Mit dem Formular unter "Onlinedienstleistungen" auf dieser Seite können Sie für einen bereits angemeldeten Hund eine Steuerermäßigung beantragen. Notwendige Nachweise könenn im Formular hochgeladen werden.
Auf Antrag kann die Hundesteuer z.B. ermäßigt werden:
Für bestimmte Personengruppen mit Sozialleistungen:
Ermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes für den ersten Hund für:
- Bezieher von Grundsicherung (SGB II, SGB XII)
- Kinderzuschlag nach BKGG
- Asylbewerberleistungen
- Kriegsopferfürsorge nach BVG
Ermäßigungsvoraussetzungen müssen von allen im Haushalt lebenden Haltern erfüllt sein.
Hinweis: Kein Anspruch für Personen gemäß § 7 Abs. 5/6 SGB II oder § 22 SGB XII.
Für gefährliche Hunde (§ 3) wird keine Ermäßigung gewährt.
Auf Antrag kann die Hundesteuer z.B. ermäßigt werden:
Für bestimmte Personengruppen mit Sozialleistungen:
Ermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes für den ersten Hund für:
- Bezieher von Grundsicherung (SGB II, SGB XII)
- Kinderzuschlag nach BKGG
- Asylbewerberleistungen
- Kriegsopferfürsorge nach BVG
Ermäßigungsvoraussetzungen müssen von allen im Haushalt lebenden Haltern erfüllt sein.
Hinweis: Kein Anspruch für Personen gemäß § 7 Abs. 5/6 SGB II oder § 22 SGB XII.
Für gefährliche Hunde (§ 3) wird keine Ermäßigung gewährt.
- Onlinedienstleistungen
- Ermäßigungsantrag für einen bereits angemeldeten Hund
- Onlinedienstleistungen
- Ermäßigungsantrag für einen bereits angemeldeten Hund
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- Ermäßigungsantrag für einen bereits angemeldeten Hund
- Zuständige Einrichtung
-
- Örtliche Aufwandssteuern
- Porscheplatz 1
- 45127 Essen