BIS: Suche und Detail

Hier können Sie Angaben für ein Kind unter 15 Jahren in Ihrer Bedarfsgemeinschaft machen.

Für die Nutzung der Onlinedienstleistung ist eine BundID mit eID erforderlich. Falls Sie über keine eID verfügen, ist es zwingend notwendig, eine gut lesbare Ausweiskopie hochzuladen. Andernfalls kann die Bearbeitung der Onlinedienstleistung nicht erfolgen.


Bitte tragen Sie hier alle Kinder unter 15 Jahren, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ein.


Bitte tragen Sie hier alle Kinder unter 15 Jahren, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ein.



Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde. 


Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:

  • Schulbescheinigung
  • Schulbedarfe

Unter Umständen sind auch folgende Unterlagen hochzuladen:

  • Verpflichtungserklärung
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Vaterschaftserkennung
  • Beschluss des Familiengerichts
  • gerichtlicher Vergleich / Beschluss oder die außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • Urteil / Schreiben der Versicherung
  • Ärztliches Gutachten
  • Ärztliche Bescheinigung / Ärztliches Attest
  • Kaufbelege / Quittungen
  • Beitragsbescheinigung / Beitragsbescheinigung Basistarif
  • Mitgliedsbescheinigung

Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.


Für Personen über 15 Jahren füllen Sie bitte Anlage WEP aus.


Die von Ihnen ausgefüllte Unterhaltsmitteilung wird dem zuständigen Team zur Bearbeitung zugeleitet. Sie erhalten dann ggfs. einen neuen Bescheid.


Onlinedienstleistungen
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Downloads
Anlage KI - Anlage für ein Kind unter 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft
Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zu den Antragsvordrucken
Merkblatt SGB II – Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Merkblatt für den Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung (§ 26 SGB II)
Merkblatt für Leistungsberechtigte ohne Kranken- und Pflegeversicherung
Zuständige Einrichtungen
JobCenter Essen
Ruhrallee 175
45136 Essen
Tel: +49 201 88-56999
JobCenter Nord-Ost
JobCenter Nord
JobCenter West
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JobCenter Süd I
JobCenter Süd II
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