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Auf Antrag wird dem*der Inhaber*in einer bis zum 31.12.1998 in der Bundesrepublik Deutschland erteilten Fahrerlaubnis ein Kartenführerschein mit der in der EU üblichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ausgestellt. 
Bei Änderungen der Angaben im Führerschein zum Beispiel Namen, Auflagen oder der Verlängerung der per Gesetz bis zum 50. Lebensjahr befristeten Fahrerlaubnis der bisherigen Klasse 2 (neue Klasse C, CE) muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.


  • Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger deutscher Führerschein
  • 1 biometrisches Passfoto nach der Passverordnung
  • gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der bisherige Führerschein nicht in Essen gemacht wurde

Bearbeitungszeit circa 3 - 4 Wochen 


Die Antragsstellung muss persönlich erfolgen. Der neue Kartenführerschein wird im Regelfall per Post zugesandt. Der alte Führerschein wird auf Antrag bei der Antragstellung ungültig gestempelt und zurückgegeben. Er gilt bis zum Eintreffen des neuen Führerscheines als befristete Fahrberechtigung. 
Bei Änderungen der Angaben im Führerschein zum Beispiel Familienname oder Auflagen (wie das Tragen einer Brille) muss immer ein neuer Führerschein ausgefertigt werden.