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Möchten Sie eine Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I vornehmen, können Sie dies hier erledigen.


Wenn Sie in Essen mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind und innerhalb von Essen umgezogen sind, so müssen Sie die Anschrift in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I, nach der Ummeldung im Bürgeramt, bei der Kfz-Zulassung ändern lassen. Für privat zugelassene Fahrzeuge besteht zusätzlich die Möglichkeit die Anschriftenänderung in den Fahrzeugdokumenten im Rahmen der Meldung bei einem der Essener Bürgerämtern durchführen zu lassen.

Sollten Sie aus einer anderen Stadt nach Essen umziehen, so buchen Sie bitte einen Termin für eine Umschreibung eines Kraftfahrzeuges, da Ihr Fahrzeug in den Zulassungsbezirk Essen umgeschrieben werden muss und dieses keine reine Anschriftenänderung darstellt.

Informationen hierzu finden Sie unter nebenstehendem Infolink.

Die Adressänderung bei Umzug innerhalb von Essen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online durchgeführt werden.

Internetbasierte Adressänderung

Die Voraussetzungen für eine internetbasierte Adressänderung sind:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (ausgestellt ab dem 01.01.2015)
  • die Adressänderung ist nur innerhalb des derzeitigen Zulassungsbezirkes möglich
  • die Adressänderung ist nur möglich, wenn die neue Adresse bereits im Bürgeramt registriert ist
  • Antragstellende muss der letzte Halter*in sein
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • BundID mit Personalausweis (nPA)/eID-Karte/elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)-Authentifizierung, Voraussetzung ist ein Personalausweis, eine eID-Karte oder ein Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
    Alternativ BundID mit ELSTER-Zertifikat Authentifizierung
  • Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (alternativ ein Kartenlesegerät)
  • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
  • Nutzung der Online-Bezahldienste (Kreditkarte oder Paypal)

Weitere wichtige Informationen finden Sie hier: (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html)

Den Service für die Internetbasierte Adressänderung finden sie rechts unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen.

Bei Fragen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) wenden Sie sich an ikfz@einwohneramt.essen.de.

 

Alternativ ist die Adressänderung im Rahmen einer Terminvorsprache in der Zulassungsbehörde oder im Zuge der Meldung beim Bürgeramt möglich.

Hinweis: Eine Änderung des Namens (beispielsweise bei Heirat) ist über das Online Portal nicht möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre zuständige Zulassungsbehörde.



Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Ausstellung der Fahrzeugpapiere kann persönlich oder durch Bevollmächtigung erfolgen.

Unterlagen zur Zulassung auf eine natürliche Person:

  • Zulassungsantrag und SEPA-Lastschriftmandat (zum Einzug der Kfz-Steuer)
    Entsprechende Formulare stehen Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Dateien unter dem nebenstehenden Link zum Download zur Verfügung.
  • Bei Vorsprache durch eine/n Bevollmächtigte/n
    Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrags sowie die Ausweisdokumente der*des Antragstellenden und der*dem Bevollmächtigten im Original.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    Soweit noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) vom Hersteller erstellt wurde, ist von diesem oder dem Händler ein schriftlicher Nachweis mit dem Inhalt vorzulegen, dass noch keine ZB II ausgestellt wurde und es sich um ein Neufahrzeug handelt.

 

  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
    Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht zweifelsfrei aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ergibt. Hierüber entscheidet die zuständige Sachbearbeitung
  • Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen über die technische Änderung
  • Bei Änderung der Fahrzeugart bzw. der Fahrzeugleistung ist zusätzlich eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) nachzuweisen
  • Gültige Ausweisdokumente im Original
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern
    Die schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen

Zusätzliche Unterlagen zur Zulassung auf natürliche Personen mit Gewerbe:

  • Einzelfirmen
    Gewerbeanmeldung
  • eingetragener Kaufmann e.K.
    Auszug aus dem Handelsregister A,
    Der eingetragene Kaufmann ist keine juristische Person. Fahrzeuge werden deshalb auf die natürliche Person mit ihren (privaten) Personendaten zugelassen.
  • Freiberufler
    Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerbüros

    Inwieweit es sich bei einer ausgeübten Tätigkeit um einen freien Beruf oder um einen Gewerbebetrieb handelt, kann von der Zulassungsbehörde nicht abschließend beurteilt werden. Letztlich trifft das zuständige Finanzamt die Unterscheidung. Im Rahmen einer Zulassung gehen wir nur bei den in §18 EstG aufgeführten Berufsgruppen von einer freiberuflichen Tätigkeit aus.
    Sollten Sie eine andere Tätigkeit ausüben, legen Sie bitte eine Bestätigung des Finanzamtes oder der zuständigen Gewerbemeldestelle vor, dass es sich nicht um eine genehmigungspflichtige Tätigkeit handelt.

    Katalogberufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz:

    1. Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen.
    2. Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte (bzw. Mitglieder der Rechtsanwaltskammern), Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren).
    3. Naturwissenschaftliche, technische Berufe: Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen, hauptberufliche Sachverständige.
    4. Informationsvermittelnde Berufe, Kulturberufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.
  • Land-/Forstwirte
    Bestätigung der Landwirtschaftskammer oder Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft über die Ausübung der Tätigkeit.

Zusätzliche Unterlagen zur Zulassung auf juristische Personen:

  • Körperschaft des öffentlichen Rechts
    Satzung und ggf. Geschäftsordnung,
    Standortnachweis in Form eines Briefkopfbogens
  • Rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts
    Gründungsurkunde, Satzung oder Nachweis über die staatliche Anerkennung,
    Standortnachweis in Form eines Briefkopfbogens
  • Rechtsfähige Stiftungen
    Satzung oder ggf. Bestätigung der Stiftungsleitung,
    Standortnachweis in Form eines Briefkopfbogens
  • eingetragene Vereine
    Auszug aus dem Vereinsregister und ggf. Satzung,
    Standortnachweis in Form eines Briefkopfbogens, sollte aus dem Vereinsregister keine Anschrift hervorgehen oder die Zweigniederlassungen nicht eingetragen sein
  • eingetragene Genossenschaften
    Auszug aus dem Genossenschaftsregister und ggf. Satzung,
    Standortnachweis in Form eines Briefkopfbogens, sollte aus dem Genossenschaftsregister keine Anschrift hervorgehen oder die Zweigniederlassungen nicht eingetragen sein
  • AG, SE, KGaA, GmbH, gGmbH
    Auszug aus dem Handelsregister oder eine Gewerbeanmeldung

Zusätzliche Unterlagen zur Zulassung auf eine Vereinigung:
Vereinigungen können nicht eigenständig handeln, da sie keine natürliche oder juristische Person sind. Sie benötigen stets eine vertretungsberechtigte Person oder Gesellschaft, die im Rechtsverkehr für Sie auftritt. Daher erfolgt die Zulassung als rechtsfähige Vereinigung nur unter Angabe einer Vertretung.
Das Kraftfahrbundesamt (KBA) hat die unten aufgeführten Rechtsformen als Vereinigungen bestimmt, diese können der Anlage 6 entnommen werden.

  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
    Gesellschaftervertrag oder eine Gewerbeanmeldung, Zusatz-Vollmacht GbR mit Unterschriften aller Gesellschafter*innen,
    Ausweis im Originalen des vertretenden Gesellschafters, Ausweiskopie aller weiteren Gesellschafter*innen

    Ein entsprechendes Formular (Zusatz-Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem nebenstehenden Link zum Download zur Verfügung

  • OHG und Unterformen wie & Co. OHG / KG und Unterformen wie & Co. KG
    Auszug aus dem Handelsregister oder eine Gewerbeanmeldung,
    + bei natürlichen Personen als persönlich haftende/n Gesellschafter*in eine Ausweiskopie,
    + bei juristischen Personen als persönlich haftende/n Gesellschafter*in auch deren Auszug aus dem Handelsregister oder eine Gewerbeanmeldung mit Ausweiskopie

    Vollmacht mit Unterschrift des Vorstandes oder einer für den Fuhrpark verantwortlichen und unterschriftsbefugten Person, Ausweiskopie des Vollmachtgebers und Original Ausweis der bevollmächtigten Person


Name Typ Kosten Beschreibung
Standardgebühren bei internetbasierter Zulassung $kosten.typ 4,30 EUR Für die internetbasierte Zulassung fallen Gebühren in Höhe von 4,30 Euro zzgl. der Versandgebühren an.
Standardgebühren bei Vorsprache $kosten.typ 11,10 EUR Es fallen Standartgebühren im Rahmen der Vorsprache in Höhe von 11,10 Euro an.

Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten und Plaketten.