Internationale Personen, die in Deutschland studieren möchten, können eine Aufenthaltserlaubnis nach §16b/§16c AufenthG beantragen.
Das Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC) ist die zentrale Anlaufstelle für internationale Fachkräfte, Studierende, Auszubildende und Personen im Anerkennungsverfahren, die in Essen leben und arbeiten möchten. Es ermöglicht die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung aufenthaltsrechtlicher Anliegen rund um Ihr Studium. Hierzu können sie unproblematisch die Möglichkeit Online-Terminvereinbarung der nutzen.
Vorrausetzung für die Anspruchnahme aller Dienstleistungen ist die vorherige (Wohnsitz-) Anmeldung in Essen. Wenn Sie einen Termin für die Anmeldung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0201 - 8838883.
Das Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC) ist die zentrale Anlaufstelle für internationale Fachkräfte, Studierende, Auszubildende und Personen im Anerkennungsverfahren, die in Essen leben und arbeiten möchten. Es ermöglicht die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung aufenthaltsrechtlicher Anliegen rund um Ihr Studium. Hierzu können sie unproblematisch die Möglichkeit Online-Terminvereinbarung der nutzen.
Vorrausetzung für die Anspruchnahme aller Dienstleistungen ist die vorherige (Wohnsitz-) Anmeldung in Essen. Wenn Sie einen Termin für die Anmeldung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0201 - 8838883.
Ein Aufenthaltstitel kann nur dann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen nach §16b oder §16c AufenthG erfüllt sind.
Umfassende Informationen zu den Verwaltungsgebühren finden Sie in Kapitel 3 der Aufenthaltsverordnung.
Aufgrund einer hohen Anzahl an zu bearbeitenden Anträgen kann die Bearbeitungszeit je nach Anliegen variieren. Ihr Antrag wird so schnell wie möglich bearbeitet.
Falsche und unvollständige Angaben sind von Nachteil.
Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein.
Sie werden darauf hingeweisen, dass es eine Straftat ist, im Antrag oder im weiteren Verfahren falsche oder unvollständige Angaben zu machen, um ein aufenthaltsrechtliches Dokument zu erhalten.
Ebenfalls ist es strafbar, ein so beschaffenes Dokument wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu verwenden (§ 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz.)
In der Folge kann ein bereits erteilter Aufenthaltstitel zurückgenommen werden.
Informationen rund um den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) finden Sie hier.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Studium in Deutschland.
Alles zur Terminvereinbarung bei der Stadt Essen.
Hier geht es zur Seite des Studierendenwerks. Es unterstützt und berät Studierende der Universität Duisburg-Essen (UDE), der Hochschule Ruhr West (HRW) und der Folkwang Universität der Künste.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Dienstleistungen des WSC haben wir hier für Sie aufbereitet.
Antragstellung:
Nachdem Sie sich in Essen angemeldet haben, können Sie unter den o.g. Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis beim WSC beantragen. Hierzu nutzen Sie am besten die Online-Terminvereinbarung. Sie erhalten direkt im Anschluss einen Termin zur persönlichen Antragsabgabe. Bitte bringen Sie zum Termin alle in der Bestätigung aufgeführten Unterlagen im Original mit.
Termin vor Ort:
Wenn Sie im WSC eintreffen, checken Sie am einfachsten direkt per Smartphone mit Klick auf den entsprechenden Link in der Terminbestätigung ein. Sie erhalten dann Ihre Wartenummer direkt aufs Handy. Sie haben zudem die Möglichkeit sich über den mit der E-Mail gesendeten QR-Code an den neuen Service-Terminals vor Ort einzuscannen oder per Angabe seines Geburtsdatums am Service-Terminal einzuchecken. In beiden Fällen druckt dann das Service-Terminal die Wartenummer aus. Diese wird dann durch die Mitarbeitenden aufgerufen.
Für den Aufenthaltstitel werden Fingerabdrücke, eine Unterschrift sowie ein biometrisches Lichtbild benötigt. Diese können Sie direkt vor Ort im WSC erstellen, ein vorheriger Gang zum Fotografen/zur Fotografin ist nicht mehr erforderlich.
Der kostenpflichtige Aufenthaltstitel ist vor Ort zu bezahlen. Mit EC-Karte können Sie dies direkt am Platz Ihrer Ansprechperson erledigen.
Abholung:
Nach der erfolgreichen Antragsstellung wird der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) durch die Bundesdruckerei erstellt. Bei Ihrer Vorsprache erhalten Sie einen Termin zur Abholung. Sollten Sie den Termin nicht selbst wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit den Titel von einer bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
- Onlinedienstleistungen
- Terminbuchung für Studierende aus dem Ausland
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- Zuständige Einrichtung
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- Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC)
- Dietrich-Oppenberg-Platz 1
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-38777
- Verwandte Dienstleistungen
- Dienstleistungen des Welcome- und ServiceCenters (WSC)
- Anmeldung in Essen für ausländische Personen (WSC)
- Verpflichtungserklärung (Ausländerbehörde)
- (Studiumsvorbereitender) Sprachkurs für ausländische Personen (WSC)
- Ausbildungs- oder Studienplatzsuche nach §17 AufenthG (WSC)