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Sie können mit dieser Funktion eine Auskunft darüber erhalten, ob Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II in der Kfz-Zulassungsbehörde vorliegt.


Ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II im Rahmen einer Beantragung vorzulegen, muss die Übersendung an die Kfz-Zulassungsbehörde durch Sie, bei der entsprechenden Stelle, beantragt werden. Mit der Online-Funktion können Sie abfragen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bereits in der Kfz-Zulassungsbehörde vorliegt. 


Ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II im Rahmen einer Beantragung vorzulegen, muss die Übersendung an die Kfz-Zulassungsbehörde durch Sie, bei der entsprechenden Stelle, beantragt werden. Mit der Online-Funktion können Sie abfragen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bereits in der Kfz-Zulassungsbehörde vorliegt. 


Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten und Plaketten.


Downloads
Privatkunden: Antrag/Vollmacht und SEPA-Mandat für die Zulassung eines Fahrzeugs
Zulassungsdienste und Autohäuser: Antrag/Vollmacht und SEPA-Mandat für die Zulassung eines Fahrzeugs
Zusatz-Vollmacht GbR KFZ
Zuständige Einrichtungen
Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse
Altendorfer Str. 101
45143 Essen
Tel: +49 201 88-33999
E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de
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