Beantragung von Erlaubnissen zur Nutzung öffentlicher Flächen
Mit dem Begriff Sondernutzung werden im Gegensatz zum normalen Gemeingebrauch solche Nutzungen auf öffentlichen Flächen bezeichnet, die das gleiche Recht aller überschreiten und deshalb einer gesonderten Erlaubnis bedürfen.
Zu den Sondernutzungen zählen zum Beispiel Außengastronomie , Warenauslagen, Werbeständer, Aufbauten im Rahmen von statischen Veranstaltungen, Elektroladesäulen
Informationen zu Sondernutzungen bei Umzügen für die Aufstellung von Gerüsten, Containern, Baukränen und so weiter können unter Sondernutzung bei Baumaßnahmen entnommen werden.
Im Zusammenhang mit der Sondernutzungserlaubnis können Kosten entstehen. Für die Sondernutzung ist in Abhängigkeit von der beanspruchten Fläche, der Dauer und Art der Nutzung nach der Sondernutzungsatzung der Stadt Essen eine Gebühr zu entrichten. Darüber hinaus wird für den Verwaltungsaufwand eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Sondernutzungsgebühr kann auch in Fällen einer unerlaubten Sondernutzung nacherhoben werden.
Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.
Straßen- und Wegegesetz NRW; Straßenverkehrs-Ordnung; Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Essen
Antragsformular oder formloser Antrag jeweils mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung;
Lageplan
Für die Durchführung einer Veranstaltung ist frühzeitig, (mindestens sechs Wochen) vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung ein Antrag zu stellen.
Dienste finden:
- Downloads
- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
- Antrag auf Erlaubnis für Infostände
- Mitteilung einer Veranstaltung
- Standortliste Informationsstände Innenstadt
- Sondernutzungssatzung der Stadt Essen zuletzt geändert durch Satzung vom 29.06.2023
- Zuständige Einrichtung
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- Sondernutzungen
- Alfredstraße 163
- 45131 Essen
- Tel: +49 201 88-0
- Fax: +49 201 66569
- E-Mail: sondernutzung@amt66.essen.de