zu machen, um ein aufenthaltsrechtliches Dokument zu erhalten.
Ebenfalls ist es strafbar, ein so beschaffenes Dokument wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu verwenden (§ 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz.)
In der Folge kann ein bereits erteilter Aufenthaltstitel zurückgenommen werden.
Informationen rund um die Kinderbetreuung finden Sie hier. Der Bereich Schule bietet viel weitere nützliche Informationen rund um das Thema Bildung. Das Projekt "Angekommen in deiner Stadt Essen" bietet viele Angebote für junge Erwachsene zwischen 16 und 25 Jahren. Weitergehende nützliche Informationen finden Sie auf unserem Integrationsportal.
Antragstellung:
Nachdem Sie und Ihre Familienangehörigen sich in Essen angemeldet haben, können Sie unter den o.g. Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis beim WSC beantragen. Hierzu nutzen Sie je nach Art des Aufenthaltstitels den Online-Antrag oder die Online-Terminvereinbarung (Studierende).
Weitere Informationen finden Sie auf den weiteren Dienstleistungsseiten des WSC.
- Zuständige Einrichtung
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- Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC)
- Dietrich-Oppenberg-Platz 1
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-38777
- Verwandte Dienstleistungen
- Dienstleistungen des Welcome- und ServiceCenters (WSC)
- Anmeldung in Essen für ausländische Personen (WSC)