Informationen über die Wiedererteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis
Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis durch eine Behörde oder ein Gericht erlischt das Recht ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug zu führen. Sie lebt nicht automatisch nach Ablauf einer gegebenenfalls verhängten Sperrfrist wieder auf. Dadurch unterscheidet sich der Entzug der Fahrerlaubnis ganz wesentlich von einem Fahrverbot.
Bei einem Fahrverbot wird durch eine Behörde oder ein Gericht ein Verbot ausgesprochen für maximal 3 Monate ein Kraftfahrzeug zu führen. Die Fahrerlaubnis ist bei einem Fahrverbot nicht erloschen. Nach Ablauf der Fahrverbotsfrist wird der Führerschein wieder ausgehändigt.
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Kosten
122,40 Euro Gebühr inklusive Führungszeugnis als Verwaltungsgebührenvorschuss
123,20 Euro bei einer Erteilung mit Probezeit
Die tatsächliche Gebühr kann erst nach Abschluss aller erforderlichen Ermittlungen festgesetzt werden.
Bearbeitungsdauer
Ungefähr 12 Wochen
Hinweise und Besonderheiten
Eine Antragstellung ist frühestens 10 Wochen vor Ablauf der verhängten Sperrfrist möglich. In dem Zeitraum von Antragstellung bis zum Ablauf der Sperrfrist werden erforderliche Akten von zum Beispiel Gerichten angefordert und ausgewertet. Bis dahin ist von Rückfragen abzusehen, weil bis zum abschließenden Verfahrensstand keine Aussage getroffen werden kann.
Nach Abschluss der Ermittlungen werden die Antragsteller*innen unaufgefordert angeschrieben, ob oder unter welchen Auflagen die Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann.
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- TERMINRESERVIERUNG Fahrerlaubnisangelegenheiten Essen-Steele
- TERMINRESERVIERUNG KFZ- und Fahrerlaubnisangelegenheiten Essen-Borbeck
- Zuständige Einrichtung
-
- Fahrerlaubnisbehörde
- Kaiser-Otto-Platz 1-5
- 45276 Essen
- Tel: +49 201 8833999
- Fax: +49 201 8833599