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Informationen über die Neuererteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis


Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis durch eine Behörde oder ein Gericht erlischt das Recht ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug zu führen. Sie lebt nicht automatisch nach Ablauf einer gegebenenfalls verhängten Sperrfrist wieder auf.


Personalausweis oder Reisepass


127,40 Euro Gebühr inklusive Führungszeugnis als Verwaltungsgebührenvorschuss

Die tatsächliche Gebühr kann erst nach Abschluss aller erforderlichen Ermittlungen festgesetzt werden.


Ungefähr 8 bis 10 Wochen


Eine Antragstellung ist frühestens 12 Wochen vor Ablauf der verhängten Sperrfrist möglich. In dem Zeitraum von Antragstellung bis zum Ablauf der Sperrfrist werden erforderliche Akten von zum Beispiel Gerichten angefordert und ausgewertet. Bis dahin ist von Rückfragen abzusehen, weil bis zum abschließenden Verfahrensstand keine Aussage getroffen werden kann.

Nach Abschluss der Ermittlungen werden die Antragsteller*innen unaufgefordert angeschrieben, ob oder unter welchen Auflagen die Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann.


Zuständige Einrichtung
Fahrerlaubnisbehörde
Kaiser-Otto-Platz 1-5
45276 Essen
Tel: +49 201 88-33888
Fax: +49 201 88-33599
E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de