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Genehmigungen von Veranstaltungen mit  Auswirkungen auf den öffentlichen Straßenverkehr

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen  nach §29 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung der Erlaubnis.

Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch.

Beispiele für genehmigungspflichtige Veranstaltungen:

  • Biker-Ausfahrten
  • Karnevalsumzüge
  • Marathons
  • Martinsumzüge
  • Oldtimerausfahrten
  • Prozessionen (kirchliche Veranstaltungen)
  • Radrennen
  • Radtouristikausflüge
  • Schützenumzüge
  • Volksläufe, Firmenläufe
  • Wander- / Walking-Veranstaltungen

Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen eingehalten werden.


Rechtsgrundlagen

§§ 29 II, 45 I, VI Straßenverkehrs-Ordnung, Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen


Fristen

Antragstellung mindestens zwei Monate vor der Veranstaltung


Kosten

Für diese Dienstleistung fallen je nach Art und Umfang Gebühren an. 


Zahlungsweisen

Überweisung


Weitere Informationen

Martinsumzüge

Koordinierungsstelle für Veranstaltungen

 

Veranstaltungen mit Auswirkungen auf den öffentlichen Straßenverkehr

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen  nach §29 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung der Erlaubnis.

Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch.

Beispiele für genehmigungspflichtige Veranstaltungen:

  • Biker-Ausfahrten
  • Karnevalsumzüge
  • Marathons
  • Martinsumzüge
  • Oldtimerausfahrten
  • Prozessionen (kirchliche Veranstaltungen)
  • Radrennen
  • Radtouristikausflüge
  • Schützenumzüge
  • Volksläufe, Firmenläufe
  • Wander- / Walking-Veranstaltungen

Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen eingehalten werden.

Martinsumzüge

Koordinierungsstelle für Veranstaltungen

 

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