Hier können Sie Angaben für ein Kind unter 15 Jahren in Ihrer Bedarfsgemeinschaft machen.
Bitte tragen Sie hier alle Kinder unter 15 Jahren, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ein.
Rechtsgrundlagen
Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Voraussetzungen
Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde.
Unterlagen
Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:
- Schulbescheinigung
- Schulbedarfe
Unter Umständen sind auch folgende Unterlagen hochzuladen:
- Verpflichtungserklärung
- Aufenthaltserlaubnis
- Vaterschaftserkennung
- Beschluss des Familiengerichts
- gerichtlicher Vergleich / Beschluss oder die außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung
- Nachweis über Unterhaltszahlungen
- Urteil / Schreiben der Versicherung
- Ärztliches Gutachten
- Ärztliche Bescheinigung / Ärztliches Attest
- Kaufbelege / Quittungen
- Beitragsbescheinigung / Beitragsbescheinigung Basistarif
- Mitgliedsbescheinigung
Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.
Hinweise und Besonderheiten
Für Personen über 15 Jahren füllen Sie bitte Anlage WEP aus.
Verfahrensablauf
Die von Ihnen ausgefüllte Unterhaltsmitteilung wird dem zuständigen Team zur Bearbeitung zugeleitet. Sie erhalten dann ggfs. einen neuen Bescheid.

Onlinedienstleistungen
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
zur AnmeldungDienste finden:

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zur Anmeldung- Downloads
- Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zu den Antragsvordrucken
- Merkblatt Arbeitslosengeld II / Bürgergeld
- Zusatzmerkblatt Bürgergeld
- Ärztliche Bescheinigung zur Anlage MEB
- Merkblatt für den Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung (§ 26 SGB II)
- Merkblatt für Leistungsberechtigte ohne Kranken- und Pflegeversicherung
- Zuständige Einrichtungen
-
- JobCenter Essen
- Ruhrallee 175
- 45136 Essen
- Tel: +49 201 88-56999
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