BIS: Suche und Detail

 

Hier finden Sie Informationen über den Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis der Klasse B um die Schlüsselzahl 196 („125er“ mit der Klasse B).


 

 

Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Essen können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Fahrerlaubnis der Klasse B erweitern.
Die Schlüsselzahl B 196 erlaubt Ihnen das Führen von Leichtkrafträdern (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum. Die Motorleistung darf dabei bei nicht mehr als 11 kW liegen. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht überschreiten.

Wichtig: Die Berechtigung gilt nur im Inland (Deutschland). Im Ausland wird diese grundlegend nicht akzeptiert! Bitte informieren Sie sich im Zweifel zu einzelnen Regelungen anderer Länder bei einem anerkannten Automobilclub.
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.

Das Mindestalter für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 beträgt 25 Jahre. Der/die Bewerber*in muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.

Nach einer Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten á 90 Minuten können Krafträder der Klasse A1 in Deutschland gefahren werden, ohne dass die dafür vorgeschriebene vollständige Ausbildung durchlaufen werden muss. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

Zwischen der Schulung und der Eintragung in den Führerschein darf maximal 1 Jahr liegen.

Die Beantragung ist ausschließlich durch eine persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde, Altendorfer. Str. 101, 45143 Essen möglich.
Bitte buchen Sie sich eigenständig einen Termin zur „Erweiterung der Fahrerlaubnis“ oder zur „Änderung der Auflagen“.

Die Beantragung kann nicht telefonisch oder per E-Mail erfolgen.


 

 

Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Essen können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Fahrerlaubnis der Klasse B erweitern.
Die Schlüsselzahl B 196 erlaubt Ihnen das Führen von Leichtkrafträdern (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum. Die Motorleistung darf dabei bei nicht mehr als 11 kW liegen. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht überschreiten.

Wichtig: Die Berechtigung gilt nur im Inland (Deutschland). Im Ausland wird diese grundlegend nicht akzeptiert! Bitte informieren Sie sich im Zweifel zu einzelnen Regelungen anderer Länder bei einem anerkannten Automobilclub.
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.

Das Mindestalter für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 beträgt 25 Jahre. Der/die Bewerber*in muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.

Nach einer Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten á 90 Minuten können Krafträder der Klasse A1 in Deutschland gefahren werden, ohne dass die dafür vorgeschriebene vollständige Ausbildung durchlaufen werden muss. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

Zwischen der Schulung und der Eintragung in den Führerschein darf maximal 1 Jahr liegen.

Die Beantragung ist ausschließlich durch eine persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde, Altendorfer. Str. 101, 45143 Essen möglich.
Bitte buchen Sie sich eigenständig einen Termin zur „Erweiterung der Fahrerlaubnis“ oder zur „Änderung der Auflagen“.

Die Beantragung kann nicht telefonisch oder per E-Mail erfolgen.



 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Passfoto nach der Passverordnung (biometrisches Passfoto)
  • Der bisherige Führerschein
  • Nachweis einer Fahrerschulung nach dem Muster der Anlage 7b der FeV (Fahrerlaubnisverordnung)

Hinweis: Wurde die Fahrerschulung bei einer nicht in der Stadt Essen ansässigen Fahrschule durchgeführt, kann die Vorlage weiterer Nachweise, z. B.: dem Ausbildungsvertrag oder der Rechnung der Fahrschule oder von Ausbildungsdokumenten, erforderlich sein. Bitte bringen Sie diese im Zweifel direkt zu Ihrem Termin in die Fahrerlaubnisbehörde mit.


Die Kosten für einen Antrag belaufen sich je nach Aufwand auf 55,00 bis 61,00 Euro.


Zuständige Einrichtung
Fahrerlaubnisbehörde
Altendorfer Str. 101
45143 Essen
Tel: +49 201 88-33888
Fax: +49 201 88-33599