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Auf dieser Seite finden Sie Informationen für den sogenannten "Familiennachzug".


Das Aufenthaltsrecht zieht eine Vielzahl von rechtlichen Möglichkeiten vor, um eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis für nicht deutsche Staatsangehörige und deren Familienangehörigen zu erteilen. Hierzu müssen je nach Fallkonstellation verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden.


Das Aufenthaltsrecht zieht eine Vielzahl von rechtlichen Möglichkeiten vor, um eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis für nicht deutsche Staatsangehörige und deren Familienangehörigen zu erteilen. Hierzu müssen je nach Fallkonstellation verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden.



Je nach Fallkonstellation müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. 


Die vorzuweisenen Unterlagen unterscheiden sich je nach Rechtsgrundlage. Genauere Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie durch die Mitarbeitenden der Kommunalen Ausländerbehörde.

Es gibt verschiedene Fallkonstellationen für den Familiennachzug:


Grundsätzlich ausgeschlossen ist der Familiennachzug zu Personen mit einem der folgenden Aufenthaltstitel:

  • Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis für vorübergehende Aufenthalte erhalten haben (§ 25 Abs. 4 AufenthG)
  • Personen mit einem Aufenthaltstitel für Opfer einer Straftat im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (§ 25 Abs. 4b AufenthG)
  • Geduldete Personen, die aufgrund unverschuldeter Ausreisehindernisse Deutschland nicht verlassen können und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben (§ 25 Abs. 5 AufenthG)
  • Personen, die als Eltern gut integrierter, geduldeter Jugendlicher eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben (§ 25a Abs. 2 AufenthG)
  • Personen, die als Angehörige gut integrierter Geduldeter eine Aufenthaltserlaubnis bekommen haben (§ 25b Abs. 4 AufenthG)
  • Personen, die aufgrund einer Altfallregelung eine Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 104a Abs. 1 Satz 1 oder 104b oder als Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG erhalten haben

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.


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Infobroschüre Aufenthaltstitel
Zuständige Einrichtung
Kommunale Ausländerbehörde
Kruppstraße 16
45128 Essen
Tel: +49 201 88-38883
Fax: +49 201 88-38903
E-Mail: abh@essen.de