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Für den vorrübergehenden Ausschank von alkoholischen Getränken benötigen Sie - eine sogenannte "Gestattung". Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite.


Sie möchten vorübergehend aus einem besonderen Anlass alkoholische Getränke, zum Beispiel bei Straßenfesten, Umzügen, Märkten, Sportveranstaltungen und ähnliches ausschenken? Hierfür benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz - eine sogenannte Gestattung. 

Die Gestattung wird unter erleichterten Voraussetzungen erteilt und gilt nur für die Dauer und den Ort der Veranstaltung. Ob die hierbei erzielten Überschüsse mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden, ist dabei unerheblich.

Findet die Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum statt, ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis beim Amt für Straßen und Verkehr zu beantragen.



  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • im besonderen Einzelfall: weitere Unterlagen zum Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit oder der Eignung von Räumen und Freiflächen für einen sicheren Gastronomiebetrieb (zum Beispiel polizeiliches Führungszeugnis, Baugenehmigung, ...).

Den Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig (etwa 4 Wochen vorher) stellen.

Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.


Die Gebühren liegen zwischen 25,-- und 200,-- Euro, sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall, sowie der Verwaltungsgebührenordnung NRW (Tarifstelle 12.14.6).

Die Verwaltungsgebühr beträgt i.d.R. 65,- Euro. Mit der Erteilung der Gestattung ergeht ein Gebührenbescheid. Sie können die Gebühr überweisen oder bei einem Geldinstitut einzahlen.



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Gestattungsantrag
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Ausschank alkoholischer Getränke (einmalige und befristete Veranstaltung)
Zuständige Einrichtung
Gestattungen
Porscheplatz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-32242
E-Mail: veranstaltungen@ordnungsamt.essen.de