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Beantragung von Erlaubnissen zur Nutzung öffentlicher Flächen

Mit dem Begriff Sondernutzung werden im Gegensatz zum normalen Gemeingebrauch solche Nutzungen auf öffentlichen Flächen bezeichnet, die das gleiche Recht aller überschreiten und deshalb einer gesonderten Erlaubnis bedürfen.

Zu den Sondernutzungen zählen zum Beispiel Außengastronomie , Warenauslagen, Werbeständer, Aufbauten im Rahmen von statischen Veranstaltungen, Elektroladesäulen

Informationen zu Sondernutzungen bei Umzügen für die Aufstellung von Gerüsten, Containern, Baukränen und so weiter können unter Sondernutzung bei Baumaßnahmen entnommen werden.

Im Zusammenhang mit der Sondernutzungserlaubnis können Kosten entstehen. Für die Sondernutzung ist in Abhängigkeit von der beanspruchten Fläche, der Dauer und Art der Nutzung nach der Sondernutzungsatzung der Stadt Essen eine Gebühr zu entrichten. Darüber hinaus wird für den Verwaltungsaufwand eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Sondernutzungsgebühr kann auch in Fällen einer unerlaubten Sondernutzung nacherhoben werden.


Rechtsgrundlagen

Straßen- und Wegegesetz NRW; Straßenverkehrs-Ordnung; Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Essen


Unterlagen

Antragsformular oder formloser Antrag jeweils mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung;

Lageplan


Fristen

Für die Durchführung einer Veranstaltung ist frühzeitig, (mindestens sechs Wochen) vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung ein Antrag zu stellen.


Weitere Informationen

   

 
Downloads
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
Antrag auf Erlaubnis für Infostände
Antrag auf Erlaubnis Veranstaltungen
Standortliste Informationsstände Innenstadt
Sondernutzungssatzung der Stadt Essen zuletzt geändert durch Satzung vom 31.03.2023
Zuständige Einrichtung
Sondernutzungen
Alfredstraße 163
45131 Essen
Fax: +49 201 88-66569
E-Mail: sondernutzung@amt66.essen.de
Zuständige Kontaktpersonen

Frau Isenberg Elektromobilität (zum Beispiel E-Ladesäulen, Carsharing, E-Mail-Adresse: ladeinfrastruktur@amt66.essen.de)

Tel.:
+49 201 88-66566

Frau Fernau Altend.,Frohnh,Holsterh.,Fulerum,Haarzopf,Marg.,Schöneb.,Beding.,Frin.,Dell.,Gersch.,Borbeck,Bochold,Berge-Borbeck,Alten.,Karnap,Vogelh,Schonnebeck

Tel.:
+49 201 88-66564

Frau Bremer 1. Sachbearbeiterin

Tel.:
+49 201 88-66560
E-Mail:
b.bremer@amt66.essen.de

Herr Bürger Rüttensch.,Rellingh.,Bergerh.,Stadtw.,Steele,Kray,Freisenbr.,Horst,Leithe,Heis.,Kupferd.,Byfang,Überr,Burgalten.,Bredeney,Schuir,Heidh.,Fischl,Kettwig

Tel.:
+49 201 88-66561

Frau Kowald Rüttensch.,Rellingh.,Bergerh.,Stadtw.,Steele,Kray,Freisenbr.,Horst,Leithe,Heis.,Kupferd.,Byfang,Überr,Burgalten.,Bredeney,Schuir,Heidh.,Fischl,Kettwig

Tel.:
+49 201 88-66563

Herr Richter Stadtkern, Ost-, Nord-, West-, Süd-, Südostviertel, Huttrop, Frillendorf und Großveranstaltungen

Tel.:
+49 201 88-66565

Frau Rosbach Altend.,Frohnh,Holsterh.,Fulerum,Haarzopf,Marg.,Schöneb.,Beding.,Frin.,Dell.,Gersch.,Borbeck,Bochold,Berge-Borbeck,Alten.,Karnap,Vogelh,Schonnebeck

Tel.:
+49 201 88-66562

Frau Berger Werden, Katernberg, Stoppenberg

Tel.:
+49 201 88-66567
Sondernutzung von öffentlichen Flächen

Mit dem Begriff Sondernutzung werden im Gegensatz zum normalen Gemeingebrauch solche Nutzungen auf öffentlichen Flächen bezeichnet, die das gleiche Recht aller überschreiten und deshalb einer gesonderten Erlaubnis bedürfen.

Zu den Sondernutzungen zählen zum Beispiel Außengastronomie , Warenauslagen, Werbeständer, Aufbauten im Rahmen von statischen Veranstaltungen, Elektroladesäulen

Informationen zu Sondernutzungen bei Umzügen für die Aufstellung von Gerüsten, Containern, Baukränen und so weiter können unter Sondernutzung bei Baumaßnahmen entnommen werden.

Im Zusammenhang mit der Sondernutzungserlaubnis können Kosten entstehen. Für die Sondernutzung ist in Abhängigkeit von der beanspruchten Fläche, der Dauer und Art der Nutzung nach der Sondernutzungsatzung der Stadt Essen eine Gebühr zu entrichten. Darüber hinaus wird für den Verwaltungsaufwand eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Sondernutzungsgebühr kann auch in Fällen einer unerlaubten Sondernutzung nacherhoben werden.

Antragsformular oder formloser Antrag jeweils mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung;

Lageplan

   

 
Sondernutzung, Veranstaltung, Warenauslagen, Informationsstand, Werbereiter, Promotion https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/41826/show
Sondernutzungen
Alfredstraße 163 45131 Essen
Fax +49 201 88-66569

Frau

Isenberg

Elektromobilität (zum Beispiel E-Ladesäulen, Carsharing, E-Mail-Adresse: ladeinfrastruktur@amt66.essen.de)

+49 201 88-66566

Frau

Fernau

Altend.,Frohnh,Holsterh.,Fulerum,Haarzopf,Marg.,Schöneb.,Beding.,Frin.,Dell.,Gersch.,Borbeck,Bochold,Berge-Borbeck,Alten.,Karnap,Vogelh,Schonnebeck

+49 201 88-66564

Frau

Bremer

1. Sachbearbeiterin

212

+49 201 88-66560
b.bremer@amt66.essen.de

Herr

Bürger

Rüttensch.,Rellingh.,Bergerh.,Stadtw.,Steele,Kray,Freisenbr.,Horst,Leithe,Heis.,Kupferd.,Byfang,Überr,Burgalten.,Bredeney,Schuir,Heidh.,Fischl,Kettwig

+49 201 88-66561

Frau

Kowald

Rüttensch.,Rellingh.,Bergerh.,Stadtw.,Steele,Kray,Freisenbr.,Horst,Leithe,Heis.,Kupferd.,Byfang,Überr,Burgalten.,Bredeney,Schuir,Heidh.,Fischl,Kettwig

+49 201 88-66563

Herr

Richter

Stadtkern, Ost-, Nord-, West-, Süd-, Südostviertel, Huttrop, Frillendorf und Großveranstaltungen

+49 201 88-66565

Frau

Rosbach

Altend.,Frohnh,Holsterh.,Fulerum,Haarzopf,Marg.,Schöneb.,Beding.,Frin.,Dell.,Gersch.,Borbeck,Bochold,Berge-Borbeck,Alten.,Karnap,Vogelh,Schonnebeck

+49 201 88-66562

Frau

Berger

Werden, Katernberg, Stoppenberg

+49 201 88-66567