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Wer beabsichtigt, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, muss sich vorab gesundheitlich beraten lassen.


Gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG

Die gesundheitliche Beratung wird durch das Gesundheitsamt der Stadt Essen durchgeführt.

Die Beratung erfolgt ausschließlich nach telefonischer Terminvergabe: Ihre Kontaktpersonen der Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihren Pass oder Ihren Personalausweis mit.