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Das Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC) ist die zentrale Anlaufstelle für legal eingereiste internationale Personen, die sich zur Absolvierung eines Sprachkurses in der Bundesrepublik aufhalten. Es ermöglicht die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung aufenthaltsrechtlicher Anliegen.


Wenn Sie nach Deutschland eingereist sind und aktuell einen Sprachkurs zur Vorbereitung auf ein anschließendes Studium absolvieren, können Sie einen Aufenthaltstitel nach §16b Abs.5 AufenthG beantragen. Wenn Sie unabhängig vom Studium einen Sprachkurs absolvieren, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach §16f AufenthG beantragen.

Vorrausetzung für die Anspruchnahme aller Dienstleistungen ist die vorherige (Wohnsitz-) Anmeldung in Essen. Wenn Sie einen Termin für die Anmeldung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0201 - 8838883. 

Über den bereitgestellten Online-Antrag können Sie die erstmalige Ausstellung, eine Verlängerung und eine Änderung etwaiger Nebenbestimmungen unkompliziert beantragen.


Wenn Sie nach Deutschland eingereist sind und aktuell einen Sprachkurs zur Vorbereitung auf ein anschließendes Studium absolvieren, können Sie einen Aufenthaltstitel nach §16b Abs.5 AufenthG beantragen. Wenn Sie unabhängig vom Studium einen Sprachkurs absolvieren, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach §16f AufenthG beantragen.

Vorrausetzung für die Anspruchnahme aller Dienstleistungen ist die vorherige (Wohnsitz-) Anmeldung in Essen. Wenn Sie einen Termin für die Anmeldung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0201 - 8838883. 

Über den bereitgestellten Online-Antrag können Sie die erstmalige Ausstellung, eine Verlängerung und eine Änderung etwaiger Nebenbestimmungen unkompliziert beantragen.



Ein Aufenthaltstitel kann nur dann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen nach §16b Abs.5 oder §16f AufenthG erfüllt sind.


Fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen. Dazu gehören unter anderem:

  • Eine Kopie Ihres Reisepasses
  • Eine Kopie des Visums (falls vorhanden)
  • Nachweis über die Anmeldung zum Sprachkurs
  • Zulassungsbescheid der Universität/Fachhochschule (falls bereits vorhanden)
  • Bescheinigung Studienkolleg (falls vorhanden)
  • Weitere Nachweise, die für Ihren Aufenthaltstitel relevant sind (beispielsweise Sprachkenntnisse, Versicherungsnachweise, Nachweise über finanzielle Mittel etc.)
  • Vermieterbescheinigung

Umfassende Informationen zu den Verwaltungsgebühren finden Sie in Kapitel 3 der Aufenthaltsverordnung.

 


Aufgrund einer hohen Anzahl an zu bearbeitenden Anträgen kann die Bearbeitungszeit je nach Anliegen variieren. Ihr Antrag wird so schnell wie möglich bearbeitet.

Den Antragsstatus bei Online-Anträgen können Sie in Ihrem Postkorb einsehen.


Falsche und unvollständige Angaben sind von Nachteil.


Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein.
Sie werden darauf hingeweisen, dass es eine Straftat ist, im Antrag oder im weiteren Verfahren falsche oder unvollständige Angaben zu machen, um ein aufenthaltsrechtliches Dokument zu erhalten.
Ebenfalls ist es strafbar, ein so beschaffenes Dokument wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu verwenden (§ 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz.)
In der Folge kann ein bereits erteilter Aufenthaltstitel zurückgenommen werden.


Informationen rund um den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) finden Sie hier.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Dienstleistungen des WSC haben wir hier für Sie aufbereitet.


Antragstellung:

Nachdem Sie sich in Essen angemeldet haben, können Sie unter den o.g. Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis beim WSC beantragen. Hierzu nutzen Sie am besten den Online-Antrag und fügen die erforderlichen Unterlagen bei. Die zuständigen Sachbearbeitenden werden Ihren Antrag prüfen und ggf. weitere Unterlagen anfordern. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie bei positivem Entscheid eine Einladung zur Vorsprache. Sollte Ihre Antrag negativ entschieden werden, so erhalten Sie eine Mitteilung über die Ablehnungsgründe.

Termin vor Ort:

Wenn Sie im WSC eintreffen, checken Sie am einfachsten direkt per Smartphone mit Klick auf den entsprechenden Link in der Terminbestätigung ein. Sie erhalten dann Ihre Wartenummer direkt aufs Handy. Sie haben zudem die Möglichkeit sich über den mit der E-Mail gesendeten QR-Code an den neuen Service-Terminals vor Ort einzuscannen oder per Angabe seines Geburtsdatums am Service-Terminal einzuchecken. In beiden Fällen druckt dann das Service-Terminal die Wartenummer aus. Diese wird dann durch die Mitarbeitenden aufgerufen.

Für den Aufenthaltstitel werden Fingerabdrücke, eine Unterschrift sowie ein biometrisches Lichtbild benötigt. Diese können Sie direkt vor Ort im WSC erstellen, ein vorheriger Gang zum Fotografen/zur Fotografin ist nicht mehr erforderlich.

Der kostenpflichtige Aufenthaltstitel ist vor Ort zu bezahlen. Mit EC-Karte können Sie dies direkt am Platz Ihrer Ansprechperson erledigen.

Abholung:

Nach der erfolgreichen Antragsstellung wird der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) durch die Bundesdruckerei erstellt. Bei Ihrer Vorsprache erhalten Sie einen Termin zur Abholung. Sollten Sie den Termin nicht selbst wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit den Titel von einer bevollmächtigten Person abholen zu lassen.


Onlinedienstleistungen
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Downloads
Infobroschüre eAT
Vermieterbescheinigung (WSC)
Zuständige Einrichtung
Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC)
Dietrich-Oppenberg-Platz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 88-38777